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Nachdem ich nun schon viel Erfahrungen damit gemacht habe daß der Staat sich darann bereichert wenn jemand stirbt (Erbe) oder bei Eigentumsübertragung per Schenkung oder Kauf. (Steuer)
Gibt es eine Gesellschftsform in der der Gesellschaft alles gehört und die jeweiligen Nuzter des Eigentums nie die Eigentümer sind.
Dann wäre das Problem mit der unangebrachten Bereicherung des Staates erledigt.
Oder läßt so eine Konstruktion das Deutsche Recht nicht zu??
Hallo. Ich glaube, bei Kapitalgesellschaften ist das der Fall, weil sie eigenständige Personen sind. So kann man vielleicht die Erbschaft- und Schenkungsteuer umgehen oder u.U. Umsatzsteuer, ABER:
Wenn ein Eigentümer seine Sache privat benutzt, ist das nicht steuerbar. Wenn ein Gesellschafter etwas privat benutzt, was der Gesellschaft gehört, gilt das m.E. als Entnahme und unterliegt deshalb der Einkommensteuer. _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Gibt es eine Gesellschftsform in der der Gesellschaft alles gehört und die jeweiligen Nuzter des Eigentums nie die Eigentümer sind.
Man wähle eine Stiftung _________________ "§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar"
Bundesverfassungsgericht; Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 6. Juli 2007 zum Beschluss vom 14. Juni 2007 – 2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05
Führt vielleicht zu einem neuen Thread aber... wo ist die Bereicherung unangebracht? Die Gesellschaft hat ihren Beitrag dazugegeben, dass der Erblasser Vermögen erreichen konnte - was haben die Erben einer Person dafür "geleistet"? Warum sollte die Gesellschaft nicht davon partizipieren?
IMO sind die Erbschaftssteuersätze noch viel zu niedrig. Hier hat die Gesellschaft zu Zeiten einer immer weiter auseinandergehenden "Vermögensschere" endlich die Möglichkeit ein wenig differenziert sich Gelder zum allgemeinen funktionieren des Staates zu beschaffen. allenfalls bei Firmenübertragungen darf der Bestand nicht sowiet belastet werden, dass die Fa in Gefahr gerät...
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