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es geht um eine Restschuldversicherung für einen Darlehensvertrag für ein Auto wegen Arbeitsunfähigkeit.
Die Versicherung sagt, sie hätten eine Vorlaufszeit von 6 Wochen, also zahlen erst 6 Wochen nach dem Eintritt des Krankheitsfall. Ist das korrekt?
Das 2. ist: Die 6 Wochen sind genau am 4.9. zu Ende. Die Versicherung zahlt nun nur Oktober und November. Wäre der Krankheitsfall 4 Tage vorher eingetreten wäre es ein Monat mehr. Ist das rechtlich korrekt? Oder müsste die Versicherung anteilig die Tage bezahlen.
Verfasst am: 29.11.06, 00:36 Titel: Re: Restschuldversicherung welche Kosten müssen übernommen w
Jürgen1H hat folgendes geschrieben::
Die Versicherung sagt, sie hätten eine Vorlaufszeit von 6 Wochen, also zahlen erst 6 Wochen nach dem Eintritt des Krankheitsfall. Ist das korrekt?
Eine Karenzzeit kann durchaus individuell vertraglich vereinbart werden. Versicherungsbedingungen lesen.
Jürgen1H hat folgendes geschrieben::
Das 2. ist: Die 6 Wochen sind genau am 4.9. zu Ende. Die Versicherung zahlt nun nur Oktober und November. Wäre der Krankheitsfall 4 Tage vorher eingetreten wäre es ein Monat mehr. Ist das rechtlich korrekt? Oder müsste die Versicherung anteilig die Tage bezahlen.
Auch die Definition, dass nur für "volle" Ausfall-Monate Kreditraten erstattet werden, kann individuell vertraglich vereinbart werden. Versicherungsbedingungen lesen.
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