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Handy-Vertragsabschluss / Rücktrittsrecht

 
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NoUsE4aNaMe
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.11.2006
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 30.11.06, 18:22    Titel: Handy-Vertragsabschluss / Rücktrittsrecht Antworten mit Zitat

Guten Abend,

folgendes Szenario:

X möchte gerne das nur noch heute gültige Angebot eines Anbieters (nennen wir ihn B-a.s.e.) wahrnehmen.

Problem:
X kann nicht überprüfen/sicherstellen, dass das dort angebotene Mobilfunknetz in seiner Kellerwohnung funktioniert.

Frage:
Was hat X nun für Möglichkeiten?
Kann X vom Vertrag zurücktreten, sofern X keinen Empfang hat und das Angebot somit nicht uneingeschränkt nutzen kann (zB Wohnraum)?

Für rege Beteiligung schon einmal vielen Dank.

No Use
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Rohan
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 289
Wohnort: Ostwestfalen-Lippe

BeitragVerfasst am: 30.11.06, 18:37    Titel: Re: Handy-Vertragsabschluss / Rücktrittsrecht Antworten mit Zitat

NoUsE4aNaMe hat folgendes geschrieben::
Kann X vom Vertrag zurücktreten, sofern X keinen Empfang hat und das Angebot somit nicht uneingeschränkt nutzen kann (zB Wohnraum)?


... warum stellt X diese Frage nicht einfach dem Anbieter ....? Mit den Augen rollen

Gruß
Rohan
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"Wenn wir hier schon nicht gewinnen, dann zertreten wir denen wenigstens den Rasen !"
(Rolf Rüssmann; kurz vor dem Anpfiff bei einem übermächtigen Gegner ...)
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NoUsE4aNaMe
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.11.2006
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 30.11.06, 18:39    Titel: Antworten mit Zitat

Weil X kein Telefon hat (daher auch die Idee mit dem Telefonvertrag) und die Hotline unendlich teuer ist. Abgesehen davon würde X sowieso vermuten, dass der Anbieter die Frage ggf. nicht ordentlich beantwortet.

So oder so. Es wäre schön, wenn jemand so bemüht wäre, hierbei zu helfen.

Besten Dank.
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Rohan
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 289
Wohnort: Ostwestfalen-Lippe

BeitragVerfasst am: 30.11.06, 19:08    Titel: Antworten mit Zitat

NoUsE4aNaMe hat folgendes geschrieben::
Abgesehen davon würde X sowieso vermuten, dass der Anbieter die Frage ggf. nicht ordentlich beantwortet.


... und X geht davon aus, dass die Teilnehmer in einem Rechtsforum die Vertragsbestandteile des Anbieters besser kennen als der Anbieter selber ...?

Na dann...
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J.C.Denton
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 81

BeitragVerfasst am: 01.12.06, 15:46    Titel: Antworten mit Zitat

leichter wäre es für X ja, einfach einen Bekannten mit E-Plus Mobilfunkgerät zu einer Tasse Tee oder ähnlichem einzuladen. Oder sollte der schlechte Empfang im Keller nur ein Vorwand für die vorzeitige Beendigung des Vertrages sein?
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NoUsE4aNaMe
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.11.2006
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 02.12.06, 13:09    Titel: Antworten mit Zitat

@ J.C. Denton:
Das Problem ist, dass X niemanden mit Eplus Netz in der Nähe kennt.
Und ein Vertrag besteht nicht.

Es hat sich aber inzwischen in einem anderen Forum klären lassen.
Solang X einen Vertrag online abschliesst, hat X dort 2 Wochen Rücktrittsrecht.[/code]
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