Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Restschuldversicherung welche Kosten müssen übernommen werde
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Restschuldversicherung welche Kosten müssen übernommen werde

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Jürgen1H
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.07.2006
Beiträge: 97

BeitragVerfasst am: 28.11.06, 16:32    Titel: Restschuldversicherung welche Kosten müssen übernommen werde Antworten mit Zitat

Guten Tag,

es geht um eine Restschuldversicherung für einen Darlehensvertrag für ein Auto wegen Arbeitsunfähigkeit.

Die Versicherung sagt, sie hätten eine Vorlaufszeit von 6 Wochen, also zahlen erst 6 Wochen nach dem Eintritt des Krankheitsfall. Ist das korrekt?

Das 2. ist: Die 6 Wochen sind genau am 4.9. zu Ende. Die Versicherung zahlt nun nur Oktober und November. Wäre der Krankheitsfall 4 Tage vorher eingetreten wäre es ein Monat mehr. Ist das rechtlich korrekt? Oder müsste die Versicherung anteilig die Tage bezahlen.

Grüße von

Jürgen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
asphaltsurfer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.11.2005
Beiträge: 2023
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 28.11.06, 19:18    Titel: Antworten mit Zitat

@Jürgen: Doppelposts sind illegal Smilie
@theMods: bitte löschen Mit den Augen rollen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Jürgen1H
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.07.2006
Beiträge: 97

BeitragVerfasst am: 29.11.06, 00:16    Titel: Antworten mit Zitat

das ist nicht doppelt - das hier ist eine ganz andere Fragestellung - vielleicht mal richtig lesen, danke:-)

Grüße von Jürgen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 29.11.06, 00:36    Titel: Re: Restschuldversicherung welche Kosten müssen übernommen w Antworten mit Zitat

Jürgen1H hat folgendes geschrieben::
Die Versicherung sagt, sie hätten eine Vorlaufszeit von 6 Wochen, also zahlen erst 6 Wochen nach dem Eintritt des Krankheitsfall. Ist das korrekt?

Eine Karenzzeit kann durchaus individuell vertraglich vereinbart werden. Versicherungsbedingungen lesen.

Jürgen1H hat folgendes geschrieben::
Das 2. ist: Die 6 Wochen sind genau am 4.9. zu Ende. Die Versicherung zahlt nun nur Oktober und November. Wäre der Krankheitsfall 4 Tage vorher eingetreten wäre es ein Monat mehr. Ist das rechtlich korrekt? Oder müsste die Versicherung anteilig die Tage bezahlen.

Auch die Definition, dass nur für "volle" Ausfall-Monate Kreditraten erstattet werden, kann individuell vertraglich vereinbart werden. Versicherungsbedingungen lesen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.