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Rückkehr in GKV für Rentner
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Padela
Gast





BeitragVerfasst am: 06.12.04, 12:52    Titel: Rückkehr in GKV für Rentner Antworten mit Zitat

Anfrage für meine Freundin , da im Ausland lebend:

Sie war bis September 1999 bei der BEK Mitglied.
Siedelte 57 jährig in die USA über und zahlte ( 5Jahre lang) keine weitere Beiträge an die GKV.

Nun 5 Jahre später beantragt sie die vorgezogene Altersrente und will nach Deutschland zurückkehren, da sie aus Kostengründen in den USA nicht krankenversichert war bzw. ist.

FRAGE: Kann sie ohne weiteres als Rentner wieder in die GKV wieder eintreten - obwohl sie ca 5 Jahre lang nicht Mitglied war?? oder muss sie versuchen in die PKV einzutreten??
Sie hat widersprüchliche Aussagen erhalten.

Wäre sehr dankbar, für eine baldige Antwort.
Padela
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Gast






BeitragVerfasst am: 06.12.04, 16:22    Titel: Re: Rückkehr in GKV für Rentner Antworten mit Zitat

Googlen Sie mal nach Sozialgesetzbuch V (SGB V).

Einer gesetzlichen Krankenversicherung kann sie nicht mehr beitreten, wenn sie
- über 55 Jahre alt ist
- in den letzten 3 Jahren nicht mindestens 12 Monate Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse aufgrund eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses war

Eine private Krankenversicherung dürfte mit einem Eintrittsalter von 62 Jahren fast unbezahltbar sein (in jedem Fall über 1.000,- Euro monatlicher Beitrag) oder aufgrund eventueller Vorerkrankungen sogar gänzlich unmöglich werden.

Padela hat folgendes geschrieben::
Anfrage für meine Freundin , da im Ausland lebend:

Sie war bis September 1999 bei der BEK Mitglied.
Siedelte 57 jährig in die USA über und zahlte ( 5Jahre lang) keine weitere Beiträge an die GKV.

Nun 5 Jahre später beantragt sie die vorgezogene Altersrente und will nach Deutschland zurückkehren, da sie aus Kostengründen in den USA nicht krankenversichert war bzw. ist.

FRAGE: Kann sie ohne weiteres als Rentner wieder in die GKV wieder eintreten - obwohl sie ca 5 Jahre lang nicht Mitglied war?? oder muss sie versuchen in die PKV einzutreten??
Sie hat widersprüchliche Aussagen erhalten.

Wäre sehr dankbar, für eine baldige Antwort.
Padela
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padela
Gast





BeitragVerfasst am: 07.12.04, 14:40    Titel: Antworten mit Zitat

Gilt dies auch, wenn meine Freundin ohne Unterbruch bis zur Ihrer Übersiedlung in die USA bei der BEK versichert war und nur diese Fehlzeit bzw. "NICHTMITGLIEDSCHAFT" von ca. 5 Jahren vor Ihrer Rente hatte???


Wird sie auch als rentenbezieher in diesem Fall nicht aufgenommen??
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Fred
Gast





BeitragVerfasst am: 07.12.04, 15:24    Titel: Antworten mit Zitat

Es ist schon richtig. In die gesetzliche krankenversicherung kann sie nicht mehr zurück. Es kommt nur noch eine Privatversicherung in frage.
Die wird/muss sie aber nicht nehmen....Und zwar nach Recht und Gesetz wie bereits von Gast korrekt dargelegt.
Es gibt aus diesem Grund hunderttausende die sich nicht mehr krankenversichern können, ist nichts neues. Es gibt hier auch keinerlei fallbezogene Sonderregelungen.

alles gute - Fred
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Gast






BeitragVerfasst am: 07.12.04, 15:37    Titel: Antworten mit Zitat

Vielleicht wäre ja folgendes mal eine Überprüfung wert:

Private amerikanische Krankenversicherungen gelten in der Regel weltweit und unbegrenzt (im Einzelfall prüfen!).
Eventuell kann die Dame in Ihrer amerikanischen Krankenversicherung verbleiben, wenn sie nach Deutschland übersiedelt.

Das mag im Einzelfall evtl. etwas stressig mit dem Handling sein (Beitragszahlungen buchen die gerne über Kreditkarte ab, deutsche Arztrechnungen in USA einreichen usw.), ist aber evtl. die einzige Möglichkeit, überhaupt eine Krankenversicherung zu er- bzw. zu behalten.
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Gast






BeitragVerfasst am: 07.12.04, 15:48    Titel: Re: Rückkehr in GKV für Rentner Antworten mit Zitat

Padela hat folgendes geschrieben::
Nun 5 Jahre später beantragt sie die vorgezogene Altersrente und will nach Deutschland zurückkehren, da sie aus Kostengründen in den USA nicht krankenversichert war bzw. ist.


