Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - vermessung von bauland
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

vermessung von bauland

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Baurecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
rené
Gast





BeitragVerfasst am: 05.12.04, 19:45    Titel: vermessung von bauland Antworten mit Zitat

ein bauunternehmer kauft 1996 ein großes grundstück um dieses in mehrere kleine aufzuteilen.die grundstücke werden darauf hin von einem vermessungsingeieur eingemessen.was der bauunternehmer auch in auftrag gibt.diese grundstücke werden dann als voll erschloßen in jahre 2000 verkauft.nun im dezember 2004 verlangt der verkäufer(bauunternehmer) die vermessungskosten die er in auftrag gegeben hat von den käufern zurück.ist dieses nicht schon verjährt oder sind dieses die kosten des auftragbebers(bauunternehmer).gruß rené
Nach oben
rené
Gast





BeitragVerfasst am: 05.12.04, 19:52    Titel: Re: vermessung von bauland Antworten mit Zitat

rené hat folgendes geschrieben::
ein bauunternehmer kauft 1996 ein großes grundstück um dieses in mehrere kleine aufzuteilen.die grundstücke werden darauf hin von einem vermessungsingeieur eingemessen.was der bauunternehmer auch in auftrag gibt.diese grundstücke werden dann als voll erschloßen in jahre 2000 verkauft.nun im dezember 2004 verlangt der verkäufer(bauunternehmer) die vermessungskosten die er in auftrag gegeben hat von den käufern zurück.ist dieses nicht schon verjährt oder sind dieses die kosten des auftragbebers(bauunternehmer).gruß rené
wollte noch sagen das der bauunternehmer zwischenzeitlich noch keine rechnung geschrieben hat diese ist die erste nach fast 5 jahren
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 06.12.04, 06:13    Titel: Antworten mit Zitat

Probieren kann er es ja. Ich würde es darauf ankommen lassen.
Nach oben
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Baurecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.