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Frage zur KFZ-Teilkasko

 
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SteGra
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Anmeldungsdatum: 07.01.2005
Beiträge: 207

BeitragVerfasst am: 25.11.06, 21:33    Titel: Frage zur KFZ-Teilkasko Antworten mit Zitat

Habe mal eine allgemeine Frage zur KFZ-Teilkasko!

Zahlt eine Versicherung auch aus einer Teilkasko Glasbruchschäden, wenn diese versehentlich selbst verursacht wurden?

Ich denke hierbei vor allem an eine kaputte Heckscheibe, die durch ein unachtsames Schließen der Heckklappe bei einem unsachgemäß beladenen Kofferaum kaputt gegangen ist oder z.B. an eine Frontscheibe, die durch ein Zurückschnellen des Wischerarms beim Wechseln der Wischerblätter gesprungen ist.

Grüße
SteGra
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Duisburger
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Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 25.11.06, 21:52    Titel: Antworten mit Zitat

im allgemeinen ja. genaueres ergibt sich nach studium des zu grunde liegenden vertragswerkes.
_________________
MfG,
Duisburger

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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 25.11.06, 23:24    Titel: Re: Frage zur KFZ-Teilkasko Antworten mit Zitat

SteGra hat folgendes geschrieben::
eine Frontscheibe, die durch ein Zurückschnellen des Wischerarms beim Wechseln der Wischerblätter gesprungen ist.
Das kann ich aber nun kaum glauben. Geschockt
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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Duisburger
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Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 26.11.06, 00:38    Titel: Re: Frage zur KFZ-Teilkasko Antworten mit Zitat

Biber hat folgendes geschrieben::
SteGra hat folgendes geschrieben::
eine Frontscheibe, die durch ein Zurückschnellen des Wischerarms beim Wechseln der Wischerblätter gesprungen ist.
Das kann ich aber nun kaum glauben. Geschockt


ist mir selbst schon passiert bei meinem 44`er-vw-oldie.... da waren/sind die wischerarmfedern noch stramm und nicht so luschig wie heute Winken
_________________
MfG,
Duisburger

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Dookie82
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 27.11.06, 08:51    Titel: Re: Frage zur KFZ-Teilkasko Antworten mit Zitat

SteGra hat folgendes geschrieben::
Habe mal eine allgemeine Frage zur KFZ-Teilkasko!

Zahlt eine Versicherung auch aus einer Teilkasko Glasbruchschäden, wenn diese versehentlich selbst verursacht wurden?

Ich denke hierbei vor allem an eine kaputte Heckscheibe, die durch ein unachtsames Schließen der Heckklappe bei einem unsachgemäß beladenen Kofferaum kaputt gegangen ist oder z.B. an eine Frontscheibe, die durch ein Zurückschnellen des Wischerarms beim Wechseln der Wischerblätter gesprungen ist.

Grüße
SteGra


So wie ich das kenne ist jeder Glasschaden versichert (außer Vorsatz natürlich)
Die Ursache ist m.E. also irrelevant...
_________________
Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!

"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein

Schokolade ist gut gegen Zähne.
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Bronco
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.11.2006
Beiträge: 15
Wohnort: In der Nähe von Köln

BeitragVerfasst am: 27.11.06, 17:40    Titel: Antworten mit Zitat

Also dann lasst uns die Sache mal mit § belegen...

Dokie82 hat vollkommen recht...

...denn in Teil C § 12 Ziff 2 der AKB 2004 gelten Glasschäden wie folgt versichert:

(2) Der Versicherungsschutz erstreckt sich in der Voll- und Teilversicherung auch auf Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs und Schäden der Verkabelung durch Kurzschluss.

Wie Dookie82 weiterhin schon gesagt hat sind als ein zigstes Schäden, die der Versicherungsnehmer grob fahrlässig herbeigeführt hat, vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Das Gesetz definiert nicht ausdrücklich die Unterscheidungskriterien von einfacher und grober Fahrlässigkeit.

Einfach oder leicht "fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt" (vgl. § 276 Abs. 1 S. 2 BGB ). Grobe Fahrlässigkeit liegt bei einer besonders schweren Verletzung der Sorgfaltspflicht vor.

Was im konkreten Fall als grob fahrlässiges Verhalten zu bewerten ist, wird im Wesentlichen durch die Rechtsprechung entschieden.

Inwieweit nun die genannten FIKTIVEN Schadenfälle nun als Grob Fahrlässig anzusehen sind, kann hier nur geschätzt und diskutiert werden.

Ich persönlich würde den Schaden an der Heckscheibe als grob fahrlässige Verletzung der Sorgfaltspflicht ansehen

Schönen Abend noch

Gruss ::BRONCO:: Sehr glücklich
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