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Laptop-Schaden

 
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scorpy
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Anmeldungsdatum: 25.09.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 25.09.06, 11:33    Titel: Laptop-Schaden Antworten mit Zitat

Hiermit moechte ich mich erkundigen, ob es irgendeine Moeglichkeit gibt, den entstandenen Schaden an meinem Laptop noch ersetzt zu bekommen. Leider ist der Sachverhalt, den ich im folgenden beschreiben werde, ein wenig komplexer.
Im Mai 2005 habe ich mir waehrend meines einjaehrigen Auslandsaufenthalter in den USA (Seattle, WA) ein (Wortsperre: Firma) PowerBook G4 fuer 1.919,00 US-Dollar gekauft.
Im Juni 2005 war ich mit einigen Freunden unterwegs. Meinen Laptop habe ich in einer aelteren Laptop-Tasche im Koffer-Raum von einem der beiden Wagen, mit denen wir unterwegs waren, aufbewahrt.
Die Wagen haben wir am Strassenrand stehen lassen und sind zu einer Art Aussichtspunkt gegangen. Als derjenige, in dessen Kofferraum ich meinen Laptop gelegt hatte, frueher geganen ist hat eine Freundin gesagt sie wuerde ihn noch zum Auto begleiten um ihn zu verabschieden.
Daraufhin habe ich sie gebeten, meinen Laptop aus dem Kofferraum zu nehmen und in den anderen Wagen zu legen, woraufhin sie zustimmte.
Spaeter kam sie, ohne etwas zu sagen, wieder zurueck zu dem Aussichtspunkt.
Am naechsten Tag habe ich dann eine riesige Macke an einer Ecke meines Laptops gesehen. Als ich sie darauf angesprochen habe, hat sie dann zugegeben, dass ihr der Laptop runtergefallen sein, sie aber dachte, dass nichts passiert ist. Das ganze ist passiert, da der Reissverschluss der Laptop-Tasche nicht komplett geschlossen war und der Laptop an der Seite rausgerutscht ist, als sie ihn aus dem Kofferraum genommen hat.
Jedenfalls habe ich dann in einem (Wortsperre: Firma)-Store gefragt, wie hoch der Schaden in etwa ist und ob es sich evtl. um einen Garantie-Fall handeln wuerde. Der Schaden betrug geschaetzte 1.000 US-Dollar - ein Garantie-Fall war es natuerich nicht.
Dann habe ich nach langem hin und her diese Freundin gebeten ihre Versicherung (eine Art Reiseversicherung fuer den Zeitraum des Auslandsaufenthaltes) anzurufen, um zu erfragen, ob selbige fuer den entstandenen Schaden aufkommt. Die Versicherung wuerde den Schaden nicht uebernehmen, sagte sie mir.
Kurze Zeit spaeter war dann auch mein Auslandsaufenthalt zu Ende und ich bin wieder zurueck nach Deutschland. Sie ist noch einige Monate laenger in den USA geblieben und wir haben ausgemacht, dass sie sich um die Sache kuemmert, sobald sie in Deutschland ist.
Zurueck in Deutschland habe ich mich dann, nachdem ich von meinem Heimatdorf in Niedersachsen nach Frankfurt am Main gezogen bin um einen Kostenvoranschlag fuer den entstandenen Schaden gekuemmert und ihr im Januar 2006 die Schaden-Summe per E-Mail mitgeteilt - 1.088,02 EURO. Daraufhin hat sie sich nicht mehr bei mir gemeldet und den Kontakt komplett abgebrochen. Da ich nur ihre E-Mail-Adresse hatte konnte ich mich leider nicht telefonisch an sie wenden, bis ich dann irgendwann ueber eine andere Freundin an Strasse, Hausnummer und Ort von ihr gekommen bin und somit auch ihre Telefonnummer herausbekam. Nun habe ich mich (September 2006) telefonisch bei ihr gemeldet, um ueber die ganze Sache zu sprechen. Sie sagte, sie wuerde versuchen, ob sie bei ihrer deutschen Versicherung irgendwas erreichen kann, ansonsten aber auf keinen Fall etwas zahlen. Sie behauptet auch, dass es ja gar nicht ihre Schuld gewesen waere, da ich ja den Reissverschluss nicht richtig geschlossen habe.
Aber worauf ich eigentlich hinaus will: Gibt es jetzt fuer mich noch irgendeine Moeglichkeit, den entstandenen Schaden doch noch erstattet zu bekommen oder seht ihr da gar keine Chance?
Mir ist auch klar, dass ich mich ziemlich daemlich verhalten habe, weil ich darauf vertraut habe, dass diese "Freundin" sich auch tatsaechlich darum kuemmert und dann in Deutschland nicht strikt auf mein Geld beharrt habe, bzw. die Sache ein wenig habe einschlafen lassen.
Nun moechte ich eigentlich nur wissen, welche Moeglichkeiten mir zur Verfuegung stehen und ob diese Aussicht auf Erfolg haben koennten...
Vielen Dank im Voraus,
Bjoern.
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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 25.09.06, 11:54    Titel: Antworten mit Zitat

