Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Videobeweis und Würde des Opfers
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Videobeweis und Würde des Opfers

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verfassungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
abc
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.12.2004
Beiträge: 365

BeitragVerfasst am: 30.11.06, 16:05    Titel: Videobeweis und Würde des Opfers Antworten mit Zitat

Hallo, bisher dachte ich immer ein gegen den Willen des darin Abgebildeten aufgenommenes Foto, Video etc. darf wegen der Verletzung des Persönlichkeitsrechtes nicht zur Urteilsfindung verwendet werden. Warum darf dann ein Video, das nachweislich vom angeklagten Täter und mit Sicherheit gegen den Willen des Opfers angefertigt wurde, vor Gericht gezeigt werden, wenn auch in einer nichtöffentlichen Verhandlung? Meiner Meinung nach ist doch die Tatsache, dass er ein solches Video angefertigt hat, zusätzlich erschwerend zu werten - das Vorzeigen des Videos bedeutet ja aber offensichtlich, dass man die Aussagen des Opfers anzweifelt? Würde man dies nciht tun, so wäre ja kein Videobeweis nötig. Wenn man aber die Aussagen des Opfers anzweifelt, so wird das Video ja im Grunde zugunsten des Täters verwendet - er wird dadurch besser gestellt, als ein Täter, der die selben Taten begangen, aber nicht die zusätzliche Brutalität besessen hätte, diese auch noch mitzufilmen.
a) Warum darf das sein? Wie ist das mit der Menschenwürde vereinbar? Würde ich Opfer einer solchen Straftat, würde ich nicht wollen, dass sich auch nur ein weiterer Mensch diesen "Film", auf dem ich zum unfreiwilligen Darsteller in erniedrigenden Szenen degradiert werde, ansieht.
Meiner Meinung nach müsste eine von psychologisch geschultem Fachpersonal angefertigte Videoaufnahme der Zeugenaussage des Opfers doch reichen!
b) Darf das Opfer eigentlich die Vernichtung dieses Filmmaterials verlangen? Und falls ja, zu welchem Zeitpunkt?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ThomasS
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.08.2006
Beiträge: 1050

BeitragVerfasst am: 30.11.06, 16:22    Titel: Antworten mit Zitat

Auch wenn das Opfer möglicherweise das auf dem Film enthaltene Material (zurecht) als Erniedrigung empfindet, besteht doch die Möglichkeit, dass seine Aussage alleine nicht zur Beweisführung ausreicht, solange es keine weiteren Zeugen oder andere Beweise gibt. Dann wäre der Täter doch fein raus: Aussage gegen Aussage.

Und um das Vorgehen und die Handlungsweise des Täters auch dem Gericht anschaulich vor Augen zu führen, dürfte das ein geeignetes Mitel sein. Ich denke allerdings, dass die Anwesenheit des Opfers im Gerichtssaal nicht erforderlich sein dürfte und ein Gericht mit ein wenig Fingerspitzengefühl den Film auch nicht in aller (ansonsten vielleicht zugelassenen) Öffentlichkeit präsentiert. Das ist aber nur eine Bauchmeinung, in dem Bereich kenne ich mich nicht aus.

Das Video dient doch in diesem Fall der Wahrheitsfindung in einem Strafverfahren und ist womöglich Teil der Anklage oder dient der Beurteilung des Täters. Insofern würde ich meinen, dass die Vorführung dem Opfer eher dienlich ist und zwar in dem Sinne, dass Täter und Tat besser zu bewerten sind und davon ausgehend möglicherweise vorhandene zivilrechtliche Ansprüche des Opfers gegen den Täter eher durchsetzbar sein könnten.

In so einem Fall müsste dann wohl eine Abwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht des Opfers und der Notwendigkeit des Vorführens im Strafverfahren getroffen werden, womöglich ist das irgendwo geregelt, oder es gibt Richterecht dazu?

