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Person A ist U25 musste aus schwerwiegenden Gründen von zuhause ausziehen (zwecks zu kleine Wohnung) und hat vom SOZIALEN DIENST im rathaus die bewilligung für ein Umzug für das Jobcenter bekommen, nach erfolgreicher Wohnungssuche hat das Jobcenter ebenfalls den Umzug bewilligt. Die Wohnung in der Person A jetzt wohnt liegt in einem anderen Bezirk und hat somit ein anderes zuständiges Jobcenter, das "neue" Jobcenter hat jetzt gesagt das Person A einen NEUANTRAG stellen muss...sollte der Antrag nicht bewilligt werden (da U25 und eigene Wohnung) muss Person A jetzt die Wohnung kündigen die er seit einer Woche bewohnt und wieder zum SOZIALEN DIENST zum Jobcenter und drauf hoffen dass ihm erneut eine Wohnung bewilligt wird????
Würde aber irgendwie kein Sinn machen...ich denke einmal bewilligt immer bewilligt egal ob anderer Bezirk oder nicht....oder lieg ich da falsch??
also kann es durchaus möglich sein dass Person A alles total umsonst gemacht hat und drauf hoffen muss dass der neue kom. träger das ganze nochmal bewilligt....? und wenn die sich querstellen heisst es dann dass die wohnung gekündigt wird??
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