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Auch auf die Gefahr hin, das gleich ein empörter Aufschrei erfolgt, aber ist diese Diskussion nicht typisch deutsch???
Alle ausl. Freunde von mir lachen schon über "die Deutschen", die noch nicht einmal ein
so kleines Gesetz regeln können.
In Norwegen funktionierts, in Irland und auch in Italien, nur Deutschland schafft es nicht, ein bundesweites Nichtraucher Schutzgesetz zu machen.
Man hätte den Gastwirten die Möglichkeit einräumen sollen, ihre Kneipe als Raucherkneipe zu kennzeichnen.
Dann kann man sich das Gesetz gleich sparen, denn diese Kennzeichnung würde dann JEDER Gastwirt vornehmen und wir wären da wo wir jetzt schon sind. Denn z.Zt. hat auch JEDER Gastwirt die Möglichkeit, sein Lokal als "rauchfrei" zu erklären - und wie viele machen das???
ein Vereinsheim ist doch auch eine Gaststätte, da greift das Gesetz nicht. An der Stelle wird willkürlich eine Grenze belassen. In den "Spelunken" dagegen soll nicht geraucht werden. Wenn willkürlich eine Grenze gezogen wird, ist eigentlich egal, an welcher, dann taugt das Gesetz ohnehin nicht! Dann kann ich genausogut sagen, in Vereinsheimen und Eckkneipen darf weiter geraucht werden.
Entweder das Gesetz gilt wirklich für alle, oder man diskutiert, wo die Grenze verlaufen soll und nach meiner Meinung wurde die falsch gezogen. _________________ Na, Herr Chapuisat, hat denn Berti Vogts schon bei Ihnen angeklopft?
(Christine Reinhart wollte erfahren, wann der Schweizer in der deutschen Nationalelf spielt)
ein Vereinsheim ist doch auch eine Gaststätte, da greift das Gesetz nicht.
Hallo,
das kann aber dann nur für S-H gelten, denn in HE sind auch Vereinsheime vom Rauchverbot betroffen.
Überall wo Alkohol oder Speisen zum sofortigen Verzehr gewerblich (also mit Gewinnerzielungsabsicht) veräußert werden, gilt das Gesetz.
Fraglich ist allerdings (habe so einen Fall gerade anhängig) was passiert, wenn dort ein geschlossener Verein (Zutritt nur für Mitglieder) lediglich zum Selbstkostenpreis (also ohne Gewinn) Getränke abgibt.
Ist noch nicht ganz raus ob das Gesetz gilt oder nicht.
M.E. hätte es eine eindeutige Kennzeichnungspflicht auch getan, denn es wird niemand gezwungen in eine Gaststätte zu gehen. Geht ein Nichtraucher in eine Rauchergaststätte nimmt er den Qualm billigend in Kauf.
Grüße
Ronny _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen.
M.E. hätte es eine eindeutige Kennzeichnungspflicht auch getan, denn es wird niemand gezwungen in eine Gaststätte zu gehen. Geht ein Nichtraucher in eine Rauchergaststätte nimmt er den Qualm billigend in Kauf.
Mein Reden!
Ronny1958 hat folgendes geschrieben::
das kann aber dann nur für S-H gelten, denn in HE sind auch Vereinsheime vom Rauchverbot betroffen.
Hier nicht. Unser Nichtraucherschutzgesetz tritt eh erst zum Jahreswechsel in kraft.
Wie gesagt: in Eisdielen, Speisegaststätten und Bistros mit gemischtem Publikum finde ich die Regelung völlig okay. Aber was soll sowas für Bereiche (Eckkneipen), in denen sowieso 90% Raucher sitzen und der Wirt auch noch selbst pafft? Solche Kneipen werden die Nichtraucher in Zukunft bestimmt nicht häufiger betreten, den Wirten aber womöglich die Existenz zerstört. In dem Punkt geht die Regelungswut zu weit. _________________ Na, Herr Chapuisat, hat denn Berti Vogts schon bei Ihnen angeklopft?
(Christine Reinhart wollte erfahren, wann der Schweizer in der deutschen Nationalelf spielt)
In Norwegen funktionierts, in Irland und auch in Italien, nur Deutschland schafft es nicht, ein bundesweites Nichtraucher Schutzgesetz zu machen.
Ach doch - das klappt schon, auch wenn's auf Länderebene geschieht.
In Baden-Württemberg haben wir's ja schon seit August, die anderen ziehen nach.
In einem Jahr oder so wird man sich daran gewöhnt haben und es wird normal sein. Ich nehm mal an, auch in den genannten Staaten gab's so eine Gewöhnungsphase.
Nervig find ich allerdings das hier: Heizpilze
(edit: Wortsperre hat zugeschlagen, dann eben ein anderer Link)
Vor allem, weil die "Raucherfreiluftzonen" doch recht kommunikativ sind/waren, kamen da doch Leute ins Gespräch, die sich sonst nie angesprochen hätten - ein positiver Nebeneffekt btw. Nun denn, dann läuft's eben zukünftig über den Startsatz "Mensch ist das kalt hier..."
Und der eine oder andere Tüftler wird früher oder später schon ein umweltfreundliches Heizmittelchen erfinden...