Aus dem Bauch heraus würde ich meinen, dass das Persönlichkeitsrecht des Opfers in so einem Fall zurückstehen müsste, lasse mich aber auch gerne eines Besseren belehren.
_________________
Na, Herr Chapuisat, hat denn Berti Vogts schon bei Ihnen angeklopft?
(Christine Reinhart wollte erfahren, wann der Schweizer in der deutschen Nationalelf spielt)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 01.12.06, 00:27    Titel: Re: Videobeweis und Würde des Opfers Antworten mit Zitat

abc hat folgendes geschrieben::
Hallo, bisher dachte ich immer ein gegen den Willen des darin Abgebildeten aufgenommenes Foto, Video etc. darf wegen der Verletzung des Persönlichkeitsrechtes nicht zur Urteilsfindung verwendet werden.


Sie widersprechen sich da mehrfach:

abc hat folgendes geschrieben::
Meiner Meinung nach ist doch die Tatsache, dass er ein solches Video angefertigt hat, zusätzlich erschwerend zu werten


Ja, aber wie soll das Gericht das bewerten, ohne es gesehen zu haben? Mit Geheimbeweisen wird kein Straftäter verurteilt.

abc hat folgendes geschrieben::
das Vorzeigen des Videos bedeutet ja aber offensichtlich, dass man die Aussagen des Opfers anzweifelt?


Jein. Jeder Angeklagte hat ein Recht auf ein faires Verfahren. Wenn das mutmaßliche Opfer also behauptet, es gäbe so ein Video und die Kassette sogar vorliegt, warum sollte man es nicht anschauen dürfen?

abc hat folgendes geschrieben::
Wenn man aber die Aussagen des Opfers anzweifelt, so wird das Video ja im Grunde zugunsten des Täters verwendet


Wie kann denn ein Beweismittel, das eindeutig die Schuld nachweist, "zugunsten" des Angeklagten sein? Mit den Augen rollen

abc hat folgendes geschrieben::
er wird dadurch besser gestellt, als ein Täter, der die selben Taten begangen, aber nicht die zusätzliche Brutalität besessen hätte, diese auch noch mitzufilmen.


Hä? Er wird dadurch besser gestellt, daß er Beweismittel zu seiner Überführung auch noch selbst angefertigt hat? Ich verstehe das Argument nicht.

abc hat folgendes geschrieben::
Meiner Meinung nach müsste eine von psychologisch geschultem Fachpersonal angefertigte Videoaufnahme der Zeugenaussage des Opfers doch reichen!


Das hängt am Einzelfall. Bisher wird nur in sehr wenigen Fällen auf eine unmittelbare Vernehmung des Opfers verzichtet. Wie schon gesagt, auch der Angeklagte hat Rechte, die er nicht schon deswegen verliert, weil er Angeklagter ist oder "es ganz bestimmt gewesen ist".
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
abc
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.12.2004
Beiträge: 365

BeitragVerfasst am: 02.12.06, 20:39    Titel: Re: Videobeweis und Würde des Opfers Antworten mit Zitat

Hallo vielen Dank an Thomas + Michael für die Antworten.

Nochmal zur Klarstellung meiner Argumentation - ich bin kein Jurist, es ist also aus der Warte eines Laien geschrieben.

Es gibt Täter und Opfer, beide wurden bereits einvernommen. Der Täter leugnet nicht seine Taten, und er leugnet auch nicht, dass er seine Taten mit der Videokamera gefilmt hat.
In anderen Foren hier stieß ich bis jetzt durchgehend auf Meldungen der Art, dass heimliche Videoaufnahmen, Tonbandaufnahmen etc. als Beweismittel vor Gericht nicht zugelassen sind. Als Laie folgere ich daraus, dass das bei durch Gewalt erschlichenen oder erpressten Aufnahmen, wo das Opfer keine Möglichkeit hatte, die Aufnahme zu unterbinden oder zu vernichten, wohl erst Recht der Fall sein muss.
Ich weiß nun nicht genau, ob ich hier was falsch sehe/anwende, und die richtige juristische Grundlage dafür nennen kann, aber ich hab jetzt versucht, das herauszufinden, und vermutlich beruht das Ganze auf § 201 und § 201a.

Ich denke, das Gericht sollte das genauso bewerten, wie in Zeiten, als es technisch noch nicht so einfach machbar war, Videovorführungen vor Gericht zu veranstalten. Anhand der Zeugenaussagen von Opfer und Täter sowie jener Kriminalbeamten, die ja wohl am Tatort waren und Spurensicherung betrieben haben z.B.

Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
Jein. Jeder Angeklagte hat ein Recht auf ein faires Verfahren. Wenn das mutmaßliche Opfer also behauptet, es gäbe so ein Video und die Kassette sogar vorliegt, warum sollte man es nicht anschauen dürfen?.


Wozu? In meinen Augen ist das entwürdigend und unverhältnismäßig. Angenommen, das Opfer hätte all das nicht überlebt und es gäbe keine Zeugen - dann wäre das Vorspielen des Videos vor Gericht unumgänglich. Nun aber lebt das Opfer, und es könnte von psychologisch und juristisch geschultem Fachpersonal alles erfragt werden, was für die Urteilsfindung unumgänglich ist. Und auch der Täter könnte einvernommen werden.
Mal angenommen, die Aufnahme, die der Täter anfertigte, wäre aus technischen Gründen missglückt und es wäre nur ein schwarzer Film drauf ohne Ton - nach deinen Worten käme das ja dann fast einem automatischen Freispruch für den Täter gleich.
Auch früher kam man über Jahrzehnte sehr gut ohne Video"beweise" aus. Man muss ja nicht alles machen, was möglich ist, wenn dies für das Opfer bloß eine zusätzliche Belastung darstellt, aber am Urteil an und für sich nichts ändert. Und zum Glück drehen die wenigsten Straftäter ihre Straftaten per Video mit - und werden dennoch verurteilt und nicht generell mangels Beweisen freigesprochen.

Und in dem von mir geschilderten Fall ist es doch ganz klar, dass der Straftäter durch diese Vorführung "seines" Films, in dem er das Opfer auch gegen dessen Willen (!) aufgenommen hat, entweder keine Nachteile hat (an der Festsetzung des Strafmaßes ändert sich nichts) - dann hätte man sich die Videoaufführung ersparen können, sie bringt dem Straftäter nichts, und dem Opfer bloß ein neuerliches demütigendes Bloßgestelltwerden - oder aber dass sie zu seinen Gunsten verwendet wird. Dass dies zu seinen Gunsten erfolgt, geht ja auch aus deinem "Jein" Hervor und dem Vermerk auf ein "faires" Verfahren.
Würde man die Aussage des Opfers nicht prinzipiell anzweifeln, und zwar so sehr, dass man ausschließlich den Videobeweis gelten lässt - wäre dieses Vorführen ja komplett überflüssig.
(Im wahrscheinlichsten Fall wie gesagt, "nützt" das Vorführen in bezug auf die Festsetzung des Strafausmaßens weder dem Täter noch dem Opfer, allerdings nützt sie dem Täter insofern, dass er sozusagen die moralische "Billigung" des Gerichts für die Aufnahme erhält - denn die Tatsache, dass sich das Gericht offenbar nichts dabei findet, sie zu verwenden, kommt ja letztendlich einer Billigung gleich), dann war es überhaupt völlig überflüssig, weswegen ja mein Einwand kam, warum ein solches demütigendes Verfahren überhaupt rechtens ist?)

Mal aber angenommen, das Opfer hätte sich bei irgendeiner Aussage vertan und das Video könnte den Täter in diesem Punkt tatsächlich "entlasten" - möglicherweise ergäbe sich dadurch ein z.B. um ein bis zwei Monate geringeres Strafausmaß.
Dieses geringere Strafausmaß ist aber dann einzig und allein die Folge davon, dass der Täter seine Verbrechen auf Film aufgenommen hat.
Ein Täter mit exakt den selben Verbrechen, aber ohne zusätzlichen Videobeweis, würde also trotz 1:1-Gleichwertigkeit der begangenen Straftaten letztendlich eine höhere Strafe ausfassen.

