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Free Hugs Campaign: ist das erlaubt?
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nealtz
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.12.2006
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 03.12.06, 15:26    Titel: Free Hugs Campaign: ist das erlaubt? Antworten mit Zitat

Hallo,

ich bin mir nicht ganz sicher, wo in eurem Forum diese Anfrage hineingehört, also liebe Mods verschiebt den Beitrag bei Bedarf bitte in das passende Unterforum Winken.

Zu meiner Frage: Ich habe in meinem Blog einen Beitrag über die Free Hugs Campaign geschrieben (genaueres dazu ist dort zu lesen).

Nun hat eine Leserin die Frage gestellt, ob eine solche Aktion überhaupt erlaubt ist, ohne dass man sich irgendwo anmelden oder das genehmigen lassen muss. Ich schätze das so ein, dass es möglich ist, solange es sich nicht um Örtlichkeiten wie z.B. Shoppingcenter oder Bahnhöfe handelt.

Nun will ich hier bei rechtskundigeren Bürgern als ich es vielleicht bin nochmal nachfragen:

Was meint ihr dazu? Ist es in Deutschland problemlos möglich oder gibt es da etwas zu beachten?

Grüße Nils
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nealtz
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.12.2006
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 03.12.06, 17:49    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
1. Öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel sind in Deutschland gemäß § 14 Versammlungsgesetz (VersG) anmeldungspflichtig.

Ab wann gilt denn etwas als Versammlung?

Wenn man allein loszieht sollte das wohl nicht der Fall sein, oder?

Zitat:
2. Eine Umarmungsversammlung muss ein Schlaraffenland für Taschendiebe sein.

Sehr glücklich ... guter Punkt!
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nealtz
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.12.2006
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 03.12.06, 19:29    Titel: Antworten mit Zitat

Danke erstmal für die Infos.

Ich halte es zwar eher für unwahrscheinlich, dass ehrliche Free Hugger mit dem Gesetz in Konflikt kommen, aber mal andersherum gefragt:

Wenn so etwas (aus welchen Gründen auch immer) als eine nichtangemeldete öffentliche Versammlung betrachtet würde, was wären dann die möglichen Folgen für die Betroffenen oder besser gesagt die wahrscheinlichsten?
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 03.12.06, 22:47    Titel: Antworten mit Zitat

Ich schubse das mal ins Polizeirecht, wo m. E. Versammlungsrechts-Sachen hingehören...

Beste Grüße

Metzing
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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Obermotzbruder
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 3164
Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.

BeitragVerfasst am: 04.12.06, 08:33    Titel: Antworten mit Zitat

Sehr glücklich Hallöle

Also, ich hätte damit eigentlich kein Problem, wenn danach meine Brieftasche noch da wäre.

Grüssle
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Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
Dummheit ist auch eine natürliche Begabung (Wilhelm Busch)
Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll.
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Tica
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.11.2006
Beiträge: 301

BeitragVerfasst am: 05.12.06, 18:32    Titel: Antworten mit Zitat

Kam grad bei Sat 1 als Test Winken
Ich denke auch mal wenn man da nicht in Massen auftaucht und keinem schadet dürfte da nich viel passieren.
Ich find es mal ne Interessante Idee.
Auf jedenfall besser als manch andere Aktionen.
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Schickse
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.02.2005
Beiträge: 610

BeitragVerfasst am: 27.12.06, 11:11    Titel: Antworten mit Zitat

Mehr menschliche Zuwendung im Alltag ist ja eigentlich eine gute Sache. Wenn ein "free hugger" mit gepflegtem Äußerem am helllichten Tage an einem bevölkerten Ort auf mich zukäme ... Smilie Handtaschendiebe mal ausgenommen.

Unter anderen Umständen müsste derjenige damit rechnen, dass er mindestens eine gescheuert kriegt.
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Klein-Fritzchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.05.2005
Beiträge: 2262

BeitragVerfasst am: 27.12.06, 11:48    Titel: Antworten mit Zitat

Beitragsschreiber hat folgendes geschrieben::
Der Versammlungsbegriff ist ziemlich umstritten. Klar ist eigentlich nur, dass wenigstens 2 Personen (andere sagen 3) nötig sind...


