Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Vertragskündigung am Stichtag
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Vertragskündigung am Stichtag

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verbraucherrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
dodge
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 140

BeitragVerfasst am: 27.11.06, 20:13    Titel: Vertragskündigung am Stichtag Antworten mit Zitat

Hallo,
A möchte bei einem Telekommunikationsunternehmen kündigen. Der Rechnungszeitraum ist immer vom 25. bis zum 24. oder vom 24. zum 25. jeden Monats. Sagen wir, der Rechnungszeitraum endet am 24.1. . Wenn nun am 24.1. Die Kündigung eingeht und die Kündigungsfrist 30 Tage betragt, dann ist der Vertrag doch zum 24.2. geküdigt oder?
Das Unternehmen bestätigte auch das Fax mit der Kündigung.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
KurzDa
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 3304
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 27.11.06, 21:56    Titel: Antworten mit Zitat

Was steht denn in den AGB´s dazu?

Kündigungsfrist mit 30 Tagen zum .....?

Grüße
KurzDa
_________________
Jura ist wie Mathematik -
nicht alles, was man berechnen kann, ist auch sinnvoll!

Unsere Forenregeln
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
dodge
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 140

BeitragVerfasst am: 27.11.06, 22:07    Titel: Antworten mit Zitat

es handelt sich bei A um eine außerordentliche Kündigung. 30 Tage nach erhalt des Schreibens.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
KurzDa
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 3304
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 27.11.06, 22:33    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
es handelt sich bei A um eine außerordentliche Kündigung. 30 Tage nach erhalt des Schreibens.


Außerordentliche Kündigungen haben keine Kündigungsfristen. Die Kündigung ist wirksam, wenn sie zugeht. Die außerordentliche Kündigung ist ja deshalb außerordentlich, weil der kündigenden Partei eine Kündigung unter einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann (vgl. § 314 BGB).

Grüße
KurzDa
_________________
Jura ist wie Mathematik -
nicht alles, was man berechnen kann, ist auch sinnvoll!

Unsere Forenregeln
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verbraucherrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.