Runterfallen lassen = Garantie? Sie haben ja merkwürdige Vorstellungen ... Mit den Augen rollen

Ansonsten dürfte eine evtl. vorhandene private Haftpflichtversicherung der "Freundin" folgendes geltend machen:
1. Der Schaden wurde nicht unverzüglich gemeldet.
2. Das Tragen des Notebooks durch die Freundin dürfte eine sog. "Gefälligkeitshandlung" gewesen sein (Sie haben sie darum gebeten!).
Das impliziert üblicherweise einen stillschweigenden Haftungsausschluß Ihrerseits = Ihr Schaden.
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asphaltsurfer
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Anmeldungsdatum: 25.11.2005
Beiträge: 2023
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 25.09.06, 15:49    Titel: Antworten mit Zitat

Sehe ich genauso.
Zudem: Sie hatten den Verschluss nicht richtig zu - das war klar Ihr Fehler. Dann tut die Freundin Ihnen einen Gefallen und das Notebook fällt raus. Wenn aus solchen Geschichten schon eine Haftung resultieren würde, würde niemand mehr dem anderen einen Gefallen tun Mit den Augen rollen .
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Dookie82
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 26.09.06, 07:29    Titel: Antworten mit Zitat

nebelhoernchen hat folgendes geschrieben::
Runterfallen lassen = Garantie? Sie haben ja merkwürdige Vorstellungen ... Mit den Augen rollen

Ansonsten dürfte eine evtl. vorhandene private Haftpflichtversicherung der "Freundin" folgendes geltend machen:
1. Der Schaden wurde nicht unverzüglich gemeldet.
2. Das Tragen des Notebooks durch die Freundin dürfte eine sog. "Gefälligkeitshandlung" gewesen sein (Sie haben sie darum gebeten!).
Das impliziert üblicherweise einen stillschweigenden Haftungsausschluß Ihrerseits = Ihr Schaden.


Und falls nicht extra eingeschlossen, dann laut AHB ("Standardbedingungen"):
3. Ansprüche aus im Ausland vorgekommenen Schadenereignissen.
_________________
Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!

"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein

Schokolade ist gut gegen Zähne.
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talla
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 26.09.06, 08:49    Titel: Antworten mit Zitat

sry, leute, aber ein laptop in den kofferraum legen soll ne gefälligkeit sein?

kann ich nicht nachvollziehen.

eine gefälligkeitstätigkeit, die einen stillschweigenden haftungsaussschluß impliziert, muß für den geschädigten einen wirtschaftlichen vorteil haben. also, z.b. umzugshilfe, malerarbeiten, oder hilfe bei renovierungen.

abspülen helfen, ein tablett mit getränke wegräumen wenn man zu besuch ist, oder, wie hier, ein laptop in den kofferraum legen, fällt sehr sicher nicht in den bereich der gefälligkeit, um die es sich hier dreht.

