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Verfasst am: 29.11.06, 09:50 Titel: Sachmangel beim Werkvertrag
Liegt bei folgendem Fall ein Sachmangel i.S.von § 633 Abs. 2 BGB vor?:
Angenommen man schließt einen Kaufvertrag mit Firma A die Betonteile für den Bau eines Brunnens liefert.
Mit diesen Betonteilen lässt man von Firma B diesen Brunnen errichten.
Nach Abnahme des Werkes stellt sich heraus das die von Firma A gelieferten Betonteile mangelhaft sind wodurch der Brunnen undicht ist und das Wasser zu schnell versickert.
Liegt in diesem Fall auch ein mangelhaftes Werk vor und hätte man gegenüber Firma B Ansprüche, z.B auf Nacherfüllung?
Schon mal danke für die Auskunft!
Zuletzt bearbeitet von Aelia am 29.11.06, 17:24, insgesamt 1-mal bearbeitet
Anmeldungsdatum: 06.09.2005 Beiträge: 3164 Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.
Verfasst am: 29.11.06, 10:13 Titel:
Hallöle
Liebe Aelia. Bevor Sie hier Antworten bekommen, sollten Sie sich an die Forenregeln halten.
Das Wörtchen "Ich" wird hier nicht gerne gesehen.
Grüssle _________________ Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
Dummheit ist auch eine natürliche Begabung (Wilhelm Busch)
Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 02.12.06, 12:36 Titel: Re: Sachmangel beim Werkvertrag
Aelia hat folgendes geschrieben::
Liegt in diesem Fall auch ein mangelhaftes Werk vor und hätte man gegenüber Firma B Ansprüche, z.B auf Nacherfüllung?
Nur dann, wenn B bei ungeprüfter (oder nicht ausreichend geprüfter) Verwendung des unzureichenden Materials die verkehrsübliche Sorgfalt außer Acht gelassen hat. (Grundsätzlich ist es durchaus zulässig, daß der Auftraggeber sagt "Bauen Sie mir ein Haus aus Styropor", implizierend "es ist mir wurst, ob das einen Sturm übersteht.") Es kommt also auf den Einzelfall an. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Vielen Dank. Leider nicht ganz das was ich hören wollte (Klausur in den Sand gesetzt) aber das ist halt Pech. Aus dem Sachverhalt war auch nicht wirklich erkennbar ob der Hersteller den Mangel der Betonteile hätte erkennen müssen.
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