Gruß
Rena
... hätte mal in diese Richtung studieren sollen, das wäre jetzt _die_ Nische. _________________ The angels have the phone box
Naja, von klappen kann eigentlich keine Rede sein.
Wir wohnen in Niedersachsen, ca 1km von der Hamburger Landesgrenze entfernt.
In Niedersachsen: Rauchverbot
In Hamburg: darf man noch rauchen
Nun muß sich ein guter Freund von uns, der ein Restaurant in Niedersachsen besitzt von Gästen anhören: " Ach hier darf ich nicht rauchen? Dann gehe ich eben in das Rest. XY 1001m weiter (in Hamburg)" Das passiert leider täglich und nicht nur bei ihm. Da ich selber aus dieser Branche komme, kenne ich viele Gastwirte, die genau dieses Problem haben (alle, die in Niedersachsen wohnen).
In dem Hotel in dem ich arbeite (Hamburg) haben wir es im Guten versucht, d.h. haben die Gäste gebeten, nur während der Frühstückszeiten NICHT zu rauchen, leider hat das nichts gebracht. Daraus resultierte ein absolutes Rauchverbot....(Es besteht bei uns immer die Möglichkeit im Zimmer zu rauchen)
Ich selber bin starker Exkettenraucher, und habe nichts geben Raucher in Discos , aber wenn ich in ein Restaurant etwas essen gehe, möchte ich schon das Essen schmecken, und nicht den Rauch. (Ich war übrigens der einzige Raucher in der Familie, rausgehen war also für mich selbstverständlich!)
Na ja, ich weiß nicht so recht: es gibt Bereiche, in denen man mit unterschiedlichen Regelungen leben kann/muss, aber kann sich die BRD leisten, beim Nichtraucherschutz unterschiedliche Ansätze / Interessen zu dulden?
Warum sollte ein Nichtraucher oder militanter Rauchgegner in Bayern anders geschützt werden als in Sachsen? Die Gesundheit (Unversehrtheit) ist ein Grundrecht, dass sich aus der Verfassung des Bundes und damit aller 16 Bundesländer (Grundgesetz) herleitet. Die jetzige "Regelung", das zur Ländersache zu machen, halte ich für fragwürdig.
Der Bund erhebt (und verzichtet nur ungern auf) die Tabaksteuer, setzt auf der anderen Seite EU-Normen um, und wir verstricken uns.
Das schicke Kompetenzgerangel um Regelungen: wo stehen wir? Da gibt es Dinge zu beachten wie Gaststätten- und Gewerberecht, Gesundheitsvorsorge, Recht auf Selbstbestimmung etc. Wer kann, darf und will hier Regelungen formulieren? Wer definiert mal eben, welche "Ebene" Zuständigkeiten Begründen oder ggf. auch ablehnen kann?
Das ist furchtbar unausgegoren und daher eher fragwürdig. Ohne Grundlage mag das trotzdem Spaß bringen, nur müsste erst mal die Diskussion vorangehen, wer in dem Bereich für was zuständi wäre. Bloß, weil irgendwelche politischen Ebenen Zuständigkeiten bejahen oder verneinen, muss deren Begründung ja noch lange nicht stimmen! _________________ Na, Herr Chapuisat, hat denn Berti Vogts schon bei Ihnen angeklopft?
(Christine Reinhart wollte erfahren, wann der Schweizer in der deutschen Nationalelf spielt)
ich finde es insgesamt verwunderlich, dass die Nichtraucherschutzgesetze alle gleichzeitig kommen. Zumindest im Bereich Behörden, Schulen und einigen anderen Bereichen hätten die Länder (im Westen) schon seit mehr als 50 Jahren ein Gesetz erlassen können. Ggf. hätten es die Länder auch geschafft, nach der alten Verfassungsregelung Gaststätten und ggf. gleich alle anderen öffentlichen Verkehrsbereiche (wie Einkaufszentren) mit einem Rauchverbot auszustatten (zB übers Polizeirecht, da das Rauchen an sich nicht dem Begriff Wirtschaft, dh dem Rechtsverhältnis des Gewerbetreibenden zu seinen Kunden, sondern dem Schutz der öffentlichen Sicherheit zugeordnet werden kann - Schutz Gast vor Gast).
Dass Gäste in ein anderes Bundesland abwandern ist hinzunehmen und zwangsläufige Folge des Föderalismus. Das gleiche Problem gibt es beim Ladenschluss oder im grenznahen Raum bei Tankstellen.
Wenn ich die Schlangen bei McBurger & Co. sehe, wage ich zu bezweifeln, dass ein Rauchverbot große Probleme gibt.
Zur Problematik Verein: Soweit kein Gewerbe betrieben wird liegt begrifflich keine Gaststätte vor. Somit findet das NichtRG auch keine Anwendung. Gem. § 23 GastG finden zwar die Vorschriften des GastG bei alkohl. Bewirtung im Vereine Anwendung. Dies betrifft aber nur die Vorschriften nicht den Begriff "Gaststätte". Und da im OWi-Recht (um die es hier im Ergebnis maßgeblich geht) ein Analogieverbot besteht, kommt auch keine weitere Auslegung in Betracht. _________________ mfg
Klaus
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