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Hallo,
A hatte einen Haftpflichschaden an seinem Notebook. sein Schwager hatte einen Kugelschreiber auf der Tastatur vergessen das Ding zugemacht und schon war das Display kaputt. Er hat es seiner Versicherung gemeldet. Gerät hatte A vor einem Jahr für 1199 gekauft, hat jetzt einen Barscheck über 700 € erhalten, nach dem A bei der Versicherung angerufen hab, konnten die und A sich auf 850€ einigen. Meine Fragen jetzt an euch alle...!!! Müssen die A nicht auch das Notebook zurück geben ??? A Hatte dem Herrn am Tel. danach gefragt der meinte dann müsste A noch ein Restwert berechnet werden und daher würde A noch weniger Geld wieder bekommen. Wer kennt sich damit aus und kann A einen Rat geben. Ist es da nach ermessen der Versicherung oder Müßte A dasTeil wieder bekommen.
Danke
Wenn ihnen das Notebook auch zurückgegeben wird, und dies sagen wir mal nur 300,- Restwert hat (wegen dem kaputten Display)
dann würden Sie, sofern sie es zurückwollen, nur das Gerät plus 550,-€ erhalten...
In der Haltpflicht wird nur Zeitwert erstatten... nicht der Neuwert!
Die 850,-€ stellen den Zeitwert dar...
Grüßle Dookie! _________________ Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!
"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein
richtig, und wer will schon ein defektes teil zurück haben???
oder waren da daten auf der festplatte die besser nicht drauf gewesen wären *grins* ?
ansonsten sind die daten halt futsch. der geschädigte hat aber evtl. noch anspruch auf die ehemals vorinstallierten software-lizenzen *kleiner-tipp-am-rande* _________________ MfG,
Duisburger
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