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Termin versäumt, Kosten erstatten?

 
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Mike R.
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Anmeldungsdatum: 14.01.2006
Beiträge: 242
Wohnort: Raum Bodensee

BeitragVerfasst am: 03.12.06, 11:10    Titel: Termin versäumt, Kosten erstatten? Antworten mit Zitat

Hallo,

A (Angestelter im Aussendienst, GF oder selbstständig) liest in der Praxis seines Arztes, dass dieser für versäumte Termine Kosten in Rechnung stellt Geschockt. ... und hatte hernach genug Zeit über dieses nachzudenken.... Weinen....Idee.....Sehr böse

Also: Wenn sein Arzt ihm, wenn er zu spät zum Termin kommt oder diesen versäumt (ob mit oder ohne Absage stand nix dabei) SäumnisKosten in Rechnung stellen darf, dann sollte doch eigentlich gleiches Recht für alle gelten Sehr böse

Das heisst doch eigentlich dann, wenn er um 9 Termin hat, aber erst um 10 dran kommt, er ihm genauso die verlorene Zeit in Rechnung stellen könnte... (wobei ich mir - zugegeben - den Nachweis aber als recht schwierig vorstelle)

Wenn er jetzt diesen Gedanken weiter spinnt, eröffnet dies ja ungeahnte Möglichkeiten: Smilie
Der Handwerker versetzt ihn, fein, leichtes Geldverdienen. Winken
Aber auch, Er versetze den Versicherungsvertreter, weil der am Telefon zu geschickt war. OOPS, muss er jetzt ne Rechnung fürchten? Geschockt
(solche Gedanken gehen einen durch den Kopf, wenn man sich im Wartezimmer langweilt...)

Wie seht ihr die Sache, was meint ihr dazu?
_________________
Kind regards

Mike R.


Zuletzt bearbeitet von Mike R. am 03.12.06, 12:37, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Mike R.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.01.2006
Beiträge: 242
Wohnort: Raum Bodensee

BeitragVerfasst am: 03.12.06, 12:42    Titel: Antworten mit Zitat

Beitragsschreiber hat folgendes geschrieben::
Die Sache geht vorne und hinten nicht auf.
Wenn der fiktive Arzt Ihnen den Termin komplett absagen würde, müssten Sie einen konkreten Vermögensschaden erleiden. Welcher sollte das sein?
Mit der bloßen Verspätung könnte der Arzt in Verzug geraten. Ein Verzugsschaden ist aber auch nicht so ohne weiteres ersichtlich.
Welchen Schaden wollen Sie also in Rechung stellen?


Ich hätte hier genauer sein müssen. Mea culpa. (Habe entsprechend editiert) im vorliegenden Fallbeispiel geht es primär aus der Sichtweise eines Verbrauchers, der für einen Arztbesuch nicht extra von der Arbeit freigestellt wird, werden kann. Also z. B. Selbstständige, Freiberufler, Angestellte im Aussendienst.


Beitragsschreiber hat folgendes geschrieben::
..P.S. Die Ich-Form wäre doch nicht nötig gewesen. Statt hier auszuloten, was evtl. noch nicht gegen die Forenregeln verstößt, wäre es doch einfacher, direkt über A und B zu schreiben.


Danke für den Hinweis, ich habe meinen Treath ensprechend editiert
_________________
Kind regards

Mike R.
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