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Endet eine Hausratversicherung nicht mit dem Tod ?

 
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markus777
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 25.11.06, 20:52    Titel: Endet eine Hausratversicherung nicht mit dem Tod ? Antworten mit Zitat

Hallo,es geht um folgenden Fall:

Person A hat eine Hausratversicherung deren Prämie am 03.12.2006 fällig wird.Nach dem Tode von A vergißt der Sohn von A diese Versicherung zu kündigen.
Allerdings hat er bei der gleichen Versicherung die Lebensversicherungen gekündigt.Nun hat der Versicherer am 22.11.2006 die Hausratversicherung stillschweigend
auf den Sohn übertragen und fordert einen Beitrag für den Zeitraum vom 03.12.2006 bis 03.03.2007. Muß der Sohn diesen Beitag noch bezahlen,auch wenn er jetzt den Vertrag
sofort schriftlich kündigt?

Mit freundlichen Gruß
Markus
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Duisburger
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Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 25.11.06, 21:14    Titel: Antworten mit Zitat

Seit den VHB84 besteht nach dem Tod des Versicherungsnehmers der Versicherungsschutz für die Hausrat-Versicherung für die Dauer von 2 Monaten am bisherigen Versicherungsort fort. Der Vertrag geht nach §1922 BGB auf die Erben über.

Nach Ablauf der 2-Monats-Frist endet das Vertragsverhältnis, dem VR steht die Prämie anteilige gem. §68 II VVG zu, es sei denn, der Vertrag wird wegen Wagniswegfall vor Ablauf der Frist gekündigt.

Für die VHB74 und früher gelten nach Urteilen der OLG Hamm und Frankfurt/M. andere Regelungen. Da besteht der Vertrag fort bos zur Kündigung durch die Erben.

Etwas anders gilt, wenn die Erben die Wohnung des Erblassers binnen zwei Monaten nach dessen Tod in gleicher Weise nutzen. Dann besetht der Vertrag fort. Neuer Vertragspartner wird automatisch der Nutzer der Wohnung. Evtl. sind aber die Regelungen der Doppelversicherung (§60 VVG) zu beachten.
_________________
MfG,
Duisburger

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markus777
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 25.11.06, 21:55    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Duisburger,vielen Dank für die schnelle Antwort und ausführliche Antwort.

Mit freundlichen Gruß
Markus
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Duisburger
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 25.11.06, 23:03    Titel: Antworten mit Zitat

wie gesagt: die antwort bezieht sich auf die vhb74 und vhb84.
in den folge-regelungen seit der de-regulierung des versicherungsmarktes sind mir zwar keine anderslautende regelungen in den verträgen bekannt -aber (selbst) ich kenne auch nicht alle vertragswerke aller versicherer. im zweifel einfach einmal auf "dietz - hausratverischerung 84, 2. auflage" beziehen und den vr antworten lassen.
_________________
MfG,
Duisburger

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