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Gültigkeit eines Versicherungsvertrages

 
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lisa.rot
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 09.07.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 05.12.06, 16:47    Titel: Gültigkeit eines Versicherungsvertrages Antworten mit Zitat

Wie ist das allgemein, wenn man einen Versicherungsvertrag abschließt?
Man holt sich eine Angebot von verschiedenen Anbietern, vergleicht und schließt den Vertrag ab.
Was nun, wenn die Versicherung einen Antrag annimmt und in diesem Schreiben mitteilt, dass die Versicherungsbedingungen und der Versicherungsumfang rechtzeitig vor vertragsbeginn zugesendet werden?
Ist es zulässig, diese Unterlagen erst nach Einzug der Bezahlung zuzusenden?
So wie sich das anhörte, besteht hierbei doch auch die Möglichkeit, das der Vertrag nicht dem Angebot entspricht. Wäre man dann verpflichtet den Vertrag 'anzunehmen'?
Kennt sich hier jemand aus?

Viele Grüße Eure Lisa
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Duisburger
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 05.12.06, 17:46    Titel: Antworten mit Zitat

einfach mal nach "§5 VVG" oder "§5a VVG" googeln oder hier im Forum suchen - wurde bereits mehrfach erläutert.

VVG = Versicherungsvertragsgesetz, also (gesperrt geschrieben: V V G)
_________________
MfG,
Duisburger

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lisa.rot
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 09.07.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 07.12.06, 11:16    Titel: Titel: Gültigkeit eines Versicherungsvertrages Antworten mit Zitat

Hallo Herr Duisburger,

vielen Dank für den Tip. Hat sehr geholfen.

Viele Grüße
Lisa
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