Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 27.11.06, 12:36 Titel: Nachnahmekosten nicht in AGB genannt.
Hallo,
folgender Fakt:
A bestellt bei Versandhaus B Artikel auf Rechnung (Warenert 33€), die Zahlung wird auf Nachnahme umgestellt. (Grund: Nicht bekannt auch nicht weiter wichtig)
Es erfolgt die Mitteilung per E-Mail das bei Nachnahme Kosten von 1,50€ entstehen.
Paket kommt, aber nun sind auf die bekannten Kosten (Warenwert, Versandkosten, Nachnahmegebühr) noch weitere 3,50€ aufgeschlagen.
In den AGB des Versandhauses sind zusätzliche Kosten für Nachnahme nicht aufgeführt also auch nicht die 1,50€ bzw. 3,50€. (Nur die Versandkosten)
Frage hier, mussen hier für den Kunden nicht alle zusätzlichen Kosten in den AGB aufgeführt werden? (Denke hier an das Thema Endpreis)
Kann sowas nicht abgemahnt werden?
Waren das die Gebühren des Zustellers?
Diese Gebühren können eigentlich nicht aufgeführt werden, da sie ja nicht der Kontrolle
des Händlers unterliegen. _________________ Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
Aber melden kann jeder
wettbewerbszentrale
oder Verbraucherzentralen _________________ Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.