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Verfasst am: 26.11.06, 18:44 Titel: Schadensverursacher will nicht zahlen und meldet sich nicht
Guten Tag ,
Es besteht folgende Situation:
Vor einigen Monaten war Jemand auf einer LAN Party(privat) , und dabei wurde sein PC von der Person X leider zerstört.. Person X hat das Kabel einfach rausgezogen. Dadruch ist ein Stromschlag druch die Geräte gegangen der die Komponenten überladen hat und die nun defekt sind.
Weiter..
Der Pc Eigentümer sollte für Person X einen Kostenvoranschlag machen und er würde es dann bei seiner Versicherung melden.
PC Eigentümer hat dies getan ... dann passierte nichts mehr
Nach 3 Monaten hat der Pc Eigentümer mitgeteilt bekommen das Person X von der Versicherung bescheid bekommen hätten und das Person X nicht Rechtliche belangbar ist.!
Und Person X müssten keinen Cent zahlen.
Da wurde der PC Eigentümer stutzig und wollte den Brief sehen der von der Versicherung kamm... dann meinten Person X zum Pc Eigentümer.. Person X hätte es Telefonisch geklärt... dann hat der PC EIgentümer gefragt was den nun sei und Person X Antworteten brüllend das der PC Eigentümer nur Versicherungsbetrug begehen wollte und legte auf..
Nun würde es den PC Eigentümer interssieren wie er weiter vorgehen soll.
Zeugen gibt es im übrigen auch genug die den Fall bescheinigen würden.
Ein Fachinformatiker weiss das der Schaden druch Person X verursacht wurde ( durch das ziehen des Steckers beim booten) der Pc Eigentümer hat jetzt vor von einem Dritten ein Gutachten und einen Kostenvoranschlag erstellen zu lassen...
Leider hat der Pc Eigentümer kein Geld um sich einen Anwalt leisten zu können ... was soll er tun?
Zuletzt bearbeitet von Soltan am 26.11.06, 19:26, insgesamt 3-mal bearbeitet
wer etwas von einem anderen fordert muss die rechtmäßigkeit der forderung beweisen - notfalls gerichtsfest.
also bleibt dem geschädigten in diesem fall nichts anderes übrig als alle zeugen ausfindig zu machen, die bestätigen können, dass der schädiger den schaden verursacht hat. darüber hinaus ist der kausalzusammenhang (der schaden entstand weil.... / der schaden kann nur eingetreten sein weil/wen....) durch einen unabhängigen sachverständigen festzustellen.
die kosten streckt der kläger alle vor - im zweifel wird es günstiger die faust in der tasche zu ballen und aus eigener tasche für ersatz zu sorgen. _________________ MfG,
Duisburger
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