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Diebstahl vom Krad, nach zwei Jahren immer noch kein Ende

 
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puma_hh
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 27.11.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 27.11.06, 13:41    Titel: Diebstahl vom Krad, nach zwei Jahren immer noch kein Ende Antworten mit Zitat

Im Juni 2003 Kauft sich Max Mustermann ein Motorrad für EUR 9995,- und Lässt es bei der Versicherung mit einer Teilkasko ohne Selbstbeteiligung versichern. Als er am 08.08.2004 eine Reifenpanne hat fragt er bei der Versicherung an ob ein solcher Schaden auch von denen getragen wird. Die Versicherung bedauert diesen Fall, teilt ihm aber gleich in diesem Gespräch mit das seine Prämien überfällig sind und somit gar kein Versicherungsschutz gegeben ist. Max zahlt sofort den Betrag und die Buchung erscheint am 11.08.2004 auf seinem Konto. Er fragt ausdrücklich noch mal nach ob er nun wieder mit dem Krad fahren darf, dieses beantwortet die Versicherung mit einem klaren JA!

Kurz darauf, in der Nacht vom 14/15.08.2004 wird das Krad gestohlen. Max Mustermann erstattet sofort bei der Polizei Anzeige. Als Tatzeitraum schreibt die Beamtin: 08.08.2004 16Uhr bis 15.08.2004 12Uhr. Da er das Krad durch die Reifenpanne seit dem nicht mehr gefahren ist. Zeugen werden nicht zu Protokoll genommen.

Der Diebstahl wird auch umgehend bei der Versicherung gemeldet. Max Mustermann ist etwas schlampig und lässt sich einige Wochen Zeit mit dem Fragebogen. Auf die bitte von der Versicherung hin überreicht er die angeforderten Fragenbögen. Einige Zeit vergeht und die Versicherung meldet sich nicht. Max fragt bei der Versicherung an was nun mit dem Schadensfall sei. Weitere Formalitäten werden geklärt und es vergehen Monate. Fast 1 Jahr nach dem Diebstahl ist immer noch kein Abschluss in sicht. Schlimmer noch! Die Versicherung glaubt das der Diebstahl nicht in der Nacht vom 14/15.08.2004 geschehen sein soll, sondern noch vor dem 11.08.2004, also vor Buchung der überfälligen Prämien. Die Versicherung nimmt sich den, sagen wir mal Fehler, bei der Tatzeit in der Polizeilichen Anzeige zum Vorteil. Denn sollte das Krad tatsächlich vor dem 11.08.2004 gestohlen worden sein, dann besteht kein Versicherungsschutz da die Prämien überfällig waren (sag zumindest die Versicherung, Max hat keine Ahnung von so was). Zu allem Übel hat nun die Versicherung auch noch angeblich einen Zeugen die diesen Fall bestätigen kann und das sagt Sie Max Mustermann erst nach dem der Diebstahl bereits 1 Jahr her ist. Wie gut das Max auch Zeugen hat die gesehen haben das das Krad noch nach dem 11.08.2004 auf dem Parkplatz stand. Der Zeuge B macht seine Aussage im November 2005 zugunsten von Max Mustermann. Es vergehen wieder Monate.

Max Mustermann fragt wieder bei der Versicherung nach. Diese fordern nun noch Fahrzeugschlüssel und Rechnungen an, welche auch der Versicherung im Original übergeben werden. Es vergehen wieder Monate, es ist bereits Sommer 2006. Diesmal Möchte die Versicherung Fotos die belegen das Max Mustermann auch in besitz des Krads war. Ebenfalls erhält die Versicherung die geforderten Bilder. Diesmal droht Max Mustermann einen Anwalt einzuschalten, da der Fall nun schon über 1 ½ Jahre ungeklärt ist. Die Versicherung beruhigt Ihn. Nach einigen Monaten fragt er nun wieder an. Endlich, Die Versicherung übergibt die Akte an eine andere Abteilung die nun den Wiederbeschaffungswert ermitteln soll. Nach fast einem Monat ist der Wert ermittelt, aber auch nur weil Max nun 2-mal die Woche bei der Versicherung anfragt. EUR 8000,- Smilie Ja! Oder doch nicht? Die Versicherung will sich außergerichtlich einigen und bietet Max Mustermann eine Zahlung von € 5000,- an. Max soll sich nun entscheiden ob er sich mit EUR 5000,- zufrieden gibt oder doch vor Gericht geht, mit der Frage ob nun das Krad vor oder nach dem 11.08.2004 gestohlen wurde.

HILFE!!!!! Das Krad hat doch das Doppelte in der Anschaffung gekostet! Was kann nun Max noch für böse Überraschungen erleben. Was kann er verlieren wenn er vor Gericht geht, welche kosten kommen auf Ihn zu? Ist es kostengünstiger wenn er das Angebot annimmt? Oder spielt die Versicherung gar ein Spielchen mit Ihm?
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pOtH
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 27.11.06, 15:49    Titel: Antworten mit Zitat

stop, hat die versicherung die 8000€ als wiederbeschaffungswert angegeben od. als zeitwert?
schonmal in die versicherungsunterlagen geschaut was bezahlt wird (zeitwert od. wiederbeschaffungswert)?

mein quad war nach noch nichtmal 9 monaten nurnoch die hälfte wert laut dat/schwacke, deshalb können die 5000€ ggf. schon hinkommen.
_________________
LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
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Bronco
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.11.2006
Beiträge: 15
Wohnort: In der Nähe von Köln

BeitragVerfasst am: 27.11.06, 17:24    Titel: Antworten mit Zitat

Also mir erscheint die Vorgehensweise des Versicherer als Hinhaltetaktik und nicht wirklich Seriös.

Versicherungswert ist nicht fraglich, dass ist in der(KFZ-Mottorrad) KASKO immer die Wiederbeschaffungswert zum Zeitpunkt des Schadenfalls.

Sofern Rechtsschutz besteht oder genügend Kapital würde ich sofort einen Anwalt einschalten der sich der Sache einmal annimmt. Ich denke hier wurden einige Fehler seitens des Versicherer gemacht.

Zum Beispiel hätte gemäß § 15 Zahlung der Entschädigung

(1) Die Entschädigung wird innerhalb zweier Wochen nach ihrer Feststellung gezahlt, im Falle der Entwendung jedoch nicht vor Ablauf der Frist von einem Monat (§ 13 Abs. 7). Ist die Höhe eines unter die Versicherung fallenden Schadens bis zum Ablauf eines Monats nicht festgestellt, werden auf Verlangen des Versicherungsnehmers angemessene Vorschüsse geleistet.

Dies wurde seitens des Versicherer nicht gemacht.

Ein Tipp zum Schluss: Mal den Verbraucherschutz mit einbinden!!!
Alternativen zum Anwalt gibt es auch...alles weitere in diesem Thread:

http://www.juraforum.de/forum/t120995/s.html

Gruss ::BRONCO::
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