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Verfasst am: 07.12.06, 13:50 Titel: Was bekommt A von wem
Hallo
Zu Beginn eine mögliche Situation.
Die Eltern von Person A sind geschieden seit 2003.
A wohnt bei keinem von beiden, beide sind weggezogen.35 und 15km.
Das Haus hat A sein Bruder übernommen und da ist A nur am Wochenende.
Da A studiert ist er in der Woche beim Studium und hat dort eine Wohnung.
Das wird auch A sein zukünftiger Hauptwohnsitz sein.
Mutter von A ist Normalverdiener und Vater verdient schon ein wenig mehr als der Durchschnitt.
Was steht A zu?
A sein Vater hat immer jeden Monat 250€ gegeben, kommt A ein bissel wenig vor .
Bekommt A in solch einer Situation Unterstützung vom Staat?ZB zur Wohnung oder zu anderen Sachen?
Zuletzt bearbeitet von becks1985 am 07.12.06, 14:08, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Wie alt ist A und wie wurde die bisherige Ausbildung verfolgt?
Anspruch auf Unterhalt besteht m.W. nur, wenn die Ausbildung durchgängig verfolgt wurde und auch nur für die 1. Ausbildung - z.B. den Abschluss der Lehre. Ein späteres Studium ist m.W. nicht Grundlage einer Unterhaltspflicht der Eltern.
Anmeldungsdatum: 09.05.2006 Beiträge: 2207 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 07.12.06, 15:38 Titel:
Bedarf von A beläuft sich nach den meisten Leitlinien der OLGs auf 640 Euro (West),
davon sind vorhandene Einkünfte (z.B. Kindergeld, Bafög o.ä.) abzusetzen.
Der Bedarf ist von beiden Eltern im Verhältnis ihrer Leistungsfähigkeit zu zahlen.
Selbstbehalt jedes Elternteiles 1.100 Euro (West)
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