Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Problematisch, das Thema ist ja in der Diskussion seit "Erfurt". Grundsätzlich nicht, es sei denn, dass das Schulgesetz eine entsprechende rechtliche Grundlage vorhält. Wenn eine solche rechtliche Grundlage existiert, stellt sich immer noch die Frage der Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht. Tendenziell sind die zuständigen Oberverwaltungsgerichte der Auffassung, dass das zulässig ist.
Wie Herr Birnbaum es schon sagte es ist allerhöchstens zulässig, wenn es in dem Schulgesetz ihres Bundeslandes ausdrücklich zugelassen ist. Mein persönliches Rechtsverständins hält diese vereinzelten Regelung aber für nicht vereinbar mit dem Datenschutzgesetz. Soweit ich weiß läuft im fast jeden Bundesland, wo es eine entsprechende Zulassung gibt, eine Verwassungsklage dagegen.
Dr. Christian Birnbaum hat folgendes geschrieben::
Problematisch, das Thema ist ja in der Diskussion seit "Erfurt". Grundsätzlich nicht, es sei denn, dass das Schulgesetz eine entsprechende rechtliche Grundlage vorhält. Wenn eine solche rechtliche Grundlage existiert, stellt sich immer noch die Frage der Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht. Tendenziell sind die zuständigen Oberverwaltungsgerichte der Auffassung, dass das zulässig ist.
Birnbaum
Nicht nur die OVG, auch die (Landes-)Verfassungsgerichte. So zumindest in Bayern, und, wenn ich mich recht entsinne, in RLP.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.