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Unterlagen verschwinden u.a. !

 
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Panthera
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.04.2005
Beiträge: 21
Wohnort: Sachsen

BeitragVerfasst am: 01.12.06, 17:58    Titel: Unterlagen verschwinden u.a. ! Antworten mit Zitat

Ehepaar A hat bei einer ausländischen Bank eine Finanzierung für ihr Reihenhaus laufen. Diese Bank wird in Deutschland durch eine Verwaltungsgesellschaft vetreten. Im Zuge einer Umschuldung wurden Unterlagen an die Verw.-gesellschaft durch das Ehepaar A versandt, so u.a. eine komplexe Selbstauskunft.
Als Antwort bekam das Ehepaar durch die Verw.-gesellschaft lapidar mitgeteilt, dass die Selbstauskunft verschwunden wäre, sie mögen sie bitte nochmals ausfüllen (innerhalb einer Woche !)
Die Selbstauskunft umfaßte ca. 10 Blatt und es war alles detailliert auszufüllen und sämtliche pers. Daten (Bankverb., Kontostände etc.) waren darin enthalten.
Desweiteren forderte das Ehepaar A die Ablösesumme für das RH. Es kam von der Verw.-gesellschaft ein Blatt ohne Unterschrift und Kopfbogen mit einer Exel-Tabelle mit Zahlen, die das Ehepaar A nicht nachvollziehen kann.
Soll das Ehepaar A diese Vorgänge so hinnehmen oder ist hierbei ein Rechtsanwalt/Imm.-recht einzuschalten ?
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 02.12.06, 10:22    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ob die Post oder die Bank geschuldert hat mag einmal dahingestellt sein. Aber: Was wäre das erwartete Ergebnis der Bemühungen des Rechtsanwaltes. Die Selbstauskunft ist
- weg und wird auch durch den RA nicht wieder auftauchen
- ein unverzichtbarer Teil der Bonitätsunterlagen und wird auch durch den RA nicht verzichtbarer

Könnte der Kunde beweisen, dass der Fehler bei der Bank und nicht bei der Post liegt (was schwer sein dürfte), so könnte er seinen Schaden (1,10 € Porto?) bei der Bank geltend machen. Hierfür brauche ich aer keinen RA.

Die Ablösesumme muss korrekt sein. Die Aufgliederung muss zumindest so genau sein, dass es möglich ist (ggf. mit Hilfe von Kontoauszügen oder dem Kreditvertrag) die Korrektheit nachzuvollziehen.

Unterschrift und Briefkopf sind zwar üblich aber nicht einklagbar.
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