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Behinderter muss umziehen, darf nich , Möglichkeiten? (GSig)

 
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dudau
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.07.2006
Beiträge: 95

BeitragVerfasst am: 29.11.06, 02:53    Titel: Behinderter muss umziehen, darf nich , Möglichkeiten? (GSig) Antworten mit Zitat

Hallo zusammen, ich hoffe, hier kann mir einer gute Tips zu folgender Sache geben.

A, männlich, mitte 50ig und Invalidenrentner. Sein Bein ist bis zum Knie amputiert.

Vorgeschichte:

Die Frau von A hat sich getrennt und kurz danach hat A sein Bein amputiert bekommen. Er bekam vor 2005 Grundsicherung nach dem BSHG. Durch seine Amputation und die trennung wurde er zum Säufer, hat aber nie das Geld "falsch" ausgegeben. Miete wurde immer bezahlt . da Dauerauftrag. Zum Jahreswechsel 04/05 hat das Amt die Zahlung eingestellt, ohne ihm dies schriftlich mitzuteilen oder ihn auf einen Neuantrag aufmerksam zu machen

Ende November 04 haben die Kinder B und C ihn übergangsweise zu sich geholt, da das Saufen ganztägig wurde (die Kinder wohnen einige hundert KM entfernt), doch die Post wurde regelmässig nachgeschickt. Das Amt hat tel. ausgesagt, dass sie das Geld eingestellt haben, da er nicht am gewöhnlichen Aufenthalt ist (zählt das auch für GSig? ist doch nicht Vermittlungsfähig).

Amt hat also Zahlung 01.05 eingestellt und die Wohnung wurde vom Vermieter im Februar fristlos gekündigt. Dann dachten sich die Kinder, dann kann er gleich in ihre Nähe ziehen. Das jetzt ortsansässige Amt hat sich geweigert, bei der Wohnungssuche zu helfen, oder auch beim Umzug, stattdessen mussten die Kinder ALLES organisieren und am Ende um ein Darlehen für den Umzug kämpfen. Dies wird A bis heute mit monatlich 50 € abgezogen. Später hat A von einem Sachbearbeiter im Nebenzimmer erfahren, dass sie für Umzüge mit einem Verband zusammenarbeiten würden, der fast kostenlosg gewesen wäre.

1. Macht es Sinn, gegen das Darlehen anzugehen? Wenn ja, beim neuen oder alten Amt?

Jetzt zum Winter hin bekommt er Probleme (aus Erfahrung zum letzten Winter). Die Wohnung, die damals gefunden wurde, liegt für A gut 20 Minuten entfernt vom der nächsten Bushaltestelle oder Einkaufsmöglichkeit, weiterhin werden Teile des einzigen Weges (andere wären wiederum gut 20 Min. Umweg) im Winter nicht gestreut. Natürlich kann A aufgrund seiner Behinderung nicht schwer schleppen, so dass er auf fremde Hilfe angewiesen ist. Bzw. wenn Schnee liegt, teilweise nicht groß vor die Tür kann. Auch so kann er den Weg nicht täglich gehen, wo "was los ist" so dass er kaum Anschluss findet. Im letzten Winter hatte er zwei Rückfälle (Alkoholiker- eigentlich trocken)

Nach Vorsprache beim Amt wegen Umzugshilfe wurde gesagt, dass kein Grund für einen Umzug vorliege, so dass nichts übernommen werde, auch keine Kaution.

Einen Mehrbedarf für Behinderte bei der angemessenen Miete gäbe es auch nicht, sondern die Wohnung dürfe nicht mehr kosten, als bei allen anderen Hifleempfängern. Ausserdem wird die Wohngeldtabelle hinzugezogen. zu dem Preis findet man aber nur Wohnungen, die genauso ausserhalb liegen.

2. Gibt es für Behinderte höhere angemessene Unterkunftskosten?
3. Muss die Arge einem Umzug zustimmen?
4. Kann man auf eine schnelle Bearbeitung bestehen, oder können die sich sechs Monate zeit lassen?
5. Ist fehlende Hilfe bzw. Unterstützung beim damaligen Umzug wichtiges Kriterium?

Falls ihr Ideen oder so habt, bin ich euch sehr dankbar.
Dudau
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