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Verfasst am: 10.12.06, 18:39 Titel: Leisung 2006 erbracht, Rechnung erst in 2007 - welche MWST?
Sagen wir mal, X hätte einen Defekt am eigenen KFZ in einer Vertragswerkstatt der Marke Auto im Oktober 2006 reparieren lassen. Komischerweise hat X aber Mitte Dezember die Rechnung noch immer nicht bekommen.
Was wäre denn, wenn X die Rechnung erst im Januar bekommt, müsste er dann 16% oder 19% Mehrwertsteuer zahlen?
Und nebenbei: Wie lange muss man denn auf eine Rechnung warten, bis man sie garnicht mehr zahlen muss (gibt es sowas?). X hat bereits nachgefragt, wo die Rechnung bleibt. Es hieß einfach, dass sie noch nicht fertig wäre. _________________ ______________________________________________
habe keine
M.E. findet die steuerlichen Regelungen Anwendung, die zum Zeitpunkt galten, als der Anspruch der Werkstatt auf Zahlung entstanden ist. Also in dem Zeitpunkt, indem die Werkstatt die im Werkvertrag vereinbarte Leistung erbracht hatte. (Also 16%)
Zitat:
Und nebenbei: Wie lange muss man denn auf eine Rechnung warten, bis man sie garnicht mehr zahlen muss (gibt es sowas?).
Nee, sowas gibt es nicht. Ob ein einredefreier Anspruch noch besteht, wird rein an der Verjährung gemessen.
Grüße
KurzDa _________________ Jura ist wie Mathematik -
nicht alles, was man berechnen kann, ist auch sinnvoll! Unsere Forenregeln
M.E. findet die steuerlichen Regelungen Anwendung, die zum Zeitpunkt galten, als der Anspruch der Werkstatt auf Zahlung entstanden ist. Also in dem Zeitpunkt, indem die Werkstatt die im Werkvertrag vereinbarte Leistung erbracht hatte. (Also 16%)
Gibt es da irgendwas, worauf man sich beziehen kann?
Zitat:
Und nebenbei: Wie lange muss man denn auf eine Rechnung warten, bis man sie garnicht mehr zahlen muss (gibt es sowas?).
KurzDa hat folgendes geschrieben::
Nee, sowas gibt es nicht. Ob ein einredefreier Anspruch noch besteht, wird rein an der Verjährung gemessen.
Grüße
KurzDa
Schade Hätt' ja sein können... _________________ ______________________________________________
habe keine
Gibt es da irgendwas, worauf man sich beziehen kann?
Hallo,
ja, das gültige Steuerrecht. Es muss der zum Zeitpunkt der Erbringung der Leistung bzw. bei einer Warenlieferung der zum Zeitpunkt des Erlangung der Verfügungsgewalt geltende Steuersatz bezahlt werden. Unabhängig davon, an welchem Datum die Rechnung erstellt wird.
Ein schönes Beispiel dafür sind Leasinggeschäfte:
Auch wenn diese bereits z.B. vor 2 Jahren abgeschlossen und begonnen wurden, muss ab der Dezember-Rate (die Leistung = Nutzungszeitraum, der mit der Monatsrate abgeholten wird reicht ja in den Januar 2007 hinein) der höhere MWST-Satz von 19 % bezahlt werden. Gleichzeitig zahlt man für den Teilbetrag einer evtl. Leasingsonderzahlung, die den Zeitraum ab dem 1. Dezember 2006 betrifft, ebenfalls den erhöhten Mehrwertsteuersatz nach.
Für Unternehmer spielt das keine Rolle. Für Privatleute kommt das im Einzelfall schon überraschend.
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