ich vergleich das gerne so:
würde (oder könnte) man eine firma für diese tätigkeit beauftragen?
beim malern, renovieren oder umzugshilfe kann man das bejahen.

beim abspülen, beim tablettwegtragen oder bei "laptop in den kofferraum legen", handelt es sich nicht ujm tätigkeiten, mit denen man eine firma beauftragen würde/könnte.
_________________
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asphaltsurfer
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Anmeldungsdatum: 25.11.2005
Beiträge: 2023
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 26.09.06, 09:08    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist ein ganz guter Vergleich. Nach dem "Erst-recht"-Prinzip liegt dann noch weniger eine (vertragliche) Haftung vor. Ob deliktisch gehaftet wird, hängt hier an der Frage des Verschuldens - ich halte das aber nicht einmal für fahrlässig, was die Freundin gemacht hat. Und da sie schon nicht haftet würde eine eventuell bestehende Versicherung ohnehin nicht einspringen.
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scorpy
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Anmeldungsdatum: 25.09.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 29.11.06, 18:08    Titel: Antworten mit Zitat

Tur mir Leid, hatte nach der ersten Antwort schon innerlich mit der ganzen Sache abgeschlossen und versucht mich mit der Macke an meinem Laptop abzufinden.

Hier aber, aus reinem Interesse, noch einmal:
Die Aussicht auf Geld tendiert stark gegen Null? - Ja oder Nein?
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 29.11.06, 18:29    Titel: Antworten mit Zitat

Schwer zu sagen. Ich würd´s in jedem Fall mal probieren. Ich schließe mich hier eher tallas Meinung an - das ist wohl nicht als "Gefälligkeitshandlung" zu werten, wofür keine Schadenersatzpflicht bestehen würde (übrigens, selbst wenn: die Rechtsgelehrten sind sich hier selbst nicht einig, ob bei Schäden anlässlich von "Gefälligkeitshandlungen" eine Schadenersatzpflicht besteht oder nicht....).

Meiner Meinung nach müsste der Schaden ersatzpflichtig sein. Eine andere Sache ist der Fristablauf. Der Schädiger (VN der PHV) muss den Vorfall innerhalb einer definierten Frist (steht in den AHB, hab jetzt grad keine da) seinem Versicherer melden. Wenn diese Frist verstrichen ist, kann der Versicherer allein deshalb schon leistungsfrei sein (ist aber eher unwahrscheinlich, dass er sich drauf beruft).

Also, einen Versuch ist´s jedenfalls wert.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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scorpy
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Anmeldungsdatum: 25.09.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 30.11.06, 16:06    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe sie ja gebeten mit ihrer Versicherung zu sprechen, was sie - zumindest behauptet sie das - dann auch gemacht hat. Sie meinte, dass ihre Versicherung gesagt haette, dass der Schaden schon viel zu Lange zurueck liegen wuerde und die das auch sowieso nicht uebernehmen muessten oder irgendwas in der Art.

Ob sie wirklich mit denen gesprochen hat oder sich die Antwort einfach nur aus den Fingern gesogen hat vermag ich nicht zu sagen. Allgemein scheint sie sich ein wenig dagegen zu straeuben sich der Sache anzunehmen.

Um ehrlich zu sein halte ich (mittlerweile) charakterlich nicht mehr allzu viel von ihr. Ich haette von Anfang an ein wenig haerter durchgreifen muessen damit sie sich vernuenftig darum kuemmert. Das war wohl mein Fehler. Was mich an der Sache am Meisten aufregt ist ganz einfach die Tatsache, dass sie mir nicht einmal gesagt hat, dass ihr der Laptop runtergefallen ist. Wenn sie auf mich zugekommen ware und mir das ganz einfach ehrlich ins Gesicht gesagt haette wuerde ich nun wahrscheinlich weniger auf Schadensersatz beharren und etwas diplomatischer sein. Aber so sehe ich das ganz einfach nicht ein...

