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Verfasst am: 15.11.06, 20:12 Titel: Abklemmgebühr TV zulässig?
Ein lokales Fernsehunternehmen bietet Kabel-TV für Haushalte an. Für das Anklemmen des Anschlusses verlangt es 55 EUR. Laut den AGB muss man mit der Kündigung Abklemmgebühren entrichten, um den Originalzustand wiederherzustellen. Falls sich allerdings ein Nachmieter findet, der den Kabelanschluss behalten möchte, zahlt man "nur" 15 EUR Abklemmgebühr. Das Unternehmen ist nebenbei bemerkt der einzige Kabel-TV-Anbieter in der Region und besitzt damit also absolute Monopolstellung.
Ist so eine Abklemmgebühr zulässig? Bei Handyverträgen gab es in der Vergangenheit wegen solcher Kündigungsgebühren viel Streit. Ergebnis war, dass so etwas unzulässig ist. Wie ist das in dem oben genannten Beispiel?
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 16.11.06, 08:04 Titel: Re: Abklemmgebühr TV zulässig?
droptix hat folgendes geschrieben::
Ist so eine Abklemmgebühr zulässig?
Analog zu den erwähnten Deaktiverungskosten für SIM-Karten würde ich sagen: nein. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Wo kann man sowas genau nachschlagen, damit man einen sicheren Beweis hat?
Ich hab mir mal den genauen Wortlaut einer solchen AGB rausgesucht (bitte nur als Beispiel verstehen). Was meint ihr dazu?
AGB hat folgendes geschrieben::
Bei Vertragsende entrichtet der Anschlussnehmer eine Pauschale von Euro 39,- zzgl. gesetzlicher MwSt. an die 0815 GmbH [Anmerkung: fiktive Unternehmensbezeichnung] für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes. Die Pauschale gilt auch bei Wohnungswechsel, wenn der künftige Bewohner den Anschluß nicht übernimmt. Diese Pauschale entfällt, wenn der künftige Bewohner diesen Vertrag übernimmt. Dem neuen Wohnungsinhaber entstehen bei Übernahme keine einmaligen Kosten.
Das mit den 15 EUR Abklemmgebühr bei Nachmieter ist mir falsch zu Ohren gekommen, da es sich um einen Zusatzauftrag handelt. Trotzdem verbleiben 39 EUR zzgl. 16% = 45,24 EUR Abklemmgebühr. Ab 2007 wären das dann 46,41 EUR.
Wo kann man sowas genau nachschlagen, damit man einen sicheren Beweis hat?
Mal mit 'Deaktivierungskosten SIM' o.ä. suchen, das sollte helfen (ich muß gleich arbeiten, sonst hätte ich ja...).
droptix hat folgendes geschrieben::
Was meint ihr dazu?
Mein Eindruck: überraschende Klausel = unzulässig; Preis nur in AGB genannt = unzulässig; Preis an Endverbraucher nicht inklusive Mehrwertsteuer = unzulässig.
Ich würde (so ich denn wollte) kündigen (schriftlich, nachweisbar) und abwarten. Wenn die Geld wollen, sollen sie sich melden. Ggf. widersprechen (unter Hinweis auf das SIM-Karten-Urteil) und gut ist. Ich persönlich glaube nicht, daß die sich auf einen Rechtsstreit einlassen. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Allerdings bezieht sich das eben nur auf Mobilfunkanschlüsse. Trotzdem findet sich dort folgender Satz:
http://www.ra-kotz.de/deaktivierungsgebuehr2.htm hat folgendes geschrieben::
Deaktivierungsgebühren sind nach Ansicht des BGH unzulässig, da die Auflösung von Verträgen im heutigen Wirtschaftsleben „absolut normal“ ist.
Lässt sich dieses Urteil auch auf die oben angesprochenen "Abklemmgebühren" bei TV-Kabelanschlüssen anwenden? Der BGH hat das Urteil ja auch recht allgemein begründet, so dass es eigentlich auf jeden Vertrag zutrifft, der mit der Vertragsauflösung eine technische Abschaltung erfordert.
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 29.11.06, 18:17 Titel: Re: Urteil und Infos zu Deaktivierungsgebühren
droptix hat folgendes geschrieben::
Lässt sich dieses Urteil auch auf die oben angesprochenen "Abklemmgebühren" bei TV-Kabelanschlüssen anwenden?
M.E. ja, deshalb hatte ich den Fall / das Urteil erwähnt... _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
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