Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Person A war 4 jahre selbstständig (einzelunternehmen) diesen Betrieb musste wegen verschiedene Kunden die Rechnungen nicht gezahlt haben und in die Insovenz gegangen sind schließen und Person A wird eine Insolvenz anmelden müssen.Person A hat nun aber einen Onlineshop aufgemacht dieser läuft komplett auf Person XY wo auch steuern und alles gezahlt wird. Weiterhin betreibt Person A eine community im internet mit freunden hier wurde ein gbr vetrag untereinader gemacht jedoch haben nur zwei von 4 diesen offizell angemeldet da Person A warten wollte wie sich das mit der Insolvenz verhält
So nun die Fragen Punkt eins hat der interene GbR vertrag halt (alle 4 haben unterschrieben)? Sprich müssen wir alle an diesen halten trotz das nur 2 als Gesellschafter offizell angemeldet sind (zur infos dieses ist eigentlich nur ein Fun projekt mit kaum einnahmen)
Frage 2. Was würde passieren wenn Person A offizelll als Gesellschafter in die GbR einsteigt also per gewerbe anmeldung, wenn Person A die insolvenz eröffnet müssten eine anteile verkaufen werden bzw. hätte es nachteile für die GbR.
Frage 3. der OnlineShop wie kann Person A doch auf meinen Namen laufen lassen? Ohne das dieser gepfändert wird?
Wäre eine LTD eine möglichkeit?
Wäre es möglich das Person A mit einer LTD (die noch einen anderen geschäftszweig hat) sich als gesellschafter in einer deutschen GbR eintragen lässt?
Wäre über JEDEN tipp dankebar…
Worallem gesetztestexte zu Punkt 1 wären hilfsreich...
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.