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Mal angenommen, eine Bank wirbt auf ihren Internetseiten und nicht nur dort
für geschlossene Fonds der Fondgesellschaft „Y“.
Die Fondgesellschaft „Y“ ist eine 100% Tochter dieser Bank.
Einem Kunden ( Abteilung Großkunden) dieser Bank wurde nach einer
Kreditanfrage der bereits bestehende Kredit und die gesamte Geschäftsverbindung
von dieser Bank gekündigt.
Der Kunde bot mehrere Fonds dieser Gesellschaft „Y“ als Sicherheit an.
Die Fonds der Gesellschaft „Y“ sind nachweislich werthaltig und auch verwertbar.
Kunde klagt gegen die Bank wegen der Kündigung.
Bank behauptet die Fonds sind nicht werthaltig.
Darf die Bank weiterhin dafür werben?
Gr.
ZetPeO _________________ Manche Menschen haben einen Gesichtskreis vom Radius Null und nennen ihn ihren Standpunkt
David Hilbert
Wenn die Sonne der Weisheit tief steht, werfen auch geistige Zwerge lange Schatten.
"werthaltig" und "als Sicherheit bewertbar" sind 2 Paar Schuhe.
Voraussetzung für die sicherheitenbewertung der Bank ist der nachhaltig am Markt bei der Verwertung erziehlbare Verkaufserlös.
Nachhaltig bedeutet, dass ein Wertgegenstand, dessen Preise stark schwanken, nicht oder nur mit hohen Sicherheitsabschlägen als Sicherheit bewertet werden können. Beispiel: Aktienoptionen werden üblicherweise als Sicherheit nicht bewertet, da der Börsenwert auf 0 fallen kann. --> keine Nachhaltigkeit des Wertes
Am Markt bedeutet, dass es einen Markt geben muss, an dem die Verwertung stattfinden kann. Beispiel: Die Bewertung einer Kläranlage als Sicherheit. Niemand kauft (im Fall des Konkurses des Klärwerksbetreibers) eine Kläranlage. --> Kein Markt
Sowohl die Option als auch die Kläranlage haben objektiv einen Wert. Dennoch eignen sie sich nicht als Sicherheit.
Genauso ist es auch bei geschlossenen Fonds. Da es keinen Zweitmarkt gibt, ist eine Veräußerung am Markt sehr schwierig. Da ein möglicher Käufer nur einen Bruchteil des inneren Wertes des Fonds zahlen würde und Steuernachteile bei Verkauf anfallen, wäre (wenn überhaupt) eine Bewertung nur mit einem extrem hohem Sicherheitsabschlag möglich. Weiterhin sind Fondskonstruktionen meist mit einer teilweisen Fremdfinanzierung verbunden.
Unabhängig von der fehlenden Eignung als Sicherheit ist der Fonds als solches natürlich trotzdem werthaltig. Eine Werbung mit der Solidität und Werthaltigkeit dieses Fonds ist sicher nicht zu beanstanden.
Hallo
Danke für die ausführliche Erklärung.
Passt aber leider nicht zu meiner Frage.
Es ging nicht um die Beleihungsfähigkeit, sondern um das
Bestreiten der Werthaltigkeit, bei gleichzeitiger Werbung für
eben dieses, zumal noch eigene Produkt
Vielleicht gehört das ja auch in’s Verbraucherrecht.
Bsp.:
Einer der großen deutschen Autobauer weigert sich einen
Jahreswagen eigener Herstellung in Zahlung zu nehmen,
mit der Begründung
der Wagen stecke voller Fehler und ist nur Schrott wert.
Gleichzeitig preist es diesen Wagen in Funk und Fernsehen
als absolutes Topprodukt an.
Das wäre doch wohl irreführende Werbung?
Gr.
ZetPeO _________________ Manche Menschen haben einen Gesichtskreis vom Radius Null und nennen ihn ihren Standpunkt
David Hilbert
Wenn die Sonne der Weisheit tief steht, werfen auch geistige Zwerge lange Schatten.
Danke das hilft weiter.
Gr.
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