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DVD-Ausleih-Verlust: Wie hoch max Betrag für Miete/Zinsen?

 
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mhelli
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.07.2005
Beiträge: 69

BeitragVerfasst am: 07.12.06, 13:53    Titel: DVD-Ausleih-Verlust: Wie hoch max Betrag für Miete/Zinsen? Antworten mit Zitat

Hallo,

folgender fiktiver Fall, ich hoffe es ist in der richtigen Rubrik.

Person A wird vom DVD-Verleih-Inhaber vorgeworfen eine Spiele-DVD ausgliehen und nach Monaten noch nicht zurückgebracht zu haben. Er stellt Forderungen über einige hundert € Mietkosten/Schadensersatz. Es kommt zur Straf-Gerichtsverhandlung.
(Person A wußte nur durch die Schadensersatz-Forderungen von vielen hundert €, daß sie eine DVD dort ausgeliehen haben soll...)
Person A wird zu 150 Strafe verurteilt, da die Beweislage eindeutig war.
Fast 3 Jahre nach diesem Urteil meldet sich der Anwalt vom DVD-Verleiher und will nun die Forderung von ca 3000€ (400 Gerichts/Anwalts/Verwaltungskosten, 2600€ Schadensersatz/Mietzins-Forderungen) mit Hilfe eines Mahnbescheides erwirken.

Ist eine solche Summe durchsetztbar bei einer DVD vom damaligen Kaufpreis von ca 60€?Gibt es da nicht den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, daß nicht das 40fache vom eigentlichen Sachwert als Mietausfallzahlung genommen werden kann?
Vielen Dank.
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 07.12.06, 14:48    Titel: Antworten mit Zitat

Also ich gebe mal ein paar Überlegungen ab:

1. Der Preis von Datenträgern (Spiele, Filme) mit Verleihlizenz ist meistens deutlich höher, als eine "normale" Kaufversion

2. In der Forderung von 2600€ sind auch Zinsen mit eingerechnet. Wenn diese Korrekt berechnet sind, wäre diese Forderung mMn. rechtens.
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mhelli
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.07.2005
Beiträge: 69

BeitragVerfasst am: 07.12.06, 17:26    Titel: Antworten mit Zitat

2600€ für eine Spiele-DVD die es im Laden zu 30€ gibt?
Das hieße ja, jede DVD/Videothek hat für ca 4Milliarden € Unterhaltungsmedien im Regal stehen..

Aber das würde 3 andere Fragen aufwerfen, rein theoretisch.
1. Wie lange nach einem Urteil kann Schadensersatzmäßig vorgegangen werden, gibt es da Fristen nach denen es verjähren kann.
2. Sind Zinsen/Forderungen nach der Rechtskräftigkeit des Urteiles noch berechenbar?
Also wenn sich der Vermieter nach dem für ihn günstigen Urteil 3 Jahre mit seiner Forderung Zeit läßt, ist es möglich für diese von Ihm "vergeudete" Zeit noch selbst Zinsen zu verlangen? Oder ist mit in Krafttreten der Strafrechtssache auch sein Schadens-Zeitraum abgeschlossen?
3. Muß er seine angeraumten Kosten auch begründen? 3€ Gebühr pro Tag, 400 Tage lang und dann noch einmal Zinsen für 3 Jahre - muß er auch anhand von Lizensnachweisen vorweisen, daß er berechtigt ist solche Forderungen zu erheben?
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 07.12.06, 17:41    Titel: Antworten mit Zitat

Nein. Wir reden nicht aneinander vorbei.

Eine DVD (egal ob da ein Spiel oder ein Film drauf ist) zu kaufen, die man auch gegen Gebühr verleihen darf, kostet erheblich mehr, als eine DVD zu erwerben, die man nur für seinen Privatgebrauch nutzt.

Aber ich gehe mal davon aus, daß der Verleiher so vor gegangen ist:
A wurde vor fast 3 Jahren zu 150€ Schadensersatz verurteilt. Hätte A zu diesem Zeitpunkt die Strafe bezahlt, wäre seine "Schuld" damit erledigt gewesen. Scheinbar hat A dies aber nicht getan. Anstatt nun A wieder auf Zahlung zu verklagen, hat der Verleiher wohl nun (bevor seine Forderungen verjähren) diese fast 3 Jahre als "Ausleihzeitraum" angenommen und die kosten für jeden Tag berechnet. Ist aber nur so ne Vermutung von mir.

Wenn A der Betrag nicht einleuchtend erscheint (also wie die 2600€ zu stande kommen) würde ich A empfehlen, eine genauere Aufschlüsselung zu verlangen. Ansonsten wird A wohl nicht ohne einen Rechtsbeistand, sprich Anwalt, irgendwie weiter kommen..
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bobbraun
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.12.2006
Beiträge: 132

BeitragVerfasst am: 07.12.06, 17:48    Titel: Antworten mit Zitat

Was ich nicht verstanden habe:

Wurde A zur Zahlung von 150,- Euro Schadensersatz im Zivilprozess verurteilt?

Oder zu einer Geldstrafe iHv 150,- Euro in einem Strafurteil?
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mhelli
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.07.2005
Beiträge: 69

BeitragVerfasst am: 07.12.06, 18:02    Titel: Antworten mit Zitat

Zu einer Geldstrafe, die auch bezahlt worden wäre, wenn es kein fiktiver Fall wäre..

