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Nachnahmekosten nicht in AGB genannt.

 
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Ratzepup
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.11.2006
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 27.11.06, 12:36    Titel: Nachnahmekosten nicht in AGB genannt. Antworten mit Zitat

Hallo,

folgender Fakt:

A bestellt bei Versandhaus B Artikel auf Rechnung (Warenert 33€), die Zahlung wird auf Nachnahme umgestellt. (Grund: Nicht bekannt auch nicht weiter wichtig)
Es erfolgt die Mitteilung per E-Mail das bei Nachnahme Kosten von 1,50€ entstehen.

Paket kommt, aber nun sind auf die bekannten Kosten (Warenwert, Versandkosten, Nachnahmegebühr) noch weitere 3,50€ aufgeschlagen.

In den AGB des Versandhauses sind zusätzliche Kosten für Nachnahme nicht aufgeführt also auch nicht die 1,50€ bzw. 3,50€. (Nur die Versandkosten)

Frage hier, mussen hier für den Kunden nicht alle zusätzlichen Kosten in den AGB aufgeführt werden? (Denke hier an das Thema Endpreis)
Kann sowas nicht abgemahnt werden?

(Keine Angst habe ich nicht vor!)

Danke für die Hilfe!
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KurzDa
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Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 3304
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 27.11.06, 12:45    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
(Keine Angst habe ich nicht vor!)


Wie auch - ist doch ein fiktiver Fall Winken

Zitat:
Paket kommt, aber nun sind auf die bekannten Kosten (Warenwert, Versandkosten, Nachnahmegebühr) noch weitere 3,50€ aufgeschlagen.


Wenn nichts weiter in den AGB´s vereinbart ist, so gilt der Preis des Vertrages als Schulderfüllungsgrundlage.

Man zahlt in so einem Fall die unstrittige Forderung, den Mehrbetrag weisst man aufgrund des Vertragsinhaltes zurück.

Grüße
KurzDa
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Jura ist wie Mathematik -
nicht alles, was man berechnen kann, ist auch sinnvoll!

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Ratzepup
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.11.2006
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 27.11.06, 18:09    Titel: Antworten mit Zitat

Schon einmal vielen Dank KurzDa!

Jetzt erlaube ich mir aber noch eine Frage dazu zu stellen.

Wäre das denn ein Abmahnfähiger "Tatbestand" das hier die Kosten für Nachnahme nicht in den AGB genannt sind? Vorallem diese ominösen 3,50€????
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Smiler
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 5641
Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E

BeitragVerfasst am: 27.11.06, 18:14    Titel: Antworten mit Zitat

Waren das die Gebühren des Zustellers?
Diese Gebühren können eigentlich nicht aufgeführt werden, da sie ja nicht der Kontrolle
des Händlers unterliegen.
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Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
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KurzDa
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Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 3304
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 27.11.06, 21:19    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Wäre das denn ein Abmahnfähiger "Tatbestand" das hier die Kosten für Nachnahme nicht in den AGB genannt sind? Vorallem diese ominösen 3,50€????


Nee, als Privatperson (=Verbraucher) kann man in aller Regel keine Abmahnungen verfassen.

Grüße
KurzDa
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Smiler
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Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 5641
Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E

BeitragVerfasst am: 28.11.06, 06:10    Titel: Antworten mit Zitat

Aber melden kann jeder
wettbewerbszentrale
oder Verbraucherzentralen
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