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recht.de :: Thema anzeigen - KIndergeld für Deutsche die vorher in Italien lebten??
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KIndergeld für Deutsche die vorher in Italien lebten??

 
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Monika Fröhlich
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Anmeldungsdatum: 07.12.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 07.12.06, 21:22    Titel: KIndergeld für Deutsche die vorher in Italien lebten?? Antworten mit Zitat

Hallo alle zusammen,

A ist Deutsche und hat ein Baby von B einem Italiener.
A und B haben nie geheiratet.
A verläßt nun B und lebt fortan in Deutschland.A beantragt nun Kindergeld, warum bekommt A kein Kindergeld?Was wäre wenn B nun auch in seinem Land Kindergeldanspruch hat und dieses bekommt?
Hat A grundsätzlich Anspruch?


Zuletzt bearbeitet von Monika Fröhlich am 08.12.06, 16:59, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 3613

BeitragVerfasst am: 07.12.06, 22:05    Titel: Antworten mit Zitat

Liebes FDR-Mitglied,

wie Sie sicher in unserer Juriquette gelesen haben, darf hier keine individuelle Rechtsberatung in einem konkreten Fall erfolgen. Bitte helfen Sie unserem Forum, in dem Sie Ihren Beitrag so umformulieren (in Ihrem Beitrag rechts den Button "edit" anklicken), dass daraus eine allgemeine Fragestellung zur Rechtslage entsteht.

Achten Sie bitte auf diesen Grundsatz bei jedem weiteren Posting.

Die Antworter bitten wir darum, auch auf individuelle konkrete Fragestellungen nur mit relevanten Transparenzinformationen (Gesetze, Verordnungen, Urteile, Leitsätze, Informationsquellen, Links usw. ) zu antworten. Diese Informationen dienen der Förderung der Rechtskunde bzw. dem allg. Rechtsverständnis.

Es bedankt sich für die Beachtung
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