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Rechtsmittel bei welchem Gericht

 
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Kreitmayr
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.04.2006
Beiträge: 82

BeitragVerfasst am: 24.11.06, 15:41    Titel: Rechtsmittel bei welchem Gericht Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

ein AG erlässt einen Beschluss in einem Betreuungsverfahren und verweist in der Rechtsmittelbelehrung auf die Möglichkeit der Beschwerde.

Es wird Beschwerde beim zuständigen LG eingelegt.

Nun beschliesst das selbe Gericht AG, welches den ersten Beschluss erlassen hat, dass die Beschwerde gegen den Beschluss, diesem nicht abhilft.

Ich gehe im Fall einer Beschwerde davon aus, dass sich ein anderes Gericht z.B. LG damit beschäftigt, ob das erst beschliessende Gericht AG richtig gearbeitet hat.

Warum ist das nicht so??

Macht es wirklich Sinn, wenn ein Gericht seine eigene Arbeit überprüft??


MfG
uwe
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Gast






BeitragVerfasst am: 24.11.06, 16:04    Titel: Re: Rechtsmittel bei welchem Gericht Antworten mit Zitat

Ich roll' das mal von hinten auf...
Kreitmayr hat folgendes geschrieben::
Macht es wirklich Sinn, wenn ein Gericht seine eigene Arbeit überprüft??
Ja, denn wenn es selbst einen Rechtsfehler feststellt und der Beschwerde abhilft, dann ist de Rechtsfehler aus der Welt und ein höheres Gericht braucht sich damit nicht merh zu beschäftigen...
Zitat:
Ich gehe im Fall einer Beschwerde davon aus, dass sich ein anderes Gericht z.B. LG damit beschäftigt, ob das erst beschliessende Gericht AG richtig gearbeitet hat.

Warum ist das nicht so??
Das ist so, aber erst wenn das erstentscheidende Gericht sagt: "ich sehe keinen Fehler und halte meine Entscheidung aufrecht." Dann ist das Beschwerdegericht aufgerufen über die Beschwerde zu entscheiden...
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Kreitmayr
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.04.2006
Beiträge: 82

BeitragVerfasst am: 24.11.06, 16:41    Titel: Antworten mit Zitat

Dank an den Exrichter,

sicher, es ist sinnvoll wenn das AG seine Arbeit selbst auf mögliche Fehler nachprüft.

Zitat:
Das ist so, aber erst wenn das erstentscheidende Gericht sagt: "ich sehe keinen Fehler und halte meine Entscheidung aufrecht." Dann ist das Beschwerdegericht aufgerufen über die Beschwerde zu entscheiden...


Dann ist also der "Zweitbeschluss" des AG quasi eine "Mitteilung" an des LG, dass es seine Arbeit für korrekt befindet und das LG wird dann automatisch selbst überprüfen.


Hin und wieder kommen mir Zweifel an unserem Rechtssystem. Aber wie man sieht, umsonst gesorgt. Sehr glücklich

Gut, dass es dieses Forum gibt.

MfG
uwe
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