Das stört sowohl aus Täterperspektive, als auch aus Opferperspektive. Denn die Konsequenz daraus wäre, dass man jedem Täter, der nicht hundertprozentig sicher ist, niemals erwisdht zu werden, nur "empfehlen" könnte, seine eigenen Verbrechen auch auf Video mitzuschneiden und dafür zu sorgen, dass dieses Video dann auch dem Gericht in die Hände fällt - denn belasten wird ihn die Aussage des Opfers sowieso, er selbst aber wird von dem Video im günstigsten Fall profitieren - im allerungünstigsten Fall wird es am Ausmaß des Urteils nichts ändern.
Und das, obwohl die Tatsache, dass überhaupt ein solches Video gedreht wurde, ja nochmal ein zusätzlicher Grad der Brutalität ist und es für mich als Laien irgendwie sehr seltsam erscheint, ein auf zutiefst fragwürdigen und verachtenswerten Wegen zustandegekommenes "Beweismittel" einzusetzen, und das auch noch in erster Linie zugunsten des Täters. Ich mein, wenn eine Frau erzählt, sie wurde nackt ausgepeitscht, und es gibt keine Videoaufzeichnung darüber, muss sie sich ja auch nicht zur Veranschaulichung im Gerichtssaal ausziehen und nackt auspeitschen lassen - warum muss sie es zulassen, dass ein gegen ihren Willen angefertigter Film, der sie in demütigenden Situationen zeigt, vorgeführt wird?

Oder um das Ganze weiterzudenken - ein findiger Täter würde dann die allerbrutalsten Szenen im "Off" drehen, und auf dem Film würde man nur noch die immer noch grauslichen Szenen sehen, aber sich vom eigentlichen Ausmaß des Ganzen aufgrund des Films ein total falsches Bild machen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 02.12.06, 23:50    Titel: Antworten mit Zitat

Das Argument "Videobeweis nein, weil es den früher auch nicht gab" können Sie nicht wirklich ernst meinen, oder? (Ich weiß, daß z.B. die FIFA so argumentiert, wenn es um den Videobeweis bei Fehlentscheidungen des Schiedsrichters geht.)
Wie stehen Sie dann zu DNA-Analyse oder Aussagepsychologie, wenn es, überspitzt formuliert, vor 500 Jahren auch mit dem guten alten "Gottesurteil" funktioniert hat? Mit den Augen rollen
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 02.12.06, 23:56    Titel: Re: Videobeweis und Würde des Opfers Antworten mit Zitat

abc hat folgendes geschrieben::
Nun aber lebt das Opfer, und es könnte von psychologisch und juristisch geschultem Fachpersonal alles erfragt werden, was für die Urteilsfindung unumgänglich ist.


Vielleicht reicht das aber nicht aus, den Täter zweifelsfrei zu überführen.

abc hat folgendes geschrieben::
Und auch der Täter könnte einvernommen werden.


Hä? Sorry, aber Ihr komisches Argument funktioniert doch (wenn überhaupt) allenfalls dann, wenn der Täter voll geständig ist. Ansonsten wird er doch kaum sagen "Ja, ich war's, Sie brauchen mich bloß fragen". Mit den Augen rollen

abc hat folgendes geschrieben::
Mal angenommen, die Aufnahme, die der Täter anfertigte, wäre aus technischen Gründen missglückt und es wäre nur ein schwarzer Film drauf ohne Ton - nach deinen Worten käme das ja dann fast einem automatischen Freispruch für den Täter gleich.


Nö. Es fehlt dann ein möglicher guter Beweis. Das muß nicht entscheidend sein. Abgesehen davon wüßte das ja schon der StA im Vorfeld und würde das Beweismittel gar nicht einbringen (oder denken Sie hier an Fernsehserien, wo eine Seite während der Verhandlung ein Video aus dem Hut zaubert, das noch keiner vorher gesehen hat?).

abc hat folgendes geschrieben::
Würde man die Aussage des Opfers nicht prinzipiell anzweifeln, und zwar so sehr, dass man ausschließlich den Videobeweis gelten lässt - wäre dieses Vorführen ja komplett überflüssig.


Umgekehrt wird ein Schuh draus. Warum sollte man mutmaßlichen Opfern pauschal glauben?

abc hat folgendes geschrieben::
denn die Tatsache, dass sich das Gericht offenbar nichts dabei findet, sie zu verwenden, kommt ja letztendlich einer Billigung gleich),


Sorry, BS. Mit der gleichen Logik könnte ich sagen, das Opfer in den Zeugenstand zu holen sei eine Billigung der Straftat. Langsam wird es albern. Böse

abc hat folgendes geschrieben::
Denn die Konsequenz daraus wäre, dass man jedem Täter, der nicht hundertprozentig sicher ist, niemals erwisdht zu werden, nur "empfehlen" könnte, seine eigenen Verbrechen auch auf Video mitzuschneiden


