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Bausparer gegen Hypothekenfreigabe

 
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JensW
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.06.2005
Beiträge: 83

BeitragVerfasst am: 02.12.06, 19:26    Titel: Bausparer gegen Hypothekenfreigabe Antworten mit Zitat

Allgemeine Frage:

Kunde möchte seine Hypothek 8 Monate vor Ablauf der Zinsbindung umschulden lassen.

Bank, ist dazu nicht verpflichtet.

Kunde hatte, da es eine mündliche Zusage gab, bereits eine neue Hypothek bei einer anderen Bank abgeschlossen.

Bank, wusste nichts mehr von der Zusage.

Kurz vor Ablauf der Bereitstellungszeit der neuen Hypothek zeigt dich die Bank gesprächsbereit.

Unter Bedingung eines Abschlusses eines Bausparvertrages von einer sehr hohen Summe, ist die Bank bereit die Hypothek frei zu geben.

Kund kann aber den Bausparvertrag nicht bedienen, was auch der Berater, da dort auch die Privatkonten geführt werden weis.

Es reiche auch eine Einzahlung von einer bestimmten Summe Plus eines halbjährlichen Betrages, bei dem die Bausparsumme in 3333 Jahren erreicht wird.

Kann dies als sittenwitrich angesehen werden?

Kunde kann nicht anders, da er sich aussuchen kann, ob er die Nichtabnahmegebühr oder diesen Bausparvertrag zahlt.


Gruß
JensW
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 03.12.06, 09:43    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

zunächst einmal ist es sinnvoll, die Geschäftsbeziehung mit einer Bank zu beenden, deren Mitarbeiter an Gedächnisschwäche leiden.

Jetzt aber erst einmal rechnen:

Was wäre denn, wenn die alte Bank sagen würde: Ja, wir haben ein Medikament gegen Gedächnisprobleme gefunden und errinnern uns wieder an die Vereinbarung!

Dann würde die Bank den Kredit gegen eine angemessene Vorgälligkeitsentschädigung ablösen lassen. Bei einem angenommenen Kreditzins von 5 % und einem angenommenen Wiederanlagezins von 2,5 % ergäbe sich dann eine VFE von ungefähr 2,5 % p.a., bezogen auf 8 Monate.

Bei der neuen Bank fällt ein Beretstellungszins von üblicherweise 3 % an. Ebenfalls üblicherweise sind 3 Monate bereitstellungszinsfrei, so dass Die Bereitstellungszinsen niedriger sein sollten als die VFE.

Jetzt aber zu eigentlichen Frage: Die alte Bank hat hier eine Kulanzentscheidung zu treffen. Maßstab für eine Kulanzentscheidung ist, in welchem Umfang man künftig noch Geschäft (und Gewinn) mit dem Kunden macht. Daher ist es üblich und sachgerecht, solche Kulanzentscheidungen von anderen Geschäften abhängig zu machen (z.B. Sie verlagern ihr Wertpapierdepot zu unserer Bank, dafür geben wir ihnen einen günstigeren Kreditzins)

Der Verkauf eines Produktes, dass der Kunde nicht braucht, ist natürlich unredlich.

Ich vermute, der Kundenbetreuer hat seine VVertriebszahlen für den Verkauf von Bausparverträgen für dieses Jahr noch nicht erfüllt. Hier hilft evtl. ein Gespäch mit dessen Vorgesetzten. Denn die Bank verdient wahrscheinlich am BSV weniger als an der VFE.
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JensW
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.06.2005
Beiträge: 83

BeitragVerfasst am: 04.12.06, 21:05    Titel: Antworten mit Zitat

Heute war der Tag der Wahrheit.
Der Kunde hatte ja mit der Bank vereinbart: Antrag gegen schriftliche Bestätigung der Freigabe der Hypotheken.

Hat der Kunde heute auch bekommen, aber auch einen Brief dazu.
In diesem Brief steht, dass die Ablösung der Hypotheken parallel zur Einhaltung der getroffenen Vereinbarungen stattfinden.

Aber es gibt keine Vereinbarung, nur ein Gespräch, in dem der Tausch des Antrages gegen die Freigabebestätigung erfolgt. Ist ja geschehen.

