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spielt keine rolle
Gast





BeitragVerfasst am: 05.12.04, 18:00    Titel: Datenschutz Antworten mit Zitat

Darf die schule daten wie z.b. noten an meine eltern weitergeben auch wenn ich bereits 18 bin?
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Dr. Christian Birnbaum
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 391
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 05.12.04, 18:37    Titel: Antworten mit Zitat

Problematisch, das Thema ist ja in der Diskussion seit "Erfurt". Grundsätzlich nicht, es sei denn, dass das Schulgesetz eine entsprechende rechtliche Grundlage vorhält. Wenn eine solche rechtliche Grundlage existiert, stellt sich immer noch die Frage der Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht. Tendenziell sind die zuständigen Oberverwaltungsgerichte der Auffassung, dass das zulässig ist.

Birnbaum
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kml
Gast





BeitragVerfasst am: 06.12.04, 20:42    Titel: Antworten mit Zitat

Wie Herr Birnbaum es schon sagte es ist allerhöchstens zulässig, wenn es in dem Schulgesetz ihres Bundeslandes ausdrücklich zugelassen ist. Mein persönliches Rechtsverständins hält diese vereinzelten Regelung aber für nicht vereinbar mit dem Datenschutzgesetz. Soweit ich weiß läuft im fast jeden Bundesland, wo es eine entsprechende Zulassung gibt, eine Verwassungsklage dagegen.
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FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 07.12.04, 02:30    Titel: Antworten mit Zitat

Dr. Christian Birnbaum hat folgendes geschrieben::
Problematisch, das Thema ist ja in der Diskussion seit "Erfurt". Grundsätzlich nicht, es sei denn, dass das Schulgesetz eine entsprechende rechtliche Grundlage vorhält. Wenn eine solche rechtliche Grundlage existiert, stellt sich immer noch die Frage der Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht. Tendenziell sind die zuständigen Oberverwaltungsgerichte der Auffassung, dass das zulässig ist.

Birnbaum


Nicht nur die OVG, auch die (Landes-)Verfassungsgerichte. So zumindest in Bayern, und, wenn ich mich recht entsinne, in RLP.
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