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Eine junge Frau mit Kind und eigenem Haushalt möchte über den 2. Bildungsweg die Fachhochschulreife erlangen. Bisher bezieht sie noch Arbeitslosengeld (hat einen Beruf gelernt und anschließend bis zur Geburt des Kindes gearbeitet), welches jedoch im Frühjahr '07 ausläuft. Nun hat sie sich in einer staatlichen Fachoberschule angemeldet, dessen Schuljahrebeginn Ende August '07 sein wird.
Hat ihre Mutter nun wieder Anspruch auf Kindergeld für sie? (Sie ist unter 25 Jahre)
Und wenn, ab wann stünde es ihr zu? Erst ab Schuljahresbeginn oder schon eher (nach Ablauf des Arbeitslosengeldes)?
Wie sieht es mit der Krankenversicherung aus? Könnte sie auch hier wieder in die der Mutter aufgenommen werden? Obwohl sie eben einen eigenen Haushalt hat!
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