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im Jahre 2004 hat A einen Kühlschrank des Herstellers X bei einem Möbelhaus gekauft. Der Kühlschrank rostet von innen, das sollte bei einem Kühlschrank nicht unbedingt passieren.
A hat sich darauf hin an das Möbelhaus gewandt, diese sind lt. Ihrer Aussage nicht dafür zuständig. A hat sich dann an den Hersteller Y gewandt. Diese haben in 2001 nach einer Insolvenz mit X fusioniert und sind lt. deren Aussage auch nicht mehr, für die Produkte die vor der Fusionierung hergestellt wurden, zuständig. Bei wem kann A jetzt den Mangel geltend machen?
Viele Grüße
Zuletzt bearbeitet von gippsfuss am 02.12.06, 21:31, insgesamt 1-mal bearbeitet
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