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GEZ-Bescheid und Widerspruch/ Rechtsmittelbelehrung (-)/ VA?

 
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Wiseguy
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.10.2005
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 27.10.05, 00:15    Titel: GEZ-Bescheid und Widerspruch/ Rechtsmittelbelehrung (-)/ VA? Antworten mit Zitat

Hallo,

nachdem im Verwaltungsrecht-Forum keine befriedigende Anwort kam:

Ich habe Anfang des Jahres einen Brief von der GEZ bekommen mit der Ankündigung, dass meine Gebührenbefreiung mit Ablauf 06/2005 abläuft (obwohl mich das Sozialamt Anfang d. Jahres bis 06/2006 befreit hat - die gilt laut RundfunkgebührenVO auch weiter bis Ende 06/2006).

1.Ist das ein Verwaltungsakt? Enthielt keine Rechtsmittelbelehrung.

2.Mitte September kam dann der Gebührenbescheid fürs dritte Quartal. Enthielt ebenfalls keine Rechtsmittelbelehrung. Ist das üblich bei der GEZ? Das muss doch wohl ein VA sein - dann ein Jahr Widerspruchsfrist, oder?

3.Muss ich jetzt gegen jeden Folgegebührenbescheid neu Widerspruch einlegen, bis über meinen Widerspruch entschieden ist?

Danke.
Michael
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Gerd aus Berlin
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.01.2005
Beiträge: 3021
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 31.10.05, 02:37    Titel: Die GEZ ist kein Amt Antworten mit Zitat

Die GEZ ist kein Amt, sondern dein Vertragspartner zum Fernsehkucken und Radiohören.

Soweit du guckts und hörst, kann die GEZ Gebühren dafür fordern und an die Landesrundfunkanstalten weiterleiten. Muss sie sogar.

Befreien kann dich von der Gebühr nur die GEZ, nicht dein Sozialamt. Das kann aber für dich den Antrag auf eine Befreiung an die GEZ weiterleiten oder stellen.

Hat die GEZ dich nun befreit bis 6-2005 oder bis 6-2006? Lies nochmal den Bescheid. Was dein Sozialamt schreibt ist unerheblich. Die übernahmen nur den Briefverkehr für dich.

Praktisch ist eine Befreiung bis 6-2006 nicht möglich. Das muss ein Tippfehler deines Sozialamtes gewesen sein, obwohl die dazu eigentlich nix sagen. Der Bescheid muss von der GEZ sein.

Dein Fernseh- und Hörfunksvertragspartner GEZ kann dich befreien, aber eine Rechtsfolgebelehrung ist da nicht vorgesehen. Auch nicht bei der Anbieter X beim Sozialtarif.

GEZ und Anbieter X sind Dienstleister von Dienstleistungserbringern und keine Sozialbehörde. Wenn du Antragstermine verschläfst, musst du zahlen. Zumal, wenn schon gemahnt wurde.

Gruß aus Berlin, Gerd
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