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Anmeldungsdatum: 03.10.2005 Beiträge: 23 Wohnort: bei Nürnberg
Verfasst am: 16.10.06, 22:17 Titel: Telefonische Umfragen erlaubt oder nicht?
Hallo,
zur Zeit führe ich mit jemanden eine Diskussion, ob telefonische Umfragen, bei denen die Angerufenen über das Telefonbuch ausgewählt wurden, erlaubt sind oder nicht.
Kann mir dazu jemand genaueres sagen?
Am besten mit Rechtsgrundlage.
§ 7 II Nr. 2 UWG beschäftigt sich mit dem Thema, wobei hier noch die Unerheblichkeitsschwelle des § 3 UWG zu berücksichtigen ist. Demnach ist eine Kaltaquise durch Telefonanrufe (eine Wettbewerbshandlung gemäß § 2 I Nr. 1 UWG vorausgesetzt) meist wettbewerbswidrig. Dies nutzt aber leider dem einzelnen Verbraucher nichts, da Ihm die Abwehransprüche gemäß § 8 UWG alleinig nicht zustehen. Er selbst kann sich also nur an eine eingetragene Verbraucherorganisation wenden, um seinen Anspruch gemäß § 8 UWG durchsetzen zu lassen. Diese werden aber erst bei vorliegenden Beweisen tätig werden und wenn das Unternehmen öfters negativ aufgefallen ist.
Kurzum: Abmahnflut contra Recht des Einzelnen ist die Problematik.
Was ist dann mit den vielen Call-Centern die ja nichts anderes Tun als Kaltaquise?
Die sollten doch öfter nagativ auffallen, dennoch gibt es immer mehr solcher Einrichtungen.
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 05.12.06, 19:42 Titel:
KurzDa hat folgendes geschrieben::
das leidige Problem mit der Kaltaquise...
Nein, es geht um
WebFan hat folgendes geschrieben::
telefonische Umfragen
Erstere ist verboten, letztere sind nach meinem Kenntnisstand erlaubt. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
WebFan hat folgendes geschrieben::
telefonische Umfragen
---
Erstere ist verboten, letztere sind nach meinem Kenntnisstand erlaubt.
Es gibt dazu ein recht aktuelles Urteil - weiß grad nicht von welchem Gericht, welche so genannte Meinungsforschungsumfragen durchaus zuläßt ( wie andere Gerichte auch) aber die entscheidende Einschränkung macht, dass solche Umfragen nicht von einem Unternehmen gesponsort werden dürfen.
Dies diene nämlich mittelbar der Absatzförderung und da hätte man wieder den §7 II UWG. _________________ Das Leben ist ungerecht, aber denke daran: nicht immer zu deinen Ungunsten. John F. Kennedy
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