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Verfasst am: 01.12.04, 21:19 Titel: Mitführen von Getränken in der Schule verboten!
Hallo,
ich besuche momentan die 2 - Jährige Höhere Handelsschule zum Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife, Klasse 12.
Heute kam mein Klassenlehrer mit der Nachricht in die Klasse das ab sofort das MITFÜHREN von Getränken in Schulgebäuden verboten ist. Grund hierführ sei das zu oft Getränke verschüttet worden sind und das Verpackungsmüll im Schulgebäude herumgeworfen wird. Dürfen die das? Immerhin haben wir öfters mal 9 Schulstunden und Sportunterricht, da bekommt man schon mal Durst! Es gibt zwar die Möglichkeit während der Pausen im Kiosk Getränke zu erwerben aber das ist mir zu teuer und außerdem gehts mir hier ums Prinzip, Ich könnte ja verstehen das, das trinken und essen im Schulgebäude verboten wird oder das Mitführen von Glasflaschen, aber das bloße mitführen irgendwelcher Getränke, egal in welcher Verpackung?
Die Schule droht mit Strafen bei nichtbefolgen dieser Regel, was können die eigentlich machen, ich bin schon 18 die einzige mögliche Strafe währe doch ein Schulverweis. Aber doch nicht bei so einer Kleinigkeit. Zum Schulbeginn mussten wir Unterschreiben das wir mit der Hausordnung vertraut gemacht worden sind und diese akzeptieren, da stand davon noch nichts drin. Ich freue mich über jede Antwort.
Nein, das ist meines Erachtens ein unverhältnismäßiger Eingriff in deine Persönlichkeitsrechte. Verhältnismäßig wäre es, in Fachräumen mit entsprechenden Equipment das Mitführen zu untersagen. Selbst für ein normales Klassenzimmer sehe ich keine Notwendigkeit, Getränke zu untersagen (meine Schüler dürfen im Unterricht auch trinken, wieso denn nicht?!).
Nur in einem täuschst du dich. Auch bei über 18-jährigen stehen neben den pädagogischen Mitteln (z.B. Tadel, Straf/-Zusatzarbeit) auch die im Schulrecht geregelten Maßnahmen wie Nachsitzen als Instrument zur Disziplinierung zur Verfügung.
Zuletzt bearbeitet von timm am 02.12.04, 19:11, insgesamt 1-mal bearbeitet
Verfasst am: 01.12.04, 23:49 Titel: Re: Mitführen von Getränken in der Schule verboten!
Alex111 hat folgendes geschrieben::
Grund hierführ sei das zu oft Getränke verschüttet worden sind und das Verpackungsmüll im Schulgebäude herumgeworfen wird.
Da wird die Putzfrau aber sauer sein, die vielen Dosen und Plastikfalschen brachten ihr bisher per Pfand vermutlich mehr ein (steuerfrei) als ihr eigentlicher Lohn war. Wenn von 400 Schülern nur jeder zweite täglich eine Flasche wegwirft, sind das immerhin schon 1000 Euro im Monat.
Verfasst am: 03.12.04, 14:50 Titel: Re: Mitführen von Getränken in der Schule verboten!
Alex111 hat folgendes geschrieben::
Hallo,
ich besuche momentan die 2 - Jährige Höhere Handelsschule zum Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife, Klasse 12.
Heute kam mein Klassenlehrer mit der Nachricht in die Klasse das ab sofort das MITFÜHREN von Getränken in Schulgebäuden verboten ist. Grund hierführ sei das zu oft Getränke verschüttet worden sind und das Verpackungsmüll im Schulgebäude herumgeworfen wird. Dürfen die das? Immerhin haben wir öfters mal 9 Schulstunden und Sportunterricht, da bekommt man schon mal Durst! Es gibt zwar die Möglichkeit während der Pausen im Kiosk Getränke zu erwerben aber das ist mir zu teuer und außerdem gehts mir hier ums Prinzip, Ich könnte ja verstehen das, das trinken und essen im Schulgebäude verboten wird oder das Mitführen von Glasflaschen, aber das bloße mitführen irgendwelcher Getränke, egal in welcher Verpackung?
