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ALG 2 Neuantrag bei Umzug??? (U25)

 
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Mickey5000
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.09.2006
Beiträge: 60

BeitragVerfasst am: 30.11.06, 20:41    Titel: ALG 2 Neuantrag bei Umzug??? (U25) Antworten mit Zitat

hier wieder mal was aktuelles:

Person A ist U25 musste aus schwerwiegenden Gründen von zuhause ausziehen (zwecks zu kleine Wohnung) und hat vom SOZIALEN DIENST im rathaus die bewilligung für ein Umzug für das Jobcenter bekommen, nach erfolgreicher Wohnungssuche hat das Jobcenter ebenfalls den Umzug bewilligt. Die Wohnung in der Person A jetzt wohnt liegt in einem anderen Bezirk und hat somit ein anderes zuständiges Jobcenter, das "neue" Jobcenter hat jetzt gesagt das Person A einen NEUANTRAG stellen muss...sollte der Antrag nicht bewilligt werden (da U25 und eigene Wohnung) muss Person A jetzt die Wohnung kündigen die er seit einer Woche bewohnt und wieder zum SOZIALEN DIENST zum Jobcenter und drauf hoffen dass ihm erneut eine Wohnung bewilligt wird????

Würde aber irgendwie kein Sinn machen...ich denke einmal bewilligt immer bewilligt egal ob anderer Bezirk oder nicht....oder lieg ich da falsch??

Vielen dank im voraus
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Gerd aus Berlin
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.01.2005
Beiträge: 3021
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 30.11.06, 21:40    Titel: Antworten mit Zitat

"... der für den Ort der neuen Unterkunft örtlich zuständige kommunale Träger ist zu beteiligen."

Sagt zumindest der letzte Halbsatz in Absatz 2 § 22 SGB II:
http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__22.html

Wurde dies nicht berücksichtigt bei der Einholung einer Zusicherung nach Absatz 2 § 22, kann dies sicherlich noch nachgeholt werden.

Was hülfe hier mehr als dort nachzufragen und die Lage zu schildern?

Lamentieren und Sorgen schüren? Sicher nicht.

Gruß aus Berlin, Gerd
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Mickey5000
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.09.2006
Beiträge: 60

BeitragVerfasst am: 30.11.06, 22:04    Titel: Antworten mit Zitat

also kann es durchaus möglich sein dass Person A alles total umsonst gemacht hat und drauf hoffen muss dass der neue kom. träger das ganze nochmal bewilligt....? und wenn die sich querstellen heisst es dann dass die wohnung gekündigt wird??
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