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Angenommen jemandem werden Nachts Felgen aus einer verschlossenen Garage in einer Tiefgarage entwendet.
Wäre dafür die KFZ-Versicherung zuständig oder eine andere Versicherung?
Oder müsste der Betroffene selbst Zahlen da die Felgen nicht am Auto montiert waren.
Ich hoffe Ihr könnt das der Allgemeinheit erläutern.
MfG Basti
Zuletzt bearbeitet von mastaboo am 07.12.06, 14:39, insgesamt 2-mal bearbeitet
Angenommen jemandem ist zum Zeitpunkt X ein Gegenstand A von Ort X entwendet worden.
Gegenstand A war dort gelagert.
Nun stellt sich die Frage, wie bekommt man heraus, ob und welche Vericherung für so etwas zuständig wäre.
MfG Basti
Zeitpunkt X: z.B. in der Nacht
Gegenstand A: z.B. AutoFelgen
Ort X: z.B. eine Garage
Entweder über die eigene Hausratversicherung, oder die Teilkasko des KFZ in Anspruch nehmen
(sofern in der Teilkasko laut geltenden Versicherungsbedingungen mitversichert)... _________________ Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!
"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein
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