A hätte also die Geldstrafe bezahlt und erwartet, daß der Vermieter nun anhand des Urteils(noch besser Karten für einen Zivil-Prozess) die geforderte Summe einklagt.
Dies wäre aber nie passiert, zumindest für 3 Jahre nicht. Nach den besagten 3 Jahren (oder minimal kurz davor) meldet sich nun der Vermieter und verlangt nun auch noch Zinsen und Zinseszinsen für diese 3 Jahre.


Es mag schon sein, daß Unterhaltungsmedien für die Verleihung teurer sind als normale Verkaufs-Versionen, aber ich wage dennoch zu bezweifeln, daß es sich dabei um das x-fache des Normal-Preises handelt. Mir ist kein Fall bekannt, bei dem jemand beim Verlust/Schaden einer ausgeliehenen DVD/CD 3000€ an den Verleiher bezahlen mußte....
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Ghostwriter
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.11.2006
Beiträge: 6
Wohnort: Bei meinem Unternehmen :-)

BeitragVerfasst am: 07.12.06, 19:03    Titel: Antworten mit Zitat

Also, ich hatte mal das Problem das eine DVD kaputt ging, war auch ein Spiel, damals waren es ungefähr 40,-€.
Die Gebühr für 4 Tage war eingerechnet, wohl der Zeitraum bis der Ersatz kam.
Mir wurde erklärt, da die DVD kaputt aber vorhanden ist wäre ja keine neue Lizenz nötig.
Aber verstehe nicht, es waren doch schon hunderte euros und die Strafe warum hat man das nicht bezahlt?


Freundlichst Gw.
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bobbraun
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Anmeldungsdatum: 03.12.2006
Beiträge: 132

BeitragVerfasst am: 07.12.06, 19:14    Titel: Antworten mit Zitat

Nur interessehalber? Welcher Straftatbestand soll denn da erfüllt gewesen sein?

UND: WAS IST MIT DER DVD PASSIERT?

Die drei Jahre als AUSLEIHZEITRAUM zu rechnen scheint mir mehr als fraglich. Die Höhe einer Schadensersatzforderung dürfte wohl, wie schon genannt bei maximal 20-50 Euro liegen. Zwar kosten Leih-DVDs sicher mehr, weil sie ja gewerblich genutzt werden, aber natürlich können diese Kosten nicht direkt auf die Kunden übertragen werden, sonst würde ja niemand mehr das Risiko eingehen, sich eine DVD auszuleihen. Ich habe diese Preisspanne in ein paar AGBs von Verleihern gesehen. D.h. wenn die DVD bereits damals verloren war, hätte der Verleiher diesen Betrag zzgl evtl. Anwaltskosten gegen A geltend machen können.
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 07.12.06, 20:39    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe dazu mal ein Urteil gelesen, das solche fiktiven Schadensersatzforderungen für unzulässig erklärt. Müßte man per Google finden
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Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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bobbraun
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Anmeldungsdatum: 03.12.2006
Beiträge: 132

BeitragVerfasst am: 07.12.06, 21:10    Titel: Antworten mit Zitat

Naja, was heisst fiktiv. Da kann sich schon einiges ergeben. Neue DVD, Aufwand etc. 25 Euro ist da durchaus angemessen wie ich meine, natürlich muss der Schaden auch so in etwa entstanden sein, evtl. liegt er ja sogar drüber. Ich denke die Nennung von konkreten Beträgen soll den Kunden vor allem verdeutlichen, welche Forderungen IN ETWA auf sie zukommen, wenn sie eine DVD beschädigen, und es dient der Rechtssicherheit, weil es Ansprüche jedenfalls nach oben begrenzt. Der Höhe nach kann der Anspruch natürlich nur soweit geltend gemacht werden, wie tatsächlich ein Schaden entstanden ist. Aber - who knows.
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 08.12.06, 14:01    Titel: Antworten mit Zitat

bobbraun hat folgendes geschrieben::
Naja, was heisst fiktiv.


Das bezieht sich auf hochgerechnete vierstellige "entgangene Leihgebühren". Da ist der Anspruch des Verleihers schon reichlich gewagt aus der Luft gegriffen...
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DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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bobbraun
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Anmeldungsdatum: 03.12.2006
Beiträge: 132

BeitragVerfasst am: 08.12.06, 14:06    Titel: Antworten mit Zitat

Achso,ich dachte die Pauschalen in den von mir eingebrachten AGB wären gemeint. Die vierstelligen Gebühren sind natürlich ziemlicher Unsinn.
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mhelli
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Anmeldungsdatum: 07.07.2005
Beiträge: 69

BeitragVerfasst am: 10.12.06, 23:50    Titel: Antworten mit Zitat

vielen Dank für die vielen Antworten.

Also Person A hat niemals diese DVD entliehen, da sie technisch und inhaltlich nichts damit anfangen konnte. Dadurch "wußte" sie erst durch die Zahlungsaufforderung von meheren hundert euro davon.
Gerichtlich konnte da allerdings kein gutes Ergebnis erreicht werden, da die Unterschrift auf dem Entleih-Formular zu ähnlich ihrer eigenen ist. Dadurch auch das Urteil und die 150€ Strafe.

Gibt es vielleicht eine Möglichkeit entsprechende Urteile zu finden,die diesem bewußten und dreisten Abzockversuch einen Riegel vorschieben?
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