Die Frage ist natuerlich auch ob ihre deutsche Versicherung oder die "Reiseversicherung" zum Tragen kommt, weil der Schaden ja in den USA entstanden ist und ich nicht genau weiss, in wessen Verantwortlichkeitsbereich der Fall nun liegt.

Zu allem Ueberfluss ist diese ehemalige Freundin auch nicht besonders kooperativ.

Kann man die Verjaehrungsfrist solcher Schaeden denn irgendwie eingrenzen? Oder ist diese Frist wahrscheinlich schon abgelaufen? Was wenn sie den Schaden gar nicht ihrem Versicherer gemeldet hat?

Welche Moeglichkeiten habe ich noch? Bzw. welche Schritte muesste ich ueberhaupt einleiten, wenn sie beispielsweise weiterhin daran festhaelt, dass ihre Versicherung nicht fuer den Schaden aufkommt.

Wer koennte/ wuerde den Fall pruefen? Waere das mit Kosten verbunden? Waere es das ueberhaupt wert?

Vielen Dank fuer eure Hilfe!
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asphaltsurfer
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Anmeldungsdatum: 25.11.2005
Beiträge: 2023
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 30.11.06, 17:05    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Welche Moeglichkeiten habe ich noch? Bzw. welche Schritte muesste ich ueberhaupt einleiten, wenn sie beispielsweise weiterhin daran festhaelt, dass ihre Versicherung nicht fuer den Schaden aufkommt.

Hey, das wäre jetzt dann aber wirklich Rechtsberatung, und das darf nicht sein im Forum (s. Forenregeln) Smilie
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scorpy
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Anmeldungsdatum: 25.09.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 01.12.06, 12:29    Titel: Antworten mit Zitat

Entschuldigung!
Das wusste ich nicht...

Ich habe nur ueberhaupt keine Ahnung, wie ich nun vorgehen muss. Sollte ich mich also nun rechtlich von jemandem beraten lassen? Wie teuer waere sowas?

Kann mir jemand von euch einige der anderen Fragen beantworten? Vorrausgesetzt natuerlich man darf das... Winken

Vielen Dank!
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Peace
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Anmeldungsdatum: 17.07.2006
Beiträge: 218
Wohnort: nahe Bremen

BeitragVerfasst am: 01.12.06, 12:40    Titel: Antworten mit Zitat

Lesen Sie doch einfach einmal die Forenregeln Smilie.

Vielen Dank
_________________
Ich bin kein Jurist und außerdem äußer ich hier immer nur meine Meinung.
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talla
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 01.12.06, 13:25    Titel: Antworten mit Zitat

mal ganz grundsätzlich ein kurzer überblick:

derjenige, der einem anderen einen schaden zufügt, muß dafür haften, im klartext: zahlen (lassen wir die paar ausnahmen mal beiseite, die dürften hier ohnehin keine rolle spielen).

ob und wie derjenige das mit einer versicherung regeln will, bleibt ihm überlassen.
wenn er sich nicht um die angelegenheit kümmert, und die versicherung dann sagt: "tja, leider haben sie uns den schadenfall zu spät gemeldet, von uns gibts nichts." (was zwar sehr kleinlich, aber grundsätzlich in ordnung ist), ist das auch nicht das problem des geschädigten. der geschädigte kann trotzdem schadenersatz vom schadenverursacher verlangen.

im übrigen: die meisten aktuellen privaten haftpflichtversicherungen bieten versicherungschutz weltweit.

kommt vom schadenverursacher freiwillig nichts, bleibt nur der weg übers gericht. der weg dahin wird wahrscheinlich bekannt sein, am einfachsten dürfte es für den unbedarften sein, einfach einen anwalt zu beauftragen. dieser wird den schadenverursacher zunächst eine frist zur begleichung des schadens setzen, und, nach fruchtlosem ablauf der first, klage bei gericht einreichen.
die anwalts- und gerichtskosten werden am ende dem auferlegt, der den prozeß verliert.
_________________
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