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X möchte gerne das nur noch heute gültige Angebot eines Anbieters (nennen wir ihn B-a.s.e.) wahrnehmen.
Problem:
X kann nicht überprüfen/sicherstellen, dass das dort angebotene Mobilfunknetz in seiner Kellerwohnung funktioniert.
Frage:
Was hat X nun für Möglichkeiten?
Kann X vom Vertrag zurücktreten, sofern X keinen Empfang hat und das Angebot somit nicht uneingeschränkt nutzen kann (zB Wohnraum)?
Kann X vom Vertrag zurücktreten, sofern X keinen Empfang hat und das Angebot somit nicht uneingeschränkt nutzen kann (zB Wohnraum)?
... warum stellt X diese Frage nicht einfach dem Anbieter ....?
Gruß
Rohan _________________ "Wenn wir hier schon nicht gewinnen, dann zertreten wir denen wenigstens den Rasen !"
(Rolf Rüssmann; kurz vor dem Anpfiff bei einem übermächtigen Gegner ...)
Weil X kein Telefon hat (daher auch die Idee mit dem Telefonvertrag) und die Hotline unendlich teuer ist. Abgesehen davon würde X sowieso vermuten, dass der Anbieter die Frage ggf. nicht ordentlich beantwortet.
So oder so. Es wäre schön, wenn jemand so bemüht wäre, hierbei zu helfen.
Abgesehen davon würde X sowieso vermuten, dass der Anbieter die Frage ggf. nicht ordentlich beantwortet.
... und X geht davon aus, dass die Teilnehmer in einem Rechtsforum die Vertragsbestandteile des Anbieters besser kennen als der Anbieter selber ...?
Na dann... _________________ "Wenn wir hier schon nicht gewinnen, dann zertreten wir denen wenigstens den Rasen !"
(Rolf Rüssmann; kurz vor dem Anpfiff bei einem übermächtigen Gegner ...)
leichter wäre es für X ja, einfach einen Bekannten mit E-Plus Mobilfunkgerät zu einer Tasse Tee oder ähnlichem einzuladen. Oder sollte der schlechte Empfang im Keller nur ein Vorwand für die vorzeitige Beendigung des Vertrages sein?
@ J.C. Denton:
Das Problem ist, dass X niemanden mit Eplus Netz in der Nähe kennt.
Und ein Vertrag besteht nicht.
Es hat sich aber inzwischen in einem anderen Forum klären lassen.
Solang X einen Vertrag online abschliesst, hat X dort 2 Wochen Rücktrittsrecht.[/code]
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