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Staatshaftungsrecht

 
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Reichensteuer
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 29.11.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 29.11.06, 17:21    Titel: Staatshaftungsrecht Antworten mit Zitat

Liebe Freunde des Rechts-Forums,
ist es möglich zu erfahren, ob es im Staatshaftungsrecht der Bundesrepublik eine einheitliche Fristenregelung gibt?
Es gibt dazu von Rechtsanwälten widersprüchliche Aussagen. Was stimmt denn nun ?
Es soll wohl in den neuen Bundesländern, bestimmt aber in Brandenburg, in Zusammenhang mit alten Gesetzen aus dem DDR-Recht, noch die Einjahresfrist geben.
Dies stimmt auch mit einer Internetseite zum Recht in Brandenburg überein. Andererseits soll Bundesrecht vor Länderrecht gehen, dann wären es 3 Jahre. Oder könnte das auch vom konkreten Fall abhängen, was angewandt wird ?
Danke !
R.
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Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 3613

BeitragVerfasst am: 29.11.06, 18:24    Titel: Antworten mit Zitat

verschoben ins Verfassungsrecht vom Petz.....
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Vormundschaftsrichter
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 05.12.06, 13:36    Titel: Re: Staatshaftungsrecht Antworten mit Zitat

Reichensteuer hat folgendes geschrieben::
Oder könnte das auch vom konkreten Fall abhängen, was angewandt wird ?

Ja.
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Gruß
Vormundschaftsrichter


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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 05.12.06, 14:19    Titel: Re: Staatshaftungsrecht Antworten mit Zitat

Reichensteuer hat folgendes geschrieben::
Andererseits soll Bundesrecht vor Länderrecht gehen, ....


M.W. gibt es kein "Bundesstaatshaftungsrecht".
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
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Vormundschaftsrichter
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 05.12.06, 15:06    Titel: Re: Staatshaftungsrecht Antworten mit Zitat

Redfox hat folgendes geschrieben::
Reichensteuer hat folgendes geschrieben::
Andererseits soll Bundesrecht vor Länderrecht gehen, ....


M.W. gibt es kein "Bundesstaatshaftungsrecht".

Doch, das gibt's schon, z.B. Art. 34 GG.
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 05.12.06, 15:21    Titel: Re: Staatshaftungsrecht Antworten mit Zitat

Vormundschaftsrichter hat folgendes geschrieben::

Doch, das gibt's schon, z.B. Art. 34 GG.


Dieser Artikel gilt allgemein für alle staatlichen Einrichtungen, nicht nur für den Bund.
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
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Vormundschaftsrichter
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 05.12.06, 15:27    Titel: Re: Staatshaftungsrecht Antworten mit Zitat

Redfox hat folgendes geschrieben::
Vormundschaftsrichter hat folgendes geschrieben::

Doch, das gibt's schon, z.B. Art. 34 GG.


Dieser Artikel gilt allgemein für alle staatlichen Einrichtungen, nicht nur für den Bund.

Ja.
Und Art. 34 GG und § 839 BGB sind Bundesrecht.
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


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