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Verfasst am: 28.11.06, 07:27 Titel: Kleingewerbe Internetauktionshaus [Name geändert]-Angebote JA oder NEIN
Schönen guten Morgen
Habe eine wichtige Frage bezüglich Internetauktionshaus [Name geändert] und Kleingewerbe.
Zu allererst, möchte ich mal meine Rechte als Kleingewerbe wissen, möchte wissen ...
... ob ich alle meine Angebote anbieten darf, evtl. auch bei Internetauktionshaus [Name geändert]?
... ob ich eine Preisliste veröffentlichen darf, evtl. auch bei Internetauktionshaus [Name geändert]?
... darf ich den überhaupt Sachen anbieten?
Klar ist mir, dass ich unter einer Umsatzgrenze von ca. 17.500,- bleiben muss,
alle Rechnungen auflisten muss und KEINE Mwst. ausweisen darf.
Wie sieht es denn mit Anschaffungen aus, also Materialkauf, ich hab mir sagen lassen,
mit meinem Kleingewerbeschein, kann ich alles zum EK-Brutto bekommen, den EK-Netto
bekomme ich erst mit einem Handelsgewerbe. Ist das richtig?
Würde mich freuen, wenn mir jemand helfen kann, da ich gerne über Internetauktionshaus [Name geändert] Sachen anbieten
und verkaufen würde.
Wir bezahlen alle den EK-Brutto und verrechnen dann die MWST mit dem VK-MWST.
Das wird nicht billiger wenn man Vollgewerbe betreibt. Und als Miniabnehmer ist es beim Großhändler meist sogar teuerer als bei einem Discounter.
Man kann anbieten und verkaufen was man will.
Klaus
P.S. Bevor dich die erste Abmahnung platt macht solltest du mal die IHK besuchen und einen Kurs machen. Oder mal googlen zum Thema Abmahnung + Internetauktionshaus [Name geändert] Händler Pleite _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
Dann wird eben ein Offline Richter in seiner Urteilsbegründung erklären.
Klaus _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
habe mir eben mal was bei "internetrecht" durchgelsen, aber nach kurzer Zeit verliert man da schnell den überblick, das ist in deutschland ja sowieso nur noch ein gesetzes wirrwarr!
Fakt ist, ich möchte eine Dienstleistung anbieten, also einen Gebrauchsgegenstand produzieren gegen einen Mindest- bzw. Sofort-Kauf-Preis.
So wie ich das gelesen habe, muss ich darauf hinweisen, dass es KEIN privater verkauf ist, sondern das ganze über mein Gewerbe läuft, doh wie mach ich sowas?
Oder kann ich das ganze als Privatauktion laufen lassen?
Ich führe jedenfalls Buch, um die Umsatzgrenze im Überblick zu halten, ich möchte halt wissen, was ich nun wie in Internetauktionshaus [Name geändert] ausschreiben darf.
Wenn ich es als Gewerbe laufen lasse, dann muss ich auch 2Jahre Garantie geben??? Oder kann ich schreiben, dass es kein Widerrufsrecht gibt?
P.S. Ich würde es lassen, die hat zu wenig Ahnung _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
Vielleicht sollten sie sich mal professionell beraten lassen und sich die Zeit für einen IHK-Lehrgang nehmen.
Es ist nicht nur so, dass ihr Beitrag gegen die Forenregeln verstößt, sondern dass hier anscheinend auch eine Menge gefährliches Halbwissen im Spiel ist.
Als Internetauktionshaus [Name geändert]-Käufer freut man sich doch immer wieder über Verkäufer, die vorgeben privat zu handeln und daher keine Widerrufsbelehrung in ihr Angebot packen...
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