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wildmom77
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Anmeldungsdatum: 27.02.2006
Beiträge: 705

BeitragVerfasst am: 29.11.06, 16:25    Titel: Eine wichtige Frage Antworten mit Zitat

Huhu

hab mal ne Frage zu Hartz IV

Wenn jetzt jemand der Hartz IV bezieht einen Haushalt mit mehreren Personen führt und aufgrund psychischer und seelischer Probleme eine Überweisung der Hausärztin in eine Tagesklinik bekommt um sich dort ambulant sicherlich über mehrere Monate behandeln zu lassen,kommt dann die ARGE weiterhin für den Lebensunterhalt auf (es befinden sich minderjährige Kinder im Haushalt und der Lebensgefährte) oder wird das umgelegt auf die Krankenkasse.
Letztlich ist man ja sicher dann krank geschrieben und nicht zur Arbeit vermittelbar,oder?

Wie wird das dann ablaufen?

Danke für eure Antworten

Grüßle
WiLdMoM
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vikingz
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Anmeldungsdatum: 08.10.2005
Beiträge: 643

BeitragVerfasst am: 29.11.06, 18:27    Titel: Antworten mit Zitat

Dazu würde mir als Leistung der Krankenkasse die Haushaltshilfe einfallen.

Da sich aber der Lebensgefährte im Haushalt befindet und ich annehme, dass der bei ALG 2-Bezug keiner Berufstätigkeit nachgeht, dürfte diese Leistung nicht in Betracht kommen.

Zum ALG 2-Bezug selbst bin ich fachlicher Laie und möchte das dem nächsten Antwortenden überlassen Smilie
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yamato
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Anmeldungsdatum: 09.05.2006
Beiträge: 2207
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 30.11.06, 11:53    Titel: Antworten mit Zitat

Die Krankschreibung allein reicht nicht aus, um gleich ein SGB XII Fall zu werden, dafür muß man schon mindestens 6 Monate nicht arbeitsfähig sein oder in einer stationären Einrichtung.
Außerdem bleibt sie als Lebenspartnerin eines Erwerbsfähigen in der BG.

Die Krankenkasse wird hier vermutlich nichts zahlen, da AlG 2 Bezug und die darüber bestehende Krankenversicherung keinen Krankengeldanspruch begründet.
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wildmom77
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Anmeldungsdatum: 27.02.2006
Beiträge: 705

BeitragVerfasst am: 30.11.06, 15:48    Titel: Antworten mit Zitat

yamato hat folgendes geschrieben::
Die Krankschreibung allein reicht nicht aus, um gleich ein SGB XII Fall zu werden, dafür muß man schon mindestens 6 Monate nicht arbeitsfähig sein oder in einer stationären Einrichtung.
Außerdem bleibt sie als Lebenspartnerin eines Erwerbsfähigen in der BG.

Die Krankenkasse wird hier vermutlich nichts zahlen, da AlG 2 Bezug und die darüber bestehende Krankenversicherung keinen Krankengeldanspruch begründet.


Bitte richtig lesen,besagte Person ist schon ein Hartz IV Fall.

Also müsste die ARGE weiterhin die Leistungen bezahlen,richtig?
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