Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Sachmangel beim Werkvertrag
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Sachmangel beim Werkvertrag

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verbraucherrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Aelia
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.11.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 29.11.06, 09:50    Titel: Sachmangel beim Werkvertrag Antworten mit Zitat

Liegt bei folgendem Fall ein Sachmangel i.S.von § 633 Abs. 2 BGB vor?:

Angenommen man schließt einen Kaufvertrag mit Firma A die Betonteile für den Bau eines Brunnens liefert.
Mit diesen Betonteilen lässt man von Firma B diesen Brunnen errichten.
Nach Abnahme des Werkes stellt sich heraus das die von Firma A gelieferten Betonteile mangelhaft sind wodurch der Brunnen undicht ist und das Wasser zu schnell versickert.
Liegt in diesem Fall auch ein mangelhaftes Werk vor und hätte man gegenüber Firma B Ansprüche, z.B auf Nacherfüllung?

Schon mal danke für die Auskunft!


Zuletzt bearbeitet von Aelia am 29.11.06, 17:24, insgesamt 1-mal bearbeitet
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Obermotzbruder
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 3164
Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.

BeitragVerfasst am: 29.11.06, 10:13    Titel: Antworten mit Zitat

Sehr glücklich Hallöle

Liebe Aelia. Bevor Sie hier Antworten bekommen, sollten Sie sich an die Forenregeln halten.
Das Wörtchen "Ich" wird hier nicht gerne gesehen.

Grüssle
_________________
Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
Dummheit ist auch eine natürliche Begabung (Wilhelm Busch)
Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Aelia
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.11.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 02.12.06, 12:24    Titel: Antworten mit Zitat

Keiner der Bescheid weiß?

Oder entspricht der editierte Beitrag noch immer nicht den Forenregeln??
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 02.12.06, 12:36    Titel: Re: Sachmangel beim Werkvertrag Antworten mit Zitat

Aelia hat folgendes geschrieben::
Liegt in diesem Fall auch ein mangelhaftes Werk vor und hätte man gegenüber Firma B Ansprüche, z.B auf Nacherfüllung?


Nur dann, wenn B bei ungeprüfter (oder nicht ausreichend geprüfter) Verwendung des unzureichenden Materials die verkehrsübliche Sorgfalt außer Acht gelassen hat. (Grundsätzlich ist es durchaus zulässig, daß der Auftraggeber sagt "Bauen Sie mir ein Haus aus Styropor", implizierend "es ist mir wurst, ob das einen Sturm übersteht.") Es kommt also auf den Einzelfall an.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Aelia
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.11.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 02.12.06, 14:57    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank. Leider nicht ganz das was ich hören wollte (Klausur in den Sand gesetzt) aber das ist halt Pech. Aus dem Sachverhalt war auch nicht wirklich erkennbar ob der Hersteller den Mangel der Betonteile hätte erkennen müssen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verbraucherrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.