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angenommen folgender Fall:
Aufgrund eines durch das Dienstleistungsunternehmen A verursachten technischen Problems konnte ein Unternehmen B keine Rechnungen an Kunden verschicken. Daraufhin musste gegenüber den Kunden die Zahlungsfrist verlängert werden. Nun die Frage:
Kann B von A aufgrund der Zahlungsfristverlängerung den entstandenen Zinsschaden ersetzt verlangen und in welcher Höhe?
wenn dieses technische Problem durch A zu vertreten war, steht B ein Anspruch auf Schadenersatz zu. Dieser Anspruch umfasst auch den entstandenen Zinsschaden, so dass dieser dem Grunde nach geltend gemacht werden können.
Bezüglich der Höhe ist maßgebend, wie B vortragen kann, dass er das Geld für diesen Zeitraum gewinnbringend angelegt hat. Wenn es sich dabei nur um kurzfristige Anlagen handelt, müsste geprüft werden, welcher Zinssatz in diesem Zeitraum als Maximalzins gewährt worden wäre. Ich gehe mal davon aus, dass ein Zinssatz von ca. 3 % bis vielleicht maximal 3,2 % (im Falle einer kurzfristigen Anlag) angemessen ist und als Schadenersatzanspruch verlangt werden kann.
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