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Verfasst am: 08.12.06, 10:09 Titel: Kindergeld Anspruch Tochter zur Zeit in Kanada
Hallo ...
folgender Fall: Tochter 20 Jahre, vor 2 Jahren Abi, danach Beginn einer Ausbildung, bricht diese nach einem Jahr ab ( wollte Lehre unterbrechen ). Ist mit ihrem Freund nach Kanada. Hat jetzt ein Visum und Arbeitserlaubniss in Kanada gestellt. Kann noch ca. 3 Monate dauern.
Dazu meine Frage: Wie sieht es mit dem Kindergeldanspruch aus. Ich habe ihr das gesamte Kindergeld und dazu einen festen Betrag auf ihr Konto überwiesen. Wann muss ich die Kindergeldkasse informieren ? Sie möchte wenn das Visum da ist, ein paar Monate jobben, dann auf eine Uni in Kanada ....!
wäre toll, wenn ich dazu eine kompetente Anwort bekäme ?!?!
hier gibt es einen ersten Überblick und steht da u. a. folgendes:
Zitat:
Die Familienkasse prüft in bestimmten Abständen, ob die Voraussetzungen für den Kindergeldanspruch noch vorliegen und das Kindergeld in der richtigen Höhe gezahlt wird.
* Leben die Kinder noch im Inland?
* Leben die Kinder noch im Haushalt der Eltern?
* Dauert die Schul- oder Berufsausbildung oder das Studium der Kinder noch an?
* Hat sich das Einkommen der Kinder geändert?
Nach § 60 Sozialgesetzbuch I ist der Kindergeldempfänger allerdings auch von sich aus verpflichtet, Änderungen (z.B. vorzeitigen Abbruch der Ausbildung) im Rahmen der sozialrechtlichen Mitwirkenspflicht zu melden.
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