Wenn man das so liest, kann einem ja glatt die Galle hochkommen ...

Die Gesundheit ist des Menschen höchstes Gut. Aber aus "Kostengründen" ist jemand nicht krankenversichert!

Zugegeben, private Krankenversicherungen kosten viel Geld, in den USA genauso wie in Deutschland. Für Risikogruppen wie Alte oder Vorerkrankte kosten sie sogar sehr viel Geld, das mit einer normalen Rente nicht mehr bezahlbar sein dürfte.
Aus diesen Gründen gibt es in Deutschland eine gesetzliche Krankenversicherung.

In guten Zeiten verabschiedet sich Ihre Bekannte freiwillig aus der Kostentragung unseres Gesundheitssystems, kann sich aber keine private Absicherung leisten. Und wenn es ihr schlecht geht, erinnert sie sich sofort an die kuschelige Sozialversicherung in Deutschland und versucht mit irgendwelchen Tricks, und sei es die Übersiedlung nach Deutschland, wieder in den Genuss des Solidarsystems zu kommen, aus dem sie sich, als es ihr noch gut ging, aus Kostengründen selbst verabschiedet hat.

Ihre Rente kann sich Ihre Bekannte übrigens auch in die USA überweisen lassen. Dann fällt sie im Krankheitsfall wenigstens nicht den deutschen Sozialämtern, und damit wieder der Allgemeinheit, zur Last.
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Gast






BeitragVerfasst am: 07.12.04, 15:50    Titel: Antworten mit Zitat

Nochwas:
In den USA ist man mit 62 Jahren aber noch kein Rentner, oder!?
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padela
Gast





BeitragVerfasst am: 07.12.04, 17:38    Titel: meine Meinung Antworten mit Zitat

Mal ganz ehrlich, mir ging bei dieser Angelegenheit - obwohl freundin- auch schon die Galle hoch!!!!!!!

Meine Freundin hat in der ganzen Zeit in den USA nicht gearbeitet. Jetzt da Ihr amerikanischer Mann (64) seinen Job los ist, will sie Ihre deutsche Rente vorbeziehen und stellt sich eine Rückkehr in die BEK vor und auch übersiedlung nach Deutschland vor.

Gruss Padela
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Gast






BeitragVerfasst am: 07.12.04, 18:01    Titel: Antworten mit Zitat

Umsiedeln kann sie ja gern, aber dann halt entweder ohne Krankenversicherung (was im Alter nicht gerade günstig ist) - oder von der Rente mit gut Glück ne Private KV bezahlen.

Auf jeden fall war die "günstigere Umsiedlung in die USA" ein teurer Schuß in den Ofen.
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Fred
Gast





BeitragVerfasst am: 07.12.04, 22:45    Titel: Antworten mit Zitat

Natürlich ist dies hier der klassische Fall um die Wogen hoch schlagen zu lassen. Vergesst aber bitte alle nicht, dass das so ganz gnadenlos auch Leute trifft die ihr ganzes Leben in die gesetzliche Krankenversicherung einbezahlt haben und dann plötzlich ihre Beiträge nicht mehr zusammenbekamen.
Nach wenigen Monaten sind sie dann plötzlich draussen . Noch bevor sie kapieren dass sie, hätten sie z. b. Sozialhilfe beantragt etc., das nicht passiert wäre, können sie sich unter Umständen nie wieder irgendwie Krankenversichern. Und das ist meiner Meinung nach absolut Untragbar. Das ist genau so eine gesetzliche Schweinerei wie die Tatsache dass sich die jüngeren Jahrgänge nicht mehr uneingeschränkt gegen BU versichern können weil sie zum Beispiel eine Vorerkrankung haben die das verhindert.
Früher konnte man die Beträge wenigstens nachentrichen wenn sowas passiert ist. Eine solche Regelung wäre absolut fair.
Klar ist das wenn es denn passiert ein Versäumniss der Betreffenden. Aber In Notsituationen und schwierigen Lebenssituationen passiert sowas nun leider durchaus mal.
Sowas kann im Endeffekt wirklich jeden treffen, auch wenn sich das so mancher vielleicht nicht vorstellen kann weil es ihm eben noch nie schlecht genug ging

Gruss Fred
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Ellen 13
Gast





BeitragVerfasst am: 08.12.04, 07:47    Titel: klassischer Fall Antworten mit Zitat

Hallo Fred,
derhier vonPadela geschilderte Fall ist doch "so ein klassischer Fall". offensichtlich hat die Dame ihr Leben lang Beiträge in Deutschland bezahlt, siedelte in die USA über und will nach 5 Jahren zurück nach Deutschland. Hier sehe ich eigentlich einen Härtefall.
Es besteht ein Unterbruch von ca. 5 Jahren. Gibt es denn wirklich keine Härtefallregelung??
Habe im SGB nachgelesen und nicht gefunden.

