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Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
Verfasst am: 05.12.06, 15:25 Titel: Re: Freizügigkeit in Deutschland
naphte hat folgendes geschrieben::
weisst jemand in welchem Fall Freizügigkeit entzogen werden kann (ausser Empfang der Sozialgelder)?
Jede Menge z.B. bei Seuchengefahr, Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen, zum Schutz der Jugend vor Verwahrlosung oder Vorbeugung strafbarer Handlungen oder nach einer Verurteilung zu Gefängnis. _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Danke,
das ist wirklich eine hilfreiche Antwort...
Ich spreche von mir - im hatte bisher keine Probleme mit dem Gesetz und es ist ziemlich unwahrscheinlich, dass sich dies ändern wird. Krank, verseucht oder ähnliches bin ich ebenfalls nicht.
Gruß
naphte
Du sprichst von Dir? Dann gehe ich mal davon aus, dass Du Deutsche(r) bist.
Insofern wäre es sehr hilfreich, wenn du näher beschreibst, was Du unter Freizügigkeit im Konkreten verstehst (Beispiel)?
Meinst Du damit das Recht, Dich in anderen EU-Staaten "frei" bewegen zu können oder sprichst Du auch die Niederlassungsfreiheit, etc. an?
Oder meinst Du das Recht, Dich frei in Deutschland oder nach Deutschland bewegen zu können?
Das wäre alles sehr unterschiedlich zu sehen. Daher wäre es hilfreich, wenn Du Deine Frage konkretisierst.
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