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Folgender Fall:
A hat in Berlin studiert und sich -nach Beendigung des Studiums-mit seiner damaligen Freundin (jetzigen Ehefrau) 2004 eine Wohnung in Bonn genommen.
A. hat es versäumt, den Nebenwohnsitz bei seinen Eltern in Köln rechtzeitig abzumelden,( die Abmeldung erfolgte im August 2005) hat aber tatsächlich sein "Kinderzimmer" in der elterlichen Wohnung in 2005 nicht mehr genutzt.
.Nun bekommt A. eine " Erklärung zur Zweitwohnsteuer" für 2005.
A hat bereits im März 06 der Stadt Köln mitgeteilt, dass er tatsächlich in Köln keine Zweitwohnung habe.
A. wohnt seit Jan. 2006 in BW, die Bonner Wohnung war lediglich vorübergehend gemietet, bis das junge Paar in BW eine Wohnung und feste Anstellung hatte.
M.W. kommt es bei der Festsetzung der Zweitwohnungssteuer auf die tatsächlichen Verhältnisse an und nicht darauf, dass A. es versäumt hat, sich rechtzeitig umzumelden.
Wie kann A. argumentieren?.
Bitte helfen Sie ! _________________ Gruß
Heide
M.W. kommt es bei der Festsetzung der Zweitwohnungssteuer auf die tatsächlichen Verhältnisse an und nicht darauf, dass A. es versäumt hat, sich rechtzeitig umzumelden.
Hallo Heide!
ööökkk... Falsch! Bei der Zweitwohnungsteuer kommt es nicht auf tatsächliche Verhältnisse an, sondern auf die Meldung.
Insoweit hat man schlicht und einfach Pech gehabt. Es ist mal eine Steuer, die rein an formelle Kriterien anknüpft. Das ist aber nicht selten, neu oder ungerecht, Kfz-Steuer muss man auch zahlen wenn das Kfz zugelassen ist, ob man es nutzt oder nicht ist egal!
Abgesehen von der rechtlichen Seite .... mir war ähnliches passiert. Ich hatte ein Schreiben an die fordernde Stelle incl. der Anmeldung in der neuen Stadt geschickt (wo ja auch Nebenwohnsitze angegeben bzw. nicht angegeben sind), hab mich gleichzeitig rückwirkend im Schreiben abgemeldet und das wurde so auch akzeptiert.
Tschau
Majo _________________ Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren (B. Brecht)
Anmeldungsdatum: 12.01.2005 Beiträge: 1524 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 11.12.06, 15:58 Titel:
derblacky hat folgendes geschrieben::
Ich hatte ein Schreiben an die fordernde Stelle incl. der Anmeldung in der neuen Stadt geschickt ..., hab mich gleichzeitig rückwirkend im Schreiben abgemeldet und das wurde so auch akzeptiert.
Hi,
das kann in Berlin (§ 30 I 1b ivM II BerlMeldeG) bspw. 500 Euro Bußgeld kosten, da die fahrlässige Nichtabmeldung eines Wohnsitzes eine Ordnungswidrigkeit ist. Insoweit sollte man vor einer solchen Aktion prüfen, ob und wie hart das betreffende Land die Owi durchsetzt und was von beiden (Steuer / Bußgeld) günstiger wäre.
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