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bafög rückzahlung wegen erbe

 
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lizzi
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Anmeldungsdatum: 28.11.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 28.11.06, 17:34    Titel: bafög rückzahlung wegen erbe Antworten mit Zitat

hallo
hab mal ne frage..
angenommen ein student bekommt vier jahre lang den bafög-höchstsatz(elterneinkommensabhängig), dann stirbt ein elternteil und er erbt.
ist es rechtmäßig von ihm das komplette bafög das ihm gezahlt wurde zurückzufordern,auch wenn er vor dem todesfall über keinerlei kapital verfügte?
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RA Erik Günther
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 11.04.2005
Beiträge: 202
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 29.11.06, 19:45    Titel: Antworten mit Zitat

Ererbtes Vermögen zählt bafögrechtlich wie alles andere Vermögen zum Stichtag. Das ist der Tag der Antragstellung. Vorher nicht.

Der erbrechtliche Vermögensübergang vollzieht sich als Universalsukzession zum Zeitpunkt des Todes. Ob besondere testamentarische Gestaltungen helfen (ähnlich einem Behindertentestament etwa) kann sein, muss aber nicht.
_________________
Erik Günther
http://www.hlb.de/
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