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Was bekommt A von wem

 
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becks1985
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.04.2006
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 07.12.06, 13:50    Titel: Was bekommt A von wem Antworten mit Zitat

Hallo

Zu Beginn eine mögliche Situation.

Die Eltern von Person A sind geschieden seit 2003.
A wohnt bei keinem von beiden, beide sind weggezogen.35 und 15km.
Das Haus hat A sein Bruder übernommen und da ist A nur am Wochenende.
Da A studiert ist er in der Woche beim Studium und hat dort eine Wohnung.
Das wird auch A sein zukünftiger Hauptwohnsitz sein.

Mutter von A ist Normalverdiener und Vater verdient schon ein wenig mehr als der Durchschnitt.

Was steht A zu?

A sein Vater hat immer jeden Monat 250€ gegeben, kommt A ein bissel wenig vor .

Bekommt A in solch einer Situation Unterstützung vom Staat?ZB zur Wohnung oder zu anderen Sachen?


Zuletzt bearbeitet von becks1985 am 07.12.06, 14:08, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Gast






BeitragVerfasst am: 07.12.06, 13:51    Titel: Antworten mit Zitat

Liebes FDR-Mitglied,

wie Sie sicher in unserer Juriquette gelesen haben, darf hier keine individuelle Rechtsberatung in einem konkreten Fall erfolgen. Bitte helfen Sie unserem Forum, in dem Sie Ihren Beitrag so umformulieren, dass daraus eine allgemeine Fragestellung zur Rechtslage entsteht (Beispiel-Vorschlag).

Achten Sie bitte auf diesen Grundsatz bei jedem weiteren Posting.

Die Antworter bitten wir darum, auch auf individuelle konkrete Fragestellungen nur mit relevanten Transparenzinformationen (Gesetze, Verordnungen, Urteile, Leitsätze, Informationsquellen, Links usw. ) zu antworten. Diese Informationen dienen der Förderung der Rechtskunde bzw. dem allg. Rechtsverständnis.

Es bedankt sich für die Beachtung
Ihr FDR-Moderatorenteam

(Dieser Text ist ein abgestimmter Moderations-Textbaustein. Die Eingriffe der Moderatoren bitte ausschließlich im Forum für Mitgliederinformation u. Support kommentieren.)
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becks1985
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.04.2006
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 07.12.06, 14:09    Titel: Antworten mit Zitat

ok der text wurde editiert
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Honeybunny
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.03.2005
Beiträge: 102
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 07.12.06, 14:56    Titel: Antworten mit Zitat

Wie alt ist A und wie wurde die bisherige Ausbildung verfolgt?

Anspruch auf Unterhalt besteht m.W. nur, wenn die Ausbildung durchgängig verfolgt wurde und auch nur für die 1. Ausbildung - z.B. den Abschluss der Lehre. Ein späteres Studium ist m.W. nicht Grundlage einer Unterhaltspflicht der Eltern.

Honeybunny
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becks1985
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.04.2006
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 07.12.06, 15:07    Titel: Antworten mit Zitat

a ist 21 und es ist die erste Ausbildung!
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yamato
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.05.2006
Beiträge: 2207
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 07.12.06, 15:38    Titel: Antworten mit Zitat

Bedarf von A beläuft sich nach den meisten Leitlinien der OLGs auf 640 Euro (West),
davon sind vorhandene Einkünfte (z.B. Kindergeld, Bafög o.ä.) abzusetzen.

Der Bedarf ist von beiden Eltern im Verhältnis ihrer Leistungsfähigkeit zu zahlen.
Selbstbehalt jedes Elternteiles 1.100 Euro (West)

Möglicherweise kann A BaföG beantragen.
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