Ja, genau. Am besten schickt er das Video gleich nach der Tat zur Polizei, um sicherzugehen, daß es nicht verloren geht. Haben wir schon wieder den 1. April oder was soll dieser Unsinn?
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
abc
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.12.2004
Beiträge: 365

BeitragVerfasst am: 03.12.06, 13:18    Titel: Re: Videobeweis und Würde des Opfers Antworten mit Zitat

Nur was Prinzipielles. Wenn ich deinen Argumenten folge, wärest du also dafür, einen faktischen Beweis - zweifelsohne (wenn man von Fälschungen absieht) ist ein Tonbandmitschnitt oder eine Videoaufnahme ein solcher - stets als Beweismittel vor Gericht zuzulassen? Du argumentierst: "Warum sollte man ihn nicht verwenden, wo er nun schon mal vorhanden ist?" Sehe ich das richtig?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 03.12.06, 15:46    Titel: Re: Videobeweis und Würde des Opfers Antworten mit Zitat

Nein. Natürlich gibt es verfassungsmäßige Schranken (etwa für die Verwendung eines unzulässigen Telefonmitschnittes oder einer Videoaufnahme). Diese sind jedoch die einzigen Maßstäbe für die Frage der Zulässigkeit, nicht jedoch die von Ihnen vorgebrachten Argumente (wobei der Aspekt des Persönlichkeitsrechts natürlich implizit von Ihnen angesprochen wurde).
Lt. BVerfG-Rechtsprechung hängt es letztlich an einer Einzelfallabwägung, ob das Interesse an einer Bestrafung des Täters (auch das öffentliche Interesse etwa bei einem mutmaßlichen Triebtäter) schwerer wiegt als das Persönlichkeitsrecht des Opfers oder ggfs. das des Täters. (Hier davon ausgehend, daß die "unzulässigen" Beweismittel nicht von staatlichen Stellen angefertigt wurden, da gibt es eine solche Abwägung gar nicht.)
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
fionn
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.01.2006
Beiträge: 190

BeitragVerfasst am: 08.03.07, 22:52    Titel: Antworten mit Zitat

ich finde, man sollte jedes Beweismittel anschauen, auch wenn die Tat noch so klar ist.
Es könnte sich auf jedem Bildmaterial von jedem Beweis aus Neues, interessantes ergeben.
Der Täter könnte alles zugeben um jemand zu decken, das Opfer alem zuzustimmen um nicht vor weiteren Angriffen sich zu fürchten.

So meine Devise: alles angucken, auch wenns erstmal unnötig erscheint.

Und warum sollten sich die Richter bestimte Videos nihct anschauen, weil sie zu grässlich sind?
Naja, finde genau das müssen sie, weil sie den Täter auch in Haft stecken werden, und dann sollten sie sich ein Bild davon machen wie die Tat ablief und das kann man mit diversen Bildern und Videos besser.
Ich würde nur ungern jemand einbuchten wenn ich vorher nicht alles gesehen habe, entweder wars zu lasch, zu hart oder ich weiß bis an mein Lebensende nciht obs die richtige "Strafe" war.

Gruß Fionn
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Elyss
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.02.2007
Beiträge: 904
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 09.03.07, 11:56    Titel: Antworten mit Zitat

Irgendwie kann ich der Argumentation nicht ganz folgen:

Üblicherweise geht es in den Fällen des Beweisverwertungsverbotes doch eher darum, dass Rechte des Täters verletzt wurden und darum ein bestimmter Beweis nicht verwertet werden darf.
Es macht meiner Ansicht nach wenig Sinn, dass das Opfer sich auf ein Beweisverwertungsverbot "beruft", wonach ein Beweis, der die Schuld des Täters beweist ausgeschlossen werden soll.
Dass ein solches Video im Einzelfall demütigend sein kann, leuchtet mir schon ein, aber das ist eine Zeugenaussage vor dem Richter doch dann auch! Es müsste hier eigentlich doch im Interesse des opfers liegen, dass die Tat in ihrer vollen Schwere vom Gericht "erkannt" wird. Und wie könnte das eindrucksvoller geschehen, als durch ein Video!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verfassungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.