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Darf ein Betreuer Telefonanschluß im Altenheim kündigen?

 
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winklerkay
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.12.2005
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 01.12.06, 08:12    Titel: Darf ein Betreuer Telefonanschluß im Altenheim kündigen? Antworten mit Zitat

Hallo,

Folgender Fall.

Einer unter Betreuung stehenden Dame,(Aufenthaltsrecht, Finanzbetreung) hat der amtliche Betreuer den Telefonanschluß gekündigt mit der Begründung, sie telefoniert eh nicht viel.

Die Dame wohnt in einem Altenheim, Heimkosten werden vom Sozialamt gezahlt.

Ist das rechtens?
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BeRe
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Anmeldungsdatum: 22.11.2006
Beiträge: 161

BeitragVerfasst am: 01.12.06, 15:31    Titel: Antworten mit Zitat

Der Betreuer ist für die Finanzbetreuung zuständig und da ein Telefon durchaus eine Menge Geld kosten kann, ist er auch berechtigt, dieses zu kündigen.

Gruß
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Michelle2512
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.03.2006
Beiträge: 765
Wohnort: bei Berlin

BeitragVerfasst am: 01.12.06, 16:13    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn die finanziellen MIttel nicht ausreichen, kann unter Umständen der Betreuer sogar verpflichtet sein, Einsparungen vorzunehmen in dem Rahmen, in dem es erforderlich ist. Denn schließlich kann der Betreuer für seine Betreute nur soviel Geld ausgeben, wie vorhanden ist. Und da das Sozialamt die Heimkosten übernimmt, scheint die Betreute nicht über ausreichend hohe Einnahmen zu verfügen.
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Gast






BeitragVerfasst am: 01.12.06, 16:52    Titel: Antworten mit Zitat

Ich weiß nicht, ob ich mich jetzt etwas zu weit aus dem Fenster lehne, aber insbesondere für alte Menschen (zumal wenn sie etwas immobil sind) ist der Telefonanschluss für den Erhalt eines Quentchens Lebensqualität wirklich wichtig. Vielleicht ruft sie nicht viel an, vielleicht wird sie angerufen. Und wenn es allein die Möglichkeit ist, anzurufen. Und Sozialamt hin oder her... Mit den Augen rollen
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BeRe
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.11.2006
Beiträge: 161

BeitragVerfasst am: 01.12.06, 18:33    Titel: Antworten mit Zitat

Kann mich Exrichter nur anschließen. Eventuell wäre es möglich, einen Kompromiss zu finden (z.B. günstiges Handy mit Prepaid-Karte).
Die Betreuer sind ja im Normalfall auch keine Unmenschen Winken

Gruß
BeRe
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winklerkay
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.12.2005
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 01.12.06, 19:49    Titel: Antworten mit Zitat

Michelle2512 hat folgendes geschrieben::
Wenn die finanziellen MIttel nicht ausreichen, kann unter Umständen der Betreuer sogar verpflichtet sein, Einsparungen vorzunehmen in dem Rahmen, in dem es erforderlich ist. Denn schließlich kann der Betreuer für seine Betreute nur soviel Geld ausgeben, wie vorhanden ist. Und da das Sozialamt die Heimkosten übernimmt, scheint die Betreute nicht über ausreichend hohe Einnahmen zu verfügen.


Die Dame kann ohne fremde Hilfe das Haus nicht verlassen. So weit ich in dem Fall durchblicke, hat die Dame die Telefonkosten von ihremTaschengeld bezahlt.

Sicher hat die Frau kein Geld, nur eine kleine Rente die ja zur Gänze für die Heimkosten drauf geht.

Was mich in dem Fall besonders ärgert ist, daß diese Frau viele Jahre in diesem Haus (ehemals ein kleines ländliches Krankenhaus) als Stationshilfe für einen geringen Lohn gearbeitet hat, (deshalb jetzt nur eine kleine Rente bekommt), den Bewohnern der Gemeinde und Umgebung den Dreck weggeputzt hat, und jetzt nimmt man ihr gegen ihren Willen auch noch den einzigen "Luxus" den sie sich leisten kann weg.
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pOtH
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 02.12.06, 12:02    Titel: Antworten mit Zitat

bei uns ihn der einrichtung gibt es (jetzt) in jedem zimmer die möglichkeit ein telefonanschluss schalten zu lassen, falls das nicht gewünscht ist gibt es ein "bewohnertelefon" das für eingehende anrufe freigeschaltet ist.
außerdem gibt es ein "gruppentelefon"(für dienstliche gespräche der mitarbeiter), falls dort mal angehörige anrufen sind wir ganz "genervt" *räusper, hüstel, hustanfall*.

vielleicht sollten die angehörigen beim LWV (od. wer die heimkosten übernimmt) vorsrpechen u. sich beschweren denn das telefon stellt meiner meinung nach einen großen teil der lebensqualität der bewohnerin dar, außerdem gibts doch die möglichkeit vergünstigt einen telefonanschluss bekommt.

