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Visitenkarten eines PHPL-Piloten

 
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maveric
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.11.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 29.11.06, 21:53    Titel: Visitenkarten eines PHPL-Piloten Antworten mit Zitat

Hallo Leute,

ich hoffe ihr könnt mir bei meinem folgenden Problem ein wenig helfen.

Der deutsche Hubschrauberpilot "A" fliegt mit einer US-PHPL + österreichischer Anerkennung in Österreich und Deutschland. Viele Bekannte und Freunde flogen bereits mit ihm mit. Ein Bekannter von "A" hat ihm den Vorschlag gemacht, dass "A" eigentlich ein paar Visitenkarten von ihm drucken soll, damit dessen Freund diese an andere weitergeben kann.
Im Prinzip eine Tolle Idee, aber wie sieht das rechtlich aus? Nochmal, "A" ist nur "Privatpilot". Da Privatpiloten ja keine direkte Werbung machen dürfen meinte der Freund von "A", dass wenn er

-"zum Selbstkostenpreis" bzw.
-"Bei den angebotenen Flügen handelt es sich um rein private, nichtgewerbliche Selbstkostenflüge, bei denen kein Gewinn erzielt und auch keine Gewinnerzielungsabsicht besteht."

auf die Visitenkarten druckt, kann ihm nichts passieren.

Stimmt das? Kann "A" mit solchen Visitenkarten Probleme bekommen?

Wo "dürfte" "A" diese Karten dann überall verteilen (nur an Freunde/Bekannte, oder auch z. B. beim Fliegerarzt?)?

Danke schon mal im Voraus!

Sandro
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ATCler
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 333
Wohnort: Berg

BeitragVerfasst am: 29.11.06, 23:26    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Sandro,

warum nimmt er nicht einfach normale Visitenkarten? Dann geht er dem ganzen aus dem Weg und wenn er die Karte weiter gibt, kann er ja sagen, dass man auch mit ihm fliegen kann...
ABER: Das nachfolgende gilt nur für deutsche Lizenzen (zur Info):
Zitat:
Da Privatpiloten ja keine direkte Werbung machen dürfen [...]

Korrekt! Siehe §20 LuftVG
Zitat:
wenn er
-"zum Selbstkostenpreis" bzw.
-"Bei den angebotenen Flügen handelt es sich um rein private, nichtgewerbliche Selbstkostenflüge, bei denen kein Gewinn erzielt und auch keine Gewinnerzielungsabsicht besteht."

Spielt keine Rolle! Es gibt den Begriff der "Selbstkostenflüge" nicht mehr!!!
Guckst Du hier:
Zitat:
3. Unterabschnitt
Luftfahrtunternehmen und -veranstaltungen

LuftVG § 20 Betriebsgenehmigung


(1) Juristische oder natürliche Personen sowie Personenhandelsgesellschaften bedürfen für

1. gewerbsmäßige Rundflüge in Luftfahrzeugen, mit denen eine Beförderung nicht zwischen verschiedenen Punkten verbunden ist,

2. die gewerbsmäßige Beförderung von Personen und Sachen mit Ballonen

einer Betriebsgenehmigung (Luftfahrtunternehmen). Der Genehmigungspflicht unterliegt auch die nichtgewerbsmäßige Beförderung von Fluggästen, Post und/oder Fracht mit Luftfahrzeugen gegen Entgelt; ausgenommen hiervon sind Flüge zum Absetzen von Fallschirmspringern und mit Luftfahrzeugen, die für höchstens vier Personen zugelassen sind. Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 gelten nicht für Luftsportgeräte.


Aber das sollte nicht einmal das Problem sein, denn der besagte Pilot fliegt nicht mit einer deutschen sondern mit einem US-PHPL, d.h. einer FAA-Lizenz und damit ist die Beförderung gegen Entgelt grundsätzlich untersagt!
Es gilt immer das Recht des die Lizenz ausstellenden Staates!

Grundlage dafür ist:
Zitat:
FAR 61.113

Abschnitt (a):

(...) no person who holds a private pilot certificate may act as pilot in command of an aircraft that is carrying passengers or property for compensation or hire; nor may that person, for compensation or hire, act as pilot in command of an aircraft.

Abschnitt (c):
A private pilot may not pay less than the pro rata share of the operating expenses of a flight with passengers, provided the expenses involve only fuel, oil, airport expenditures, or rental fees.


Erläuterung der o.g. US-Vorschrift:
(Quelle: http://www.airnav.de/faq/US-PPL-FAQ-7.html)
Zitat:
"Im Klartext bedeutet dies, daß jegliche Flüge gegen Bezahlung für einen Privat-Piloten tabu sind. Auch sind Flüge, bei denen man die Flugkosten komplett erstattet bekommt, verboten. Bei jedem Flug muß der Pilot mindestens die durch die Anzahl der Flugzeuginsassen geteilten Betriebskosten tragen. Diese Einschränkung wird von der FAA auch streng kontrolliert.
Die FAA erlaubt einige Ausnahmen von dieser Vorschrift, diese sind jedoch für Piloten, die im Ausland fliegen, kaum von Bedeutung. Für Flüge gegen Entgelt ist mindestens ein CPL notwendig."

Wenn also der betroffene Pilot korrekt handeln will, dann muss er´s schlicht lassen...
_________________
Grüße,
Thomas

Man muss nicht alles wissen, aber zumindest wo´s steht!
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