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Verfasst am: 05.12.06, 16:47 Titel: Gültigkeit eines Versicherungsvertrages
Wie ist das allgemein, wenn man einen Versicherungsvertrag abschließt?
Man holt sich eine Angebot von verschiedenen Anbietern, vergleicht und schließt den Vertrag ab.
Was nun, wenn die Versicherung einen Antrag annimmt und in diesem Schreiben mitteilt, dass die Versicherungsbedingungen und der Versicherungsumfang rechtzeitig vor vertragsbeginn zugesendet werden?
Ist es zulässig, diese Unterlagen erst nach Einzug der Bezahlung zuzusenden?
So wie sich das anhörte, besteht hierbei doch auch die Möglichkeit, das der Vertrag nicht dem Angebot entspricht. Wäre man dann verpflichtet den Vertrag 'anzunehmen'?
Kennt sich hier jemand aus?
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