http://www.intakt.info/information/gez.htm
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Lichtaus
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Anmeldungsdatum: 26.08.2005
Beiträge: 261
Wohnort: Thüringen

BeitragVerfasst am: 03.12.06, 20:21    Titel: Antworten mit Zitat

BeRe hat folgendes geschrieben::

Die Betreuer sind ja im Normalfall auch keine Unmenschen Winken


Das ist ja mal ne Meinung Winken
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BeRe
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.11.2006
Beiträge: 161

BeitragVerfasst am: 04.12.06, 00:25    Titel: Antworten mit Zitat

Lichtaus hat folgendes geschrieben::
BeRe hat folgendes geschrieben::

Die Betreuer sind ja im Normalfall auch keine Unmenschen Winken


Das ist ja mal ne Meinung Winken


Aber klar Sehr glücklich
Muss man eben das Gespräch suchen und darüber quatschen.
Und damit klärt sich vieles fast von ganz allein.

Gruß
BeRe
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Kerstin2006
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Anmeldungsdatum: 02.09.2006
Beiträge: 195

BeitragVerfasst am: 04.12.06, 19:14    Titel: Antworten mit Zitat

winklerkay hat folgendes geschrieben::
Michelle2512 hat folgendes geschrieben::
Wenn die finanziellen MIttel nicht ausreichen, kann unter Umständen der Betreuer sogar verpflichtet sein, Einsparungen vorzunehmen in dem Rahmen, in dem es erforderlich ist. Denn schließlich kann der Betreuer für seine Betreute nur soviel Geld ausgeben, wie vorhanden ist. Und da das Sozialamt die Heimkosten übernimmt, scheint die Betreute nicht über ausreichend hohe Einnahmen zu verfügen.


Die Dame kann ohne fremde Hilfe das Haus nicht verlassen. So weit ich in dem Fall durchblicke, hat die Dame die Telefonkosten von ihremTaschengeld bezahlt.

Sicher hat die Frau kein Geld, nur eine kleine Rente die ja zur Gänze für die Heimkosten drauf geht.

Was mich in dem Fall besonders ärgert ist, daß diese Frau viele Jahre in diesem Haus (ehemals ein kleines ländliches Krankenhaus) als Stationshilfe für einen geringen Lohn gearbeitet hat, (deshalb jetzt nur eine kleine Rente bekommt), den Bewohnern der Gemeinde und Umgebung den Dreck weggeputzt hat, und jetzt nimmt man ihr gegen ihren Willen auch noch den einzigen "Luxus" den sie sich leisten kann weg.


Wenn die Dame das Telefon bisher von ihrem Taschengeld bezahlt hat,....wieso kann der Betreuer das dann kündigen? Taschengeld sollte doch zur freien Verfügung sein, somit kann die alte Dame doch auch selbst bestimmen was sie mit diesem Geld macht?
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Gruß Kerstin
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pOtH
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 04.12.06, 19:53    Titel: Antworten mit Zitat

Kerstin2006 hat folgendes geschrieben::
Wenn die Dame das Telefon bisher von ihrem Taschengeld bezahlt hat,....wieso kann der Betreuer das dann kündigen? Taschengeld sollte doch zur freien Verfügung sein, somit kann die alte Dame doch auch selbst bestimmen was sie mit diesem Geld macht?


eventuell fallen seit kurzem erhöhte kosten an (z.b. mehrbedarf an medikamenten, reperaturen von hilfsmitteln (rollstuhl), pflegemittel etc), welche "wichtiger" sind.
_________________
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Kerstin2006
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.09.2006
Beiträge: 195

BeitragVerfasst am: 07.12.06, 16:53    Titel: Antworten mit Zitat

Tja....hier bei uns darf man alles werden.......nur nicht alt oder krank und schon gar nicht alt und krank. Geschockt
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Gruß Kerstin
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BtRecht
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Anmeldungsdatum: 26.10.2006
Beiträge: 314

BeitragVerfasst am: 09.12.06, 10:13    Titel: Re: Darf ein Betreuer Telefonanschluß im Altenheim kündigen? Antworten mit Zitat

winklerkay hat folgendes geschrieben::
Hallo,

Folgender Fall.

Einer unter Betreuung stehenden Dame,(Aufenthaltsrecht, Finanzbetreung) hat der amtliche Betreuer den Telefonanschluß gekündigt mit der Begründung, sie telefoniert eh nicht viel.

Die Dame wohnt in einem Altenheim, Heimkosten werden vom Sozialamt gezahlt.

Ist das rechtens?


Nein, dass ist nicht rechtens, wenn es gegen den Willen der Betreuten geschieht. Geld zu sparen ist nicht die Aufgabe des Betreuers. Er hat vielmehr das Wohl des Betreuten vorrangig nach dem Willen des Betreuten zu bestimmen ( BGH Beschluss XII ZB 2/03) . Weitere Informationen finden sich auch hier.
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