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Peter Frey
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 05.12.04, 15:30    Titel: Nachbarschaftsrecht Antworten mit Zitat

Wir wohnen im Einzugsgebiet Bauamt Hessen und haben vor 3 Jahren gebaut.
Unser Nachbar hat mittlerweile, ohne unsere Genehmigung auf die Grundstücksgrenze einen Abstellplatz in Höhe von ca, 1.70 gebaut. Das Bauamt hat dies im nachhinein genehmigt. In einem Abstand von 1 m hat er eine Mauer errichtet in Höhe von 2,14 m.
Ist dies alles zulässig???

Nach unserer Beschwerde hat das Bauamt wiederum zugestimmt.

Wer hat noch Ärger mit dem hessischen Bauamt?
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