Hm, strittig ist m.E. lediglich, ob für eine Versammlung zwei oder drei Personen erforderlich sind.
Unstrittig ist doch aber, daß für eine Versammlung im Sinne des Versammlungsgesetzes der Wille zur kollektiven Meinungsäußerung hinzukommen muß, oder ?
Wenn sich zwei umarmen, wird doch kein vernünftiger Mensch auf die Idee kommen, dies als Versammlung im Sinne des Versammlungsgesetzes zu betrachten. Sehr glücklich
_________________
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Klein-Fritzchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.05.2005
Beiträge: 2262

BeitragVerfasst am: 27.12.06, 14:05    Titel: Antworten mit Zitat

Beitragsschreiber hat folgendes geschrieben::

...
Dann liegt es aber daran, dass sich nur zwei umarmen. Bei der Love-Parade gibt es auch nicht viel mehr Meinungsäußerung.

Äh, jetzt werd ich aber weich. Sag bloß, die Love-Parade wird als Versammlung angesehen. Lachen
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Klein-Fritzchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.05.2005
Beiträge: 2262

BeitragVerfasst am: 27.12.06, 14:21    Titel: Antworten mit Zitat

Klein-Fritzchen hat folgendes geschrieben::
Beitragsschreiber hat folgendes geschrieben::

...
Dann liegt es aber daran, dass sich nur zwei umarmen. Bei der Love-Parade gibt es auch nicht viel mehr Meinungsäußerung.

Äh, jetzt werd ich aber weich. Sag bloß, die Love-Parade wird als Versammlung angesehen? Lachen


Hiernach
http://de.wikipedia.org/wiki/Versammlungsfreiheit#Versammlungsbegriff
...jedenfalls nicht. Und auch sonst deutet alles, was ich gefunden habe (nach zugegebenermaßen kurzer Suche) darauf hin, daß es sich bei der Love-Parade oder ähnlichen Veranstaltungen nicht um Versammlungen handelt.

Ob da nun zehn Menschen stehen und sich wechselseitig abknutschen oder 10.000, darauf kommt es bei der Beurteilung des Versammlungsbegriffes nicht an.
Es mag sein, daß die in verkehrsrechtlicher Hinsicht eine Ausnahmegenehmigung brauchen, wahrscheinlich sogar eine Sondernutzungserlaubnis, weil sie den Verkehr behindern. (ich meine den Straßenverkehr Winken )
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Klein-Fritzchen
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Anmeldungsdatum: 25.05.2005
Beiträge: 2262

BeitragVerfasst am: 27.12.06, 15:20    Titel: Antworten mit Zitat

Beitragsschreiber hat folgendes geschrieben::
... Außerdem ist es doch zumindest bemerkenswert, dass eine "Fuckparade" in einer Entscheidung des VG Berlin als Versammlung angesehen wurde und die "Love-Parade" wohl nicht....

Das hatte damit zu tun, daß die "Fuckparade" als Gegenveranstaltung zur "Love-Parade" gedacht war und entsprechende Handzettel verteilt wurden. Hier kann man so etwas wie eine kollektive Meinungsäuerung zumindest erahnen. Die Meinung, die hier geäußert werden soll, heißt:
"Love-Parade ist Mist"

Zitat:
Verfassungsrechtlich wird den Teilnehmern der Love-Parade wohl der gleiche Schutz zugesichert, wie anderen Versammlungsteilnehmern.

Ähm sorry, wenn ich jetzt so darauf herumreite.
Nein, wenn man die Love-Parade nicht als Versammlung ansieht, genießen die Teilnehmer auch nicht den Schutz des Art. 8 GG.
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Klein-Fritzchen
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Anmeldungsdatum: 25.05.2005
Beiträge: 2262

BeitragVerfasst am: 27.12.06, 16:16    Titel: Re: Free Hugs Campaign: ist das erlaubt? Antworten mit Zitat

nealtz hat folgendes geschrieben::

...
Was meint ihr dazu? Ist es in Deutschland problemlos möglich oder gibt es da etwas zu beachten?...

M.E. könnte das allenfalls ein verkehrsrechtliches Problem werden, nämlich dann, wenn sich dort so viele Personen treffen, daß die, die nur von A nach B wollen, nicht mehr durchkommen.
Außerdem könnte das eine Sondernutzung des öffentlichen Verkehrsraumes sein. Sondernutzung bedeutet, man benutzt den öffentlichen Verkehrsraum nicht dafür, wofür er da ist, nämlich um von A nach B zu kommen.
Eine Sondernutzung ist grundsätzlich genehmigungspflichtig. Einschlägig ist das Straßen- und Wegegesetz des entsprechenden Bundeslandes.
Ob das allerdings wirklich schon eine Sondernutzung ist, ist fraglich. So fällt zum Beispiel das kommunizieren mit anderen im üblichen Rahmen nicht unter den Begriff "Sondernutzung".
Ich würde mich diesbezüglich bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde informieren.
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