Ellen
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Gast






BeitragVerfasst am: 08.12.04, 09:48    Titel: Re: klassischer Fall Antworten mit Zitat

Ellen 13 hat folgendes geschrieben::
Gibt es denn wirklich keine Härtefallregelung??
Habe im SGB nachgelesen und nicht gefunden.
Ellen


Eben. Es gibt nämlich keine Ausnahme/Härtefallregelung.
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Tina 13
Gast





BeitragVerfasst am: 10.12.04, 09:13    Titel: habe ähnlichen fall Antworten mit Zitat

Bekannte (geboren 1944) hat seit Anfang 1998 keine Beiträge mehr bezahlt - da in Spanien rumgegammelt- und erhält ab 1.12.2004 vorgezogene Alterrente.

Sie behauptet nun, dass Ihr die Krankenkasse (GKV) zugesagt hat, dass sie ohne Probleme wieder eintreten kann.

Ich kann es nicht glauben.

Gruss Tina Frage Frage
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Gast






BeitragVerfasst am: 11.12.04, 17:38    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Frage, die mich als Laie in diesem Zusammenhang interessiert, weil ich als Student im Ausland bin und in Deutschland freiwillig gesetzlich krankenversichert bin. Meine Beiträge werden von einem detuschen Konto abgebucht. Falls die Beitragszahlung aus irgendeinem Grund nicht erfolgt und ich bemerke es nicht, dann scheide ich aus der gesetzlichen Krankenkasse aus.

Hierzu nun meine Frage:

Falls man als freiwillig Versicherter auf Grund von Nichtzahlung der Beiträge aus der gesetzlichen Krankenkasse ausscheidet, ist man dann bei Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses als Arbeitnehmer wieder automatisch in der gesetzlichen Krankenkasse versichert?
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Gast






BeitragVerfasst am: 11.12.04, 17:47    Titel: Antworten mit Zitat

Fred hat folgendes geschrieben::
Natürlich ist dies hier der klassische Fall um die Wogen hoch schlagen zu lassen. Vergesst aber bitte alle nicht, dass das so ganz gnadenlos auch Leute trifft die ihr ganzes Leben in die gesetzliche Krankenversicherung einbezahlt haben und dann plötzlich ihre Beiträge nicht mehr zusammenbekamen.
Nach wenigen Monaten sind sie dann plötzlich draussen . Noch bevor sie kapieren dass sie, hätten sie z. b. Sozialhilfe beantragt etc., das nicht passiert wäre, können sie sich unter Umständen nie wieder irgendwie Krankenversichern.



Ganz so plötzlich kommt es nicht. Du meinst vermutlich nur freiwillig Versicherte, da eine Pflichtversicherung nicht gekündigt werden kann. Und da gilt:

Zitat:
SGB 5 § 191 Ende der freiwilligen Mitgliedschaft

Die freiwillige Mitgliedschaft endet
1. mit dem Tod des Mitglieds,
2. mit Beginn einer Pflichtmitgliedschaft,
3. mit Ablauf des nächsten Zahltages, wenn für zwei Monate die fälligen
Beiträge trotz Hinweises auf die Folgen nicht entrichtet wurden, oder
4. mit dem Wirksamwerden der Kündigung (§ 175 Abs. 4); die Satzung kann einen
früheren Zeitpunkt bestimmen, wenn das Mitglied die Voraussetzungen einer
Versicherung nach § 10 erfüllt.

Im Falle des Satzes 1 Nr. 3 ist das Mitglied insbesondere darauf hinzuweisen, dass nach dem Ende der Mitgliedschaft eine freiwillige Versicherung auch bei einer anderen Krankenkasse ausgeschlossen ist sowie darauf, dass unter den Voraussetzungen des Bundessozialhilfegesetzes die Übernahme von Krankenversicherungsbeiträgen durch den Sozialhilfeträger möglich ist.


Allerdings steht diese Ergänzung erst seit heuer im Gesetz.
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