Die Schule droht mit Strafen bei nichtbefolgen dieser Regel, was können die eigentlich machen, ich bin schon 18 die einzige mögliche Strafe währe doch ein Schulverweis. Aber doch nicht bei so einer Kleinigkeit. Zum Schulbeginn mussten wir Unterschreiben das wir mit der Hausordnung vertraut gemacht worden sind und diese akzeptieren, da stand davon noch nichts drin. Ich freue mich über jede Antwort.
Der Link verweist auf ein unterschiedliches Thema.
Dabei geht es um Trinken in "Funktions-" bzw. Fachsälen.
Hier geht es um ein generelles Mitführverbot von Getränken an der gesamten Schule.
Erstetes lässt sich sinnvoll begründen und rechfertigen.
Zweiteres meiner Meinung nach nicht. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
das Getränkemitführverbot ist mE unverhältnismäßig. Es kann auch nicht sein, Schüler auf ein Kiosk zu verweisen, wo der Betreiber seine Preise dann nach oben schrauben kann.
Das alleinige Mitführen in einer Tasche führt nicht dazu, dass Getränke verschüttet werden. Die Regelung ist somit gar nicht geeignet.
Dass ab und zu Getränke verschüttet werden, muss hingenommen werden. Insbesondere bei Mineralwasser dürfte das niemanden stören (verdunstet). Die Regelung ist daher auch nicht angemessen. (Säuberungsaufwand - Trinkverbot).
Die Erfolgsaussichten der Klage kann man vorab in etwa abschätzen, indem man mit Thermoskanne und Kaffeetasse als Zuhörer an einer Sitzung des Gerichts teilnimmt.
Wiedermal einer dieser wenig sinnvollen Beiträge die leider viel zu oft zum Ende einer Diskussion werden.
Es geht nicht darum, in speziellen Räumen essen oder trinken zu dürfen (z.B. im Klassenraum/Gerichtssaal), sondern es geht darum ob Getränke und Essen generell mitgeführt werden dürfen (und kein Richter verbietet dir, Essen und Getränke im Rucksack mit in den Gerichtssaal/das Gerichtsgebäude zu nehmen)
Meine Empfehlung für Alex111:
Meldet die Sache eurem Schulsprecher und sprecht mit dem Schulleiter - ich denke die meisten Schulleiter werden sich auf eine Diskussion einlassen, die zu einem zufriedenstellenden Ergebnis für alle führt. Mit "rechtlichen Schritten" würde ich an eurer Stelle gar nicht erst drohen, wenn es sich vermeiden lässt. Das Wort "unzumutbarkeit" oder auch die Abhängigkeit vom Schulkiosk können allerdings durchaus gute Argumente abgeben.
Wiedermal einer dieser wenig sinnvollen Beiträge die leider viel zu oft zum Ende einer Diskussion werden.
Es geht nicht darum, in speziellen Räumen essen oder trinken zu dürfen (z.B. im Klassenraum/Gerichtssaal), sondern es geht darum ob Getränke und Essen generell mitgeführt werden dürfen (und kein Richter verbietet dir, Essen und Getränke im Rucksack mit in den Gerichtssaal/das Gerichtsgebäude zu nehmen)
Welchen Lehrer interessiert es, ob die Schüler eine Getränkeflasche lediglich im Rucksack mitführen, wenn sie darin bleibt? Welcher Lehrer erfährt überhaupt davon? Ich denke in der Frage ging es - auch wenn in der Überschrift falsch formuliert - um das Trinken im Klassenzimmer. Und auch Alex ist es völloig egal, ob er/sie Getränkeflaschen in seinem Rucksack haben darf, er/sie will wissen ob das Trinken in der Schule erlaubt ist.
ab sofort das MITFÜHREN von Getränken in Schulgebäuden verboten ist.
Es geht gerade NICHT um das Trinken in Klassensälen. Sonst hätte der Fragensteller schon erhebliche Schwierigkeiten, sich auszudrücken. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
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