Dies wurde aber nur dem Kunden mitgeteilt. Der ablösenden Bank wurde die treuhänderische Ablösung ohne Bedingungen mitgeteilt.
Nun hat der Kunde der ablösenden Bank korrekterweise mitgeteilt, dass es abhängige Bedienungen gibt, welche der Kunde nicht einhalten kann.

Die Frau des Kunden war bei keinem Gespräch dabei und hat auch die Bank nie gesehen. Sie sollte auch unterschreiben, verdient aber kein Geld.
Sie hat bereits, am selben Tag dem Antrag widersprochen, und sich über die Nichterfüllbarkeit beschwert. Wie wird nun die, den Bausparvertrag empfangende Bauspar Firma reagieren?
Wenn diese keinen Vertrag schickt, so kann ja der Kunde nichts dafür, denn nur seine Frau hat widersprochen?
Gedankenspiele über Gedankenspiele.

Der Kunde kann aber nicht verstehen, da er selber angeboten hat, einen niedrigeren Bausparvertrag abschließen zu wollen, warum die abgebende Bank so auf 100 tausend Euro besteht.

Seit der Wende, vorher ging es ja nicht, ist der Kunde mit allem Drum und Dran bei dieser Bank und kann die Verhaltensweise nicht verstehen.
Aber wie die abgebende Bank bereits sagte, ‚sie sind für uns ein verlorener Kunde“. Schade, nun muss er sich was Neues suchen.

Na das wird ja noch Stress geben!

Gruß
JensW
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 04.12.06, 21:45    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

JensW hat folgendes geschrieben::
Dies wurde aber nur dem Kunden mitgeteilt. Der ablösenden Bank wurde die treuhänderische Ablösung ohne Bedingungen mitgeteilt.


Na ja: Ganz ohne Bedingungen bestimmt nicht! Ich denke, die Treuhandauflage lautet, über die Löschungsbewilligung nur zu verfügen, wenn der Restsaldo gezahlt wird....

JensW hat folgendes geschrieben::
Na das wird ja noch Stress geben!


Glaube ich nicht. Die Bank hat gepokert.

Und ihren Kunden verloren...
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JensW
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.06.2005
Beiträge: 83

BeitragVerfasst am: 04.12.06, 21:54    Titel: Antworten mit Zitat

@Karsten11
Entschuldigung!
Natürlich muss die Restschuld gezahlt und die Vorfälligkeitsentschädigung geleistet werden.
Die Erfüllung und gegebenfalls Entschädigung aus den vertraglichen Pflichten ist natürlich für den Kunden eine Selbstverständlichkeit!

Natürlich, in Anbetracht der nahenden Weihnacht und da der Kunde 6 Kinder hat – so ein kleines Geschenk von einer Bank? Wäre zu überlegen. Lachen

Gruß
JensW
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JensW
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.06.2005
Beiträge: 83

BeitragVerfasst am: 07.12.06, 20:13    Titel: Antworten mit Zitat

Der Kunde wollte mal weiter berichten.

Da hat wohl der Kunde eher zu Hoch gepokert.

Die Bank hat nach bekannt werden des Widerrufes des Bausparvertrages die Abwickelung der treuhänderischen Abwickelung gestoppt.
Der Kunde hatte noch ein alternatives Geschäft angeboten, aber ohne Erfolg.

Mal sehen was noch die Beschwerdestelle und der Ombudsmann dazu sagen. Aber wird wohl nichts dabei rauskommen.

Aber das Positive ist, der Kunde braucht keine Bereitstellungsgebühr für das Jahr bezahlen und da nichts passiert ist, gibt es eine Kulanzregelung über ca. 200 Euro.
Geht doch auch.

gruß
Jens Wagenknecht
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JensW
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.06.2005
Beiträge: 83

BeitragVerfasst am: 14.12.06, 21:27    Titel: Antworten mit Zitat

Den Forenmitgliedern möchte ich nun über den Ausgang der ganzen Geschichte berichten.

Dem Bausparvertrag wurde widersprochen.

Die Bank hat doch die Hypotheken frei gegeben.

Was die Sinneswandlung der Bank herbeiführte, wird wohl deren Wissen bleiben.
Jedenfalls war die Beschwerdestelle der Bank eingeschaltet, der Ombudsmann wurde angeschrieben und die betreffende Bausparkasse hat auch noch ermittelt.

Gruß
Jens Wagenknecht
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