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Hotelzimmer nicht sauber genug

 
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m134
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Anmeldungsdatum: 27.11.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 27.11.06, 09:10    Titel: Hotelzimmer nicht sauber genug Antworten mit Zitat

hallo,

ich arbeite an der rezeption eines hotels und habe eine frage zu folgendem sachverhalt:

ein gast mit einer verbindlichen buchung reist an und stellt fest, daß ihm das zugewiesene zimmer nicht sauber genug ist (kleine seifeflecken im bad und falten im bettlaken, alles minnimal), worauf er storniert und sich anderweitig eingemietet hat.
gemäß den stornobedingungen wurde 80% des übernachtungspreises einbehalten.
der gast verlangt jetzt die rückerstattung dieser 80% sowie die kostenübernahme der anderweitigen hotelunterbringung.

ich meine, er hätte dem hotel die gelegenheit geben müssen "nachzubessern", also entweder eine reinigung oder das angebot anzunehmen, sich ein (oder gar mehrere) andere zimmer zeigen zu lassen, was der gast aber ablehnte und sofort auf rücktritt von seiner buchung bestand.

wie ist dazu die rechtslage? kann man hier die pflichten des käufers bei mängeln gem. § 437 BGB n.F (z.b. "Der Käufer muss dem Verkäufer vor dem Rücktritt jedoch eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung einräumen") zur anwendung bringen?

thx
wolfgang
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stgtklaus
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Anmeldungsdatum: 29.10.2004
Beiträge: 2745

BeitragVerfasst am: 28.11.06, 11:16    Titel: Antworten mit Zitat

Der Gast klagt das Geld ein. Vor Gericht ist er Partei, sowie das Hotel. Das Hotel führt als Zeugen die Putzfrau an. Der Gast sagt dreckig, das Hotel sauber. Weitere Beweie hat er nicht

Es steht also 2:1 für das Hotel.

Klaus
_________________
Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
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m134
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Anmeldungsdatum: 27.11.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 28.11.06, 15:48    Titel: @ klaus Antworten mit Zitat

aussage gegen aussage ist es nicht ganz, denn das hotel hat bilder vom beanstandeten zimmer gemacht und so läßt sich wenigstens von seitens des hotels belegen wie minimal die mängel waren, deren grundsätzliches vorhandensein das hotel auch gar nicht bestreitet.

es geht ja nicht darum, ob das zimmer mängelfrei war oder nicht sondern inwieweit der gast dem hotel als vermieter die gelegenheit einräumen muss die, wenn auch geringfügigen mängel zu beseitigen oder sich ein anderes zimmer zeigen zu lassen.

wolfgang
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Cady
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Anmeldungsdatum: 18.09.2006
Beiträge: 458

BeitragVerfasst am: 29.11.06, 11:39    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn dem Gast ein anderes Zimmer angeboten wurde, so ist das Hotel eigentlich auf der sicheren Seite.
Manche Gäste bemerken bei Ankunft dass das Hotel allgemein nicht gefällt oder das Zimmer grundsätzlich. Sie wissen aber das andere Zimmer nicht sehr unterschiedlich aussehen und wollen in ein anderes Hotel. Sie schieben dann Unsauberkeit etc. vor um das Hotel zu wechseln. Ein Gericht würde so etwas natürlich bedenken.
Bei fester Buchung aber können durchaus Stornogebühren verlangt werden, vielleicht sollten die kleinen Mängel in einem geringen Betrag von der Stornogebühr abgezogen werden. Ansonsten käme es vor Gericht evtl. zum Vergleich. Gewinnen aber wird der Gast ein Prozess sicher nicht.
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nce
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 963
Wohnort: Halle/Saale

BeitragVerfasst am: 29.11.06, 11:48    Titel: Antworten mit Zitat

Cady hat folgendes geschrieben::
Bei fester Buchung aber können durchaus Stornogebühren verlangt werden, vielleicht sollten die kleinen Mängel in einem geringen Betrag von der Stornogebühr abgezogen werden. Ansonsten käme es vor Gericht evtl. zum Vergleich. Gewinnen aber wird der Gast ein Prozess sicher nicht.


Bitte Vorsicht mit solchermaßen definitiven Aussagen - und zwar sowohl in der Formulierung als auch in ihrer Anwendung ...
_________________
"Der Verwender von AGB muss sich nicht genauer ausdrücken als der Gesetzgeber." (AG Ludwigsburg 4 C 2111/06)
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m134
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Anmeldungsdatum: 27.11.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 30.11.06, 04:42    Titel: @ cady Antworten mit Zitat

@ cady

auch wenn der mod die formulierung (und dann deren womögliche anwendung) bedenklich findet: vielen dank für den hinweis.

die vermutung die cady beschreibt ist wohl auch in diesem fall zutreffend, hatte es doch vom einchecken an der rezeption bis zur beschwerde gut eine viertelstunde gedauert, so dass es nicht unwahrscheinlich ist, dass dem gast (verzogene göre aus den "besseren" kreisen) die allgemeine unterbringung nicht standesgemäß vorkam und auf diese weise ein hotelwechsel gemacht werden sollte, denn auch im saubersten hotel lässt sich das sprichwörtlche "haar in der suppe" dann eben im badezimmer finden.

ich werde also in meiner stellungnahme zum vorfall darauf abstellen, dass das angebot des hotels ein anderes zimmer zu zeigen vom gast kategorisch und noch dazu mit der polemischen bemerkung "in diesem hotel bekomme man ja herpes" abgelehnt worden war.

thx
wofgang


Zuletzt bearbeitet von m134 am 01.12.06, 05:28, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Cady
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Anmeldungsdatum: 18.09.2006
Beiträge: 458

BeitragVerfasst am: 30.11.06, 16:42    Titel: Antworten mit Zitat

Hoffe das nun nichts an der Formulierung falsch ist: Durch mehr und mehr Hotelbuchungen über Reservierungsanbieter im Internet sind Gäste oft immer weniger informiert über das Hotel, welches sie buchen. Im Nachhinein wird nicht selten festgestellt, das das gebuchte Hotel nicht den gewünschten Bedürfnissen entspricht.
Ob das bei dem vorgestellten Beispiel der Fall war ist natürlich nicht zu sagen.
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m134
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Anmeldungsdatum: 27.11.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 01.12.06, 05:24    Titel: @cady Antworten mit Zitat

@ cady

deine befürchtungen sind unbegründet, denn zum einem ist das betreffende hotel nagelneu (4 monate alt) zum anderen präsentiert es sich im internet mit bildern der zimmer (die dann natürlich schon von der "schokoladenseite" fotografiert sind), aber auf jeden fall kann ein gast sehen was ihn erwartet.
natürlich ist das hotel auch bei diversen internet buchungsagenturen gelistet (und selbst da ist oft zumindest ein zimmer zu sehen), so dass es schon sein kann, dass ein anreisender gast keine ahnung hat wie die zimmer aussehen. in solchen fällen kommt es dann gelegentlich vor, dass der gast vor dem checkin sein zimmer sehen will um entscheiden zu können ob die unterbringung seinen vorstellungen entspricht.
auch am übernachtungspreis lässt sich grob abschätzen was man wohl geboten bekommt.

auf jeden fall sollte hier die allgemeine regel gelten, dass ein unzufriedener kunde dem verkäufer zunächst einmal die möglichkeit zur nachbesserung einräumen muss bevor er vom kauf zurücktreten kann. und dies werde ich auch in der stellungnahme betonen.

wolfgang
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Cady
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Anmeldungsdatum: 18.09.2006
Beiträge: 458

BeitragVerfasst am: 01.12.06, 11:48    Titel: Antworten mit Zitat

Das wäre auch vollkommen